880/J XXII. GP

Eingelangt am 09.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Kaipel

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bedachtnahme auf die regionale Versorgungsstruktur durch Klein- und
Mittelbetriebe durch die Bundesbeschaffung-Gesellschaft m.b.H.

Im Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung-Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (BB-GmbH-Gesetz; BGB1. I Nr. 39/2001) ist im Paragraph 3, Absatz 2 folgendes
geregelt:

„Der Bundesminister für Finanzen hat durch Verordnung jene Güter und Dienstleistungen zu
bestimmen, die nach diesem Bundesgesetz zu beschaffen sind. Dabei hat er auf die regionale
Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Be-
dacht zu nehmen."

In der entsprechenden Verordnung (BGB1. II Nr. 208/2001 idF: BGB1. II Nr. 312/2002)
werden zwar jene Güter und Dienstleistungen aufgezählt, die nach obigem Bundesgesetz zu
beschaffen sind, es fehlt jedoch jeglicher Hinweis darauf, wie der Finanzminister auf die
regionale Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wert-
schöpfung Bedacht nimmt bzw. nehmen will.

Besonders von Schulen erreichen uns immer wieder Klagen darüber, dass die Billigstbieter
meist zu weit weg sind, sodass es teilweise zu überlangen Lieferzeiten und zu Problemen mit
dem Service, der Gewährleistung etc. kommt. Z.B. bei Notebooks scheinen die billigsten An-
gebote bundesweit bis zu zwei Jahre in der Bundespreisliste auf, sodass oft nur noch bereits
veraltete Geräte angekauft werden können. Nach Einschätzung von Schulverantwortlichen
stammen in der Praxis bis zu 99 Prozent aller Beschaffungen nicht aus Betrieben der eigenen
Region. Die regionalen Klein- und Kleinstbetriebe können preislich einfach bei bundesweiten
Ausschreibungen nicht mithalten.

Da an die unterzeichneten Abgeordneten wiederholt Beschwerden über eine die Bestimmung-
en des § 3 (2) BB-GmbH-Gesetz missachtende Bundesbeschaffungspraxis herangetragen
wurden, richten diese an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.  Warum fehlen in Ihrer Verordnung entgegen dem klaren Gesetzesauftrag Regelungen
 
darüber, wie bei der Bundesbeschaffung auf die regionale Versorgungsstruktur durch
 
Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Bedacht zu nehmen ist?

2.  Wie wird in der Praxis die regionale Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe,
Arbeitsplätze und Wertschöpfung Bedacht genommen?


3.  Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, damit auf die regionale Versorgungs-
struktur durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Bedacht ge-
nommen wird?

4.  Was ist im Sinne des BB-GmbH-Gesetz konkret unter einer Region bzw. unter „regional"
zu verstehen?

5.  Was ist im Sinne des BB-GmbH-Gesetz konkret unter Klein- und Mittelbetrieben zu
verstehen?

6.  Wie verteilten sich bisher die Auftragsvergaben durch die Bundesbeschaffung-Gesell-
 
schaft m.b.H. auf Klein- und Mittelbetriebe einerseits und auf Großbetriebe andererseits?

7.  In welchem Ausmaß verteilten sich diese Auftragsvergaben auf die verschiedenen Öster-
 
reichischen Regionen?

8.  Wie hoch waren die jährlichen Beschaffungsvolumina von in den Bundesländern be-
 
heimateten Bundesinstitutionen pro Bundesland seit 1998?

9.  Wie hoch waren die tatsächlichen jährlichen Beschaffungen bei Unternehmen innerhalb
der einzelnen Bundesländer seit 1998?

10. Wie hoch waren die jährlichen Beschaffungsvolumina von in den Bezirken beheimateten
 
Bundesinstitutionen pro Bezirk seit 1998?

11. Wie hoch waren die tatsächlichen jährlichen Beschaffungen bei Unternehmen innerhalb
 
der einzelnen Bezirke seit 1998?

12. Wie hoch sind die Beschaffungsvolumina von in den Bundesländern beheimateten
 
Bundesinstitutionen pro Bundesland seit Arbeitsbeginn der BB-GmbH?

13. Wie hoch sind die tatsächlichen Beschaffungen bei Unternehmen innerhalb der einzelnen
 
Bundesländer seit Arbeitsbeginn der BB-GmbH?

14. Wie hoch waren die jährlichen Beschaffungsvolumina von in den Bezirken beheimateten
 
Bundesinstitutionen seit Arbeitsbeginn der BB-GmbH?

15. Wie hoch sind die tatsächlichen jährlichen Beschaffungen bei Unternehmen innerhalb der
 
einzelnen Bezirke seit Arbeitsbeginn der BB-GmbH?

16. Gibt es eine Art „Erfolgskontrolle" im Finanzministerium oder in der Bundesbeschaffung-
 Gesellschaft m.b.H. über die Einhaltung der Bestimmungen in § 3 (2) BB-GmbH-Gesetz?
 Wenn ja, welche Ergebnisse gibt es bisher? Wenn nein, warum nicht?

17. Gibt es Pläne, Konzepte und Strategien, wie den Bestimmungen in § 3 (2) BB-GmbH-
 
Gesetz in Zukunft besser entsprochen werden kann? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn
 
nein, warum nicht?

18. Können Sie sich angesichts der schwierigen Administrierbarkeit der zentralen
  
Bundesbeschaffung z.B. für Schulen und der offensichtlichen Schädigungen der
  
regionalen Kleinbetriebe Änderungen des BB-GmbH-Gesetz im Sinne einer verbesserten
   Flexibilität bei kleineren Aufträgen - z.B. für tägliche Verbrauchsgüter - und im Sinne der
  
Stärkung der regionalen Wirtschaft vorstellen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum
  
nicht?

19. Welche Gesamtkosten sind bisher für den Betrieb und die Ausstattung der BB-GmbH
 
entstanden?