876/J XXII. GP

Eingelangt am 09.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Ausbildung zahnärztlicher Assistentin/Assistenten

Der Beruf der/des zahnärztlichen Assistentin/Assistenten ist gesetzlich nicht geregelt und es
gibt daher auch keine festgeschriebenen Ausbildungsregeln und kein Berufsbild.

Derzeit findet in Graz im Zusammenwirken der Univ. Klinik für ZMK-Heilkunde am LKH
Univ. Klinikum Graz und dem Land Steiermark unter Beobachtung des Ministeriums ein
Pilotprojekt einer dreijährigen Ausbildung von zahnärztlichen Assistentin/Assistenten als
Gesundheitsberuf statt.

Auf anderer Ebene wird die Überlegung diskutiert, zahnärztliche Assistenzdienste als
Lehrberuf zu etablieren.

Zur Klärung der gesundheitspolitischen Zielsetzungen im Zusammenhang mit dem wichtigen
Gesundheitsberuf der/des zahnärztlichen Assistentin/Assistenten, der sich durch besonders
intensiven Patientenbezug auszeichnet, stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage:

1.            Ist Ihnen das Pilotprojekt an der Grazer Univ. Klinik bekannt?

2.             Wie beurteilen Sie grundsätzlich eine dreijährige Ausbildung von zahnärztlichen
Assistentin/Assistenten?

3.                Erachten Sie eine Entwicklung für sinnvoll, die außerhalb des gesamten Systems der
Gesundheitsberufe die Sparte der zahnärztlichen Assistenz zu einem Lehrberuf formen
soll?


4.                Unterstützen Sie eine Fortsetzung des Grazer Pilotprojektes mit dem Ziel einer künftig
gesetzlich geregelten und im Wirkungsbereich gehobenen Ausbildung und Tätigkeit
des/der zahnärztlichen Assistentin/Assistenten
?