890/J XXII. GP
Eingelangt am 14.10.2003
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Pilz, Kogler, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Aktien und Unvereinbarkeit
Das
Unvereinbarkeitsgesetz lässt bezüglich der Meldepflicht von Aktien keine
Unklarheit zu:
§ 3.
(Verfassungsbestimmung) (1) Steht ein Unternehmen im Eigentum
eines Mitgliedes der Bundesregierung, eines
Staatssekretärs oder
eines Mitgliedes der Landesregierung oder
sind sie Eigentümer von
Anteilsrechten an einer Gesellschaft oder sonstiger Anteilsrechte an
einem Unternehmen, so sind sie verpflichtet, bei Antritt ihres Amtes
oder unverzüglich nach Erwerb solchen
Eigentums dies dem
Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates
(§ 6) oder dem nach der
Landesgesetzgebung zuständigen Ausschuss des
Landtages anzuzeigen;
dabei ist das Ausmaß bestehender
Anteilsrechte einschließlich der
des Ehegatten anzugeben.
Alle
Mitglieder einer Bundesregierung haben daher jede einzelne Aktie, die sich in
ihrem Besitz befindet, zu melden. Da der Finanzminister diese Meldepflicht und
damit das Gesetz verletzt hat, soll nun geklärt werden, ob er damit der einzige
war.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welche
Beteiligungen an Unternehmen haben Sie dem
Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet ?
2. Welche
Beteiligungen an Unternehmen haben Sie dem
Unvereinbarkeitsausschuss nicht gemeldet ?