880/J XXII. GP
Eingelangt am 09.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Kaipel
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bedachtnahme
auf die regionale Versorgungsstruktur durch Klein- und
Mittelbetriebe durch die Bundesbeschaffung-Gesellschaft m.b.H.
Im Bundesgesetz über
die Errichtung einer Bundesbeschaffung-Gesellschaft
mit beschränkter
Haftung
(BB-GmbH-Gesetz; BGB1. I Nr. 39/2001)
ist im Paragraph 3, Absatz 2 folgendes
geregelt:
„Der Bundesminister
für Finanzen hat durch Verordnung jene Güter und Dienstleistungen zu
bestimmen,
die nach diesem Bundesgesetz zu beschaffen sind. Dabei hat er auf die regionale
Versorgungsstruktur
durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Be-
dacht
zu nehmen."
In der entsprechenden
Verordnung (BGB1. II Nr. 208/2001 idF:
BGB1. II Nr. 312/2002)
werden
zwar jene Güter und Dienstleistungen aufgezählt, die nach obigem Bundesgesetz
zu
beschaffen
sind, es fehlt jedoch jeglicher Hinweis darauf, wie der Finanzminister auf die
regionale
Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wert-
schöpfung
Bedacht nimmt bzw. nehmen will.
Besonders von Schulen
erreichen uns immer wieder Klagen darüber, dass die Billigstbieter
meist
zu weit weg sind, sodass es teilweise zu überlangen Lieferzeiten und zu
Problemen mit
dem
Service, der Gewährleistung etc. kommt. Z.B. bei Notebooks scheinen die
billigsten An-
gebote
bundesweit bis zu zwei Jahre in der Bundespreisliste auf, sodass oft nur noch
bereits
veraltete
Geräte angekauft werden können. Nach Einschätzung von Schulverantwortlichen
stammen
in der Praxis bis zu 99 Prozent aller Beschaffungen nicht aus Betrieben der
eigenen
Region.
Die regionalen Klein- und Kleinstbetriebe können preislich einfach bei
bundesweiten
Ausschreibungen
nicht mithalten.
Da an die unterzeichneten
Abgeordneten wiederholt Beschwerden über eine die Bestimmung-
en
des § 3 (2) BB-GmbH-Gesetz missachtende Bundesbeschaffungspraxis herangetragen
wurden,
richten diese an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Warum fehlen in Ihrer Verordnung entgegen dem klaren Gesetzesauftrag
Regelungen
darüber, wie bei der
Bundesbeschaffung auf die regionale
Versorgungsstruktur durch
Klein- und
Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Bedacht zu nehmen ist?
2. Wie wird in der Praxis die regionale
Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe,
Arbeitsplätze
und Wertschöpfung Bedacht genommen?
3. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie
gesetzt, damit auf die regionale Versorgungs-
struktur durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung
Bedacht ge-
nommen
wird?
4. Was ist im Sinne des BB-GmbH-Gesetz
konkret unter einer Region bzw. unter „regional"
zu
verstehen?
5. Was ist im Sinne des BB-GmbH-Gesetz
konkret unter Klein- und Mittelbetrieben zu
verstehen?
6. Wie verteilten sich bisher die
Auftragsvergaben durch die Bundesbeschaffung-Gesell-
schaft m.b.H. auf
Klein- und Mittelbetriebe einerseits und auf Großbetriebe andererseits?
7. In welchem Ausmaß verteilten sich diese
Auftragsvergaben auf die verschiedenen Öster-
reichischen
Regionen?
8. Wie hoch waren die jährlichen
Beschaffungsvolumina von in den Bundesländern be-
heimateten
Bundesinstitutionen pro Bundesland seit 1998?
9. Wie hoch waren die tatsächlichen
jährlichen Beschaffungen bei Unternehmen innerhalb
der
einzelnen Bundesländer seit 1998?
10. Wie hoch
waren die jährlichen Beschaffungsvolumina von in den Bezirken beheimateten
Bundesinstitutionen
pro Bezirk seit 1998?
11. Wie hoch waren die tatsächlichen jährlichen Beschaffungen bei
Unternehmen innerhalb
der einzelnen Bezirke
seit 1998?
12. Wie hoch
sind die Beschaffungsvolumina von in den Bundesländern beheimateten
Bundesinstitutionen
pro Bundesland seit Arbeitsbeginn der BB-GmbH?
13. Wie hoch
sind die tatsächlichen Beschaffungen bei Unternehmen innerhalb der einzelnen
Bundesländer seit
Arbeitsbeginn der BB-GmbH?
14. Wie hoch waren die jährlichen Beschaffungsvolumina von in den Bezirken
beheimateten
Bundesinstitutionen
seit Arbeitsbeginn der BB-GmbH?
15. Wie hoch
sind die tatsächlichen jährlichen Beschaffungen bei Unternehmen innerhalb der
einzelnen Bezirke
seit Arbeitsbeginn der BB-GmbH?
16. Gibt es eine Art „Erfolgskontrolle" im Finanzministerium oder in
der Bundesbeschaffung-
Gesellschaft m.b.H. über die
Einhaltung der Bestimmungen in § 3 (2) BB-GmbH-Gesetz?
Wenn ja, welche Ergebnisse gibt es
bisher? Wenn nein, warum nicht?
17. Gibt es Pläne, Konzepte und Strategien, wie den Bestimmungen in § 3
(2) BB-GmbH-
Gesetz in Zukunft
besser entsprochen werden kann? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn
nein, warum nicht?
18. Können
Sie sich angesichts der schwierigen Administrierbarkeit der zentralen
Bundesbeschaffung
z.B. für Schulen und der offensichtlichen Schädigungen der
regionalen
Kleinbetriebe Änderungen des BB-GmbH-Gesetz im Sinne einer verbesserten
Flexibilität bei kleineren
Aufträgen - z.B. für tägliche Verbrauchsgüter - und im Sinne der
Stärkung der
regionalen Wirtschaft vorstellen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum
nicht?
19. Welche
Gesamtkosten sind bisher für den Betrieb und die Ausstattung der BB-GmbH
entstanden?