885/J XXII. GP

Eingelangt am 13.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vergabe-Vorgänge und politische Repressionen im Finanzministerium

Im Bundesministerium für Finanzen häufen sich aufklärungsbedürftige Vorgänge und
Pensionierungsmaßnahmen, wenn Beamtinnen nicht den Vorgaben des Ministers
bzw. seiner MitarbeiterInnen kritiklos Folge leisten. Gerade im Zuge des Verkaufs
der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften gab es intern abweichende Meinungen,
die durch die Überprüfungen des Rechungshofes bestätigt wurden. Auch bei der
Bestellung von Geschäftsführern ausgegliederter Unternehmungen kam zu
negativen Konsequenzen für differenziert vorgehende Beamtinnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Der für die Bundeswohnbaugesellschaften zuständige Abteilungsleiter Dr. W.T.
soll nicht für die Vergabe an Lehman Brothers gestimmt haben. Trifft dies zu,
wenn ja, welche Begründung gab er?

2.      Der vorhin erwähnte Dr. W.T soll seinerzeit bei der Vertragsgestaltung für den
Geschäftsführer der Bundesvergabegesellschaft Dipl.lng. M.R., der auch
Mitglied der Vergabekommission für die Wahl des Auslobers der
bundeseigenen Wohnbaugesellschaften war, aktenmäßig gegen den grob
schablonenwidrigen Vertrag votiert haben. Trifft dies zu, wenn ja, mit welcher
Begründung?

3.     Wegen seiner Haltung bei der oben angeführten Vergabe und wegen seiner
Haltung gegen die Begünstigung Ihres Mitarbeiters M.R. soll Dr. W. T. nun
gegen seinen Willen pensioniert werden. Diese Maßnahme wird im
Bundesministerium für Finanzen als politische Repression gesehen. Trifft es zu,
dass Dr. W. T. amtswegig pensioniert wird, wenn ja, mit welcher Begründung?

4.     Musste Dr. W.T. auf schriftliche Weisung auch vorzeitig sein Zimmer räumen,
um Ihrem Mitarbeiter Mag. O. Platz zu machen, der in der Beteiligungsabteilung
„politisch" versorgt werden soll?

5.     Wer hat in diesen beiden Fällen Weisungen erteilt, Sie oder ein Mitarbeiter in
Ihrem Büro? Wenn ja, welcher?