881/J XXII. GP

Eingelangt am 09.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen

betreffend wirklichkeitsfremde Inseratenkampagne zur Besteuerung der Unfallrenten

Ein Inserat in den Tageszeitungen vom 21.9. 2003 beweist wieder einmal die Realitätsferne der
Regierungsmitglieder. Vizekanzler Haupt und Staatssekretärin Haubner sprechen in dem Inserat, dass
sie die Unfallrentenbesteuerung aufgehoben hätten. Genau das Gegenteil ist der Fall.
In einem mit 7. Dezember 2002 datierten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) für die
Jahre 2001 und 2002 die überfallsartige Einführung der Besteuerung der Unfallrenten aufgehoben.
Damit hat der VfGH eine Regelung zu Fall gebracht, die eine reine Schikane war für jene Menschen,
die bereits vom Schicksal schwer getroffen sind. Trotz unzähliger sachlicher Einwände und Kritik
insbesondere von den unmittelbar Betroffenen war die Regierung nicht gewillt, diese zutiefst
unsoziale Maßnahme rückgängig zu machen.

Bis jetzt haben nicht einmal die Hälfte der UnfallrentnerInnen die Rückzahlung der Besteuerung
bekommen und für 2003 wirkt die Besteuerung unvermindert. Nun startet die Regierung eine
wirklichkeitsfremde Inseratenkampagne.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen folgende

Anfrage:

1.  Wie hoch sind die Kosten für die Inseratenkampagne?

2.   Werden noch mehr Inserate in den Medien geschaltet?

3.   Wo sind die Kosten für diese Kampagne im Budget angesetzt?

4.   Zahlen die UnfallrentnerInnen aus der Unfallrentenbesteuerung diese Inserate?

5.   Wer hat die Unfallrentenbesteuerung aufgehoben?

6.   Warum bekommen die UnfallrentnerInnen nicht gleich direkt den Ausgleich ausbezahlt?

7.   Werden Sie die Besteuerung rückwirkend für 2003 aufheben?