876/J XXII. GP
Eingelangt am 09.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Ausbildung zahnärztlicher Assistentin/Assistenten
Der Beruf der/des zahnärztlichen Assistentin/Assistenten
ist gesetzlich nicht geregelt und es
gibt
daher auch keine festgeschriebenen Ausbildungsregeln und kein Berufsbild.
Derzeit findet in Graz im Zusammenwirken der Univ.
Klinik für ZMK-Heilkunde am LKH
Univ.
Klinikum Graz und dem Land Steiermark unter Beobachtung des Ministeriums ein
Pilotprojekt
einer dreijährigen Ausbildung von zahnärztlichen Assistentin/Assistenten als
Gesundheitsberuf
statt.
Auf anderer Ebene wird die Überlegung diskutiert,
zahnärztliche Assistenzdienste als
Lehrberuf zu etablieren.
Zur Klärung der gesundheitspolitischen Zielsetzungen im
Zusammenhang mit dem wichtigen
Gesundheitsberuf der/des zahnärztlichen Assistentin/Assistenten, der sich durch
besonders
intensiven Patientenbezug auszeichnet, stellen die unterzeichneten Abgeordneten
daher an die
Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen das Pilotprojekt an der Grazer Univ. Klinik bekannt?
2. Wie
beurteilen Sie grundsätzlich eine dreijährige Ausbildung von zahnärztlichen
Assistentin/Assistenten?
3. Erachten
Sie eine Entwicklung für sinnvoll, die außerhalb des gesamten Systems der
Gesundheitsberufe
die Sparte der zahnärztlichen Assistenz zu einem Lehrberuf formen
soll?
4. Unterstützen
Sie eine Fortsetzung des Grazer Pilotprojektes mit dem Ziel einer künftig
gesetzlich
geregelten und im Wirkungsbereich gehobenen Ausbildung und Tätigkeit
des/der zahnärztlichen Assistentin/Assistenten?