879/J XXII. GP
Eingelangt am 09.10.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Abfangjäger-Aussagen, die vom Bundeskanzler der Republik Österreich zur
Täuschung der Wählerinnen und Wähler vor der letzten Nationalratswahl getätigt wurden.
Bundeskanzler Dr. Schüssel hat nicht nur durch seine
Aussage, wonach eine
Wirtschaftsplattform
die Kosten der Anschaffung von Kampfflugzeugen übernehmen werde,
die
Bevölkerung über die tatsächliche Mittelherkunft für den Ankauf und die
Betriebskosten
der größten Beschaffungsaktion der Zweiten Republik getäuscht, sondern auch
hinsichtlich
der Qualität sowie der Einsatzbereitschaft dieses Gerätes unsachgemäße und
irreführende
Erklärungen veröffentlicht. Angesichts der Erkenntnisse des deutschen
Bundesrechnungshofes ist die Aussage des Kanzlers, dass „die Regierung eben
sehr gut
verhandelt hat, und am Ende das beste Gerät zum besten Preis mit den besten
Gegengeschäften erhalten hat“ nicht aufrecht zu halten.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten
an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Wer hat wann mit wem „sehr gut“ verhandelt?
2. Kann
der Eurofighter nach der Feststellung gravierender Mängel durch den deutschen
Bundesrechnungshof
nach wie vor als das „beste Gerät“ bezeichnet werden?
3. Ist
der laut deutschem Bundesrechnungshof unabsehbar ausufernde Preis der „beste
Preis“?
4. Aus
welchen Gründen kann von „besten vereinbarten Gegengeschäften“ gesprochen
werden, wenn zum Zeitpunkt dieser Aussage nicht einmal ein schriftlicher
Abschlussbericht des Bundesministers über diese vorliegt?