881/J XXII. GP
Eingelangt am 09.10.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend wirklichkeitsfremde Inseratenkampagne zur Besteuerung der Unfallrenten
Ein Inserat in den
Tageszeitungen vom 21.9. 2003 beweist wieder einmal die Realitätsferne der
Regierungsmitglieder.
Vizekanzler Haupt und Staatssekretärin Haubner sprechen in dem Inserat, dass
sie
die Unfallrentenbesteuerung aufgehoben hätten. Genau das Gegenteil ist der
Fall.
In
einem mit 7. Dezember 2002 datierten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof
(VfGH) für die
Jahre
2001 und 2002 die überfallsartige Einführung der Besteuerung der Unfallrenten
aufgehoben.
Damit
hat der VfGH eine Regelung zu Fall gebracht, die eine reine Schikane war für
jene Menschen,
die
bereits vom Schicksal schwer getroffen sind. Trotz unzähliger sachlicher
Einwände und Kritik
insbesondere
von den unmittelbar Betroffenen war die Regierung nicht gewillt, diese zutiefst
unsoziale
Maßnahme rückgängig zu machen.
Bis jetzt haben nicht
einmal die Hälfte der UnfallrentnerInnen die
Rückzahlung der Besteuerung
bekommen
und für 2003 wirkt die Besteuerung unvermindert. Nun startet die Regierung eine
wirklichkeitsfremde
Inseratenkampagne.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen
folgende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die Kosten für die Inseratenkampagne?
2. Werden noch mehr Inserate in den Medien geschaltet?
3. Wo sind die Kosten für diese Kampagne im Budget angesetzt?
4. Zahlen die UnfallrentnerInnen aus der Unfallrentenbesteuerung diese Inserate?
5. Wer hat die Unfallrentenbesteuerung aufgehoben?
6. Warum bekommen die UnfallrentnerInnen nicht gleich direkt den Ausgleich ausbezahlt?
7. Werden Sie die Besteuerung rückwirkend für 2003 aufheben?