879/J XXII. GP

Eingelangt am 09.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Abfangjäger-Aussagen, die vom Bundeskanzler der Republik Österreich zur

Täuschung der Wählerinnen und Wähler vor der letzten Nationalratswahl getätigt wurden.

Bundeskanzler Dr. Schüssel hat nicht nur durch seine Aussage, wonach eine
Wirtschaftsplattform die Kosten der Anschaffung von Kampfflugzeugen übernehmen werde,
die Bevölkerung über die tatsächliche Mittelherkunft für den Ankauf und die Betriebskosten
der größten Beschaffungsaktion der Zweiten Republik getäuscht, sondern auch hinsichtlich
der Qualität sowie der Einsatzbereitschaft dieses Gerätes unsachgemäße und irreführende
Erklärungen veröffentlicht. Angesichts der Erkenntnisse des deutschen
Bundesrechnungshofes ist die Aussage des Kanzlers, dass „die Regierung eben sehr gut
verhandelt hat, und am Ende das beste Gerät zum besten Preis mit den besten
Gegengeschäften erhalten hat“ nicht aufrecht zu halten.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.         Wer hat wann mit wem „sehr gut“ verhandelt?

2.         Kann der Eurofighter nach der Feststellung gravierender Mängel durch den deutschen
Bundesrechnungshof nach wie vor als das „beste Gerät“ bezeichnet werden?

3.         Ist der laut deutschem Bundesrechnungshof unabsehbar ausufernde Preis der „beste
Preis“?

4.         Aus welchen Gründen kann von „besten vereinbarten Gegengeschäften“ gesprochen
werden, wenn zum Zeitpunkt dieser Aussage nicht einmal ein schriftlicher

Abschlussbericht des Bundesministers über diese vorliegt?