873/J XXII. GP

Eingelangt am 08.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend YLine

Schon seit Monaten steht Finanzminister Karl Heinz Grasser im Verdacht der Steuerhinterziehung, der
verbotenen Geschenkannahme und des Amtsmissbrauchs. Darüber hinaus steht er mit seinem
Einflussnahme auf die Eurofighter-Beschaffung im Mittelpunkt der größten Schiebung der Zweiten
Republik.

„Sein Geld investiert er zum Großteil in Aktien (zur Zeit YLine)", berichtete Edda Graf in News kurz
nach der Bestellung von Karl Heinz Grasser zum Finanzminister am 10.2.2000. „Grasser-Sprecher
und New Economy-Vereinsobmann Matthias Winkler bestätigte dem Standard, dass Grasser im Besitz
vom YLine-Aktien war, er habe diese aber 'wieder verkauft'. Der Zeitpunkt von Kauf und Verkauf
wurde nicht kommentiert", berichtete standard.at am 23.7.2003.

Seit Jahren ermittelt die Strafjustiz in der Causa „YLine" im größten Kriminalfall im Bereich Internet.
Wie andere freiheitliche Größen hat auch Karl Heinz Grasser versucht, mit YLine-Aktien Geld zu
verdienen. Nicht nur mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ernst Hofmann verbindet ihn eine geschäftige
Freundschaft. Mit wem er gemeinsam ins YLine-Geschäft eingestiegen und ob er im Gegensatz zu
vielen Schlechtinformierten, die den Prognosen bestimmter „Analysten" Glauben schenkten, rechtzeitig
als Finanzminister ausgestiegen ist, hat Grasser bis heute nicht beantwortet.

Zu den Pflichten eines ordentlichen Finanzministers gehört die penible Aufsicht über den Finanzmarkt.
Zu den Eigenarten eines etwas anderen Finanzministers gehört das Ausnützen seines Amtes bis an
den Rand der gesetzlichen Bestimmungen und darüber hinaus.

Um dem Finanzminister die Gelegenheit zu geben, Licht ins Zwielicht zu bringen, stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE

1.           Wann sind Sie in den Besitz von YLine-Aktien gekommen ?

2.        Von wem haben Sie die YLine-Aktien erworben ?

3.        Wie viele YLine-Aktien haben Sie besessen ?

4.        Zu welchem Kurs haben Sie die YLine-Aktien in Besitz genommen ?

5.           Wann haben Sie die YLine-Aktien verkauft ?

6.        Zu welchem Preis haben Sie die YLine-Aktien verkauft ?

7.        Wo und an wen haben Sie die YLine-Aktien verkauft ?


9.         Auf wessen Empfehlung haben Sie rechtzeitig Ihre YLine-Aktien verkauft ?

10.       Wann haben Sie den Erlös aus dem Verkauf versteuert ?

11.      Wann sind Sie in den Besitz von FirstlnEx-Aktien gekommen ?

12.      Von wem haben Sie die FirstlnEx-Aktien erworben ?

13.      Wie viele FirstlnEx-Aktien haben Sie besessen ?

14.      Zu welchem Kurs haben Sie die FirstlnEx-Aktien in Besitz genommen ?

15.      Wann haben Sie die FirstlnEx-Aktien verkauft ?

16.      Zu welchem Preis haben Sie die FirstlnEx-Aktien verkauft ?

17.      Wo und an wen haben Sie die FirstlnEx-Aktien verkauft ?

18.      Wie hoch war Ihr Gewinn aus dem Verkauf der FirstlnEx -Aktien ?

19.      Auf wessen Empfehlung haben Sie rechtzeitig Ihre FirstlnEx-Aktien verkauft ?

20.      Wann haben Sie den Erlös aus dem Verkauf versteuert ?

21.       Der § 3 (1) des Unvereinbarkeitsgesetzes lautet:

§ 3. (Verfassungsbestimmung) (1) Steht ein Unternehmen im Eigentum
eines Mitgliedes der Bundesregierung, eines Staatssekretärs oder
eines Mitgliedes der Landesregierung oder sind sie Eigentümer von
Anteilsrechten an einer Gesellschaft oder sonstiger Anteilsrechte an
einem Unternehmen, so sind sie verpflichtet, bei Antritt ihres Amtes
oder unverzüglich nach Erwerb solchen Eigentums dies dem
Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates (§ 6) oder dem nach der
Landesgesetzgebung zuständigen Ausschuss des Landtages anzuzeigen;
dabei ist das Ausmaß bestehender Anteilsrechte einschließlich der
des Ehegatten anzugeben.

Wann haben Sie den Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats über Ihre YLine-Aktien
informiert ?

22.       Welcher Treuhänder hat für Sie YLine- bzw. FirstlnEx-Aktien gehalten ?

23.       Hat YLine bzw. die YLine-Tochter FirstlnEx mit Ihrem Wissen mit der FPÖ eine
Vereinbarung über die Gestaltung der FPÖ-Website geschlossen ?

24.       Hat FirstlnEx mit Ihrem Wissen mit dem Bundesministerium für Finanzen eine
Vereinbarung über die Gestaltung der BMF-Website geschlossen ?

25.       Hat FirstlnEx mit Ihrem Wissen mit dem Verein zur Förderung der New Economy eine
Vereinbarung über die Gestaltung der Karl Heinz Grasser-Website geschlossen ?

26.       Handelt es sich beim damaligen FirstlnEx-Geschäftsführer Dieter Jandl um Ihren
gleichnamigen Schulfreund ?

27.       Hat somit die Firma Ihres Schulfreundes, an der Sie selbst (direkt bzw. indirekt) beteiligt
waren, vom Karl Heinz Grasser-Verein „New Economy" und vom Bundesministerium für
Finanzen ähnliche Aufträge erhalten ?

28.       Ist Firmen, die Leistungen für die Karl Heinz Grasser-Homepage erbracht haben, dafür ein
Auftrag zur Erstellung der FPÖ-Homepage in Aussicht gestellt worden ?


29.       Seit wann wissen Sie, dass es in Folge des Konkurses von YLine ein gerichtliches
Strafverfahren wegen des Verdachtes des Betrugs und der Bilanzfälschung gibt ?

30.      Gibt es einen Bericht der Finanzmarktaufsicht über den Fall „YLine" ?

31.      Wie lauten die zentralen Schlussfolgerungen in diesem Bericht ?

32.      Haben Sie diesen Bericht der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt ?

33.      In welcher Form sind Lehman-Brothers für YLine tätig geworden ?

34.       In welcher Form sind Lehman-Brothers für das Bundesministerium für Finanzen tätig
geworden ?

35.       In welcher Form sind Lehman-Brothers für Sie tätig geworden ?

36.       In welcher Form sind Ernest & Young für YLine tätig geworden ?

37.       In welcher Form sind Ernest & Young für das Bundesministerium für Finanzen tätig
geworden ?

38.       In welcher Form sind Ernest & Young für Sie tätig geworden ?

39.       Welche FPÖ-Politiker haben mit Ihnen gemeinsam das YLine-Geschäft gemacht ?