882/J XXII. GP

Eingelangt am 13.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend Verkauf der Bundesimmobilie „Dürnhof ” im NÖ Zwettl

Der Verkauf der Bundesimmobilie „Dürnhof ” im NÖ Waldviertel wirft einige Frage
auf: So wurde der denkmalgeschützte Gutshof - obwohl erst in den vergangenen
Jahren unter Millionenaufwand renoviert - nun im Sommer um 166.000 Euro an den
für die Immobilie zuständigen Bediensteten einer Tochtergesellschaft der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) verkauft. Ausgerechnet jenem Bediensteten -
Ing. Kurt L. -, der für die Renovierung des Gutshofes verantwortlich war. Alle
Verantwortlichen gehen davon aus, dass für die Immobilie - bei ernsthafter
Interessentensuche - ein weitaus höherer Betrag erzielt werden wäre.

Um näheres über die Privatisierung des Gutshofes zu erfahren stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

1) Wie beurteilen Sie den Verkauf der Bundesimmobilie „Dürnhof" an einen
Bediensteten einer Tochtergesellschaft der Bundesimmobiliengesellschaft BIG,
der zuvor selbst für die aufwendige - aus Steuergeldern bezahlte - Renovierung
des Anwesens zuständig war?

2) Wann wurden Sie über den Verkauf des denkmalgeschützten Gutshofes erstmals
informiert?

3)  Gab es eine Ausschreibung des „Dürnhof ”-Verkaufes? Wenn ja, wie viele
BewerberInnen haben sich gemeldet? Wenn nein, warum nicht?

4)  Wurden die Finanzmittel für den Gutshofs von Ing. Kurt L. alleine aufgebracht
oder hatte er einen Partner?

5)  Im Gutshof befindet sich derzeit ein Museum. Wie sieht es mit der Zukunft des
Museums aus und wer bezahlt dafür die Miete?

6)  Können Sie ausschließen, dass die politischen Funktionen des Käufers beim NÖ
ÖAAB eine Rolle bei dem Kauf gespielt haben, insbesondere da nach dem
Auszug des Museums seine ÖVP-Parteikollegen in der Gemeinde dem


Vernehmen nach bereits eine Umwidmung andenken, was mit einer enormen
Wertsteigerung des Anwesens verbunden wäre?

7)  Teilen Sie die Ansicht, dass durch die gewählte Vorgangsweise der Republik ein
finanzieller Schaden entstanden ist, weil eine Veräußerung nach einer allfälligen
Umwidmung des Dürnhofes einen wesentlich höheren Verkaufserlös erwarten
hätte lassen?