898/J XXII. GP

Eingelangt am 14.10.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Pilz, Kogler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Aktien und Unvereinbarkeit

Das Unvereinbarkeitsgesetz lässt bezüglich der Meldepflicht von Aktien keine
Unklarheit zu:

§ 3. (Verfassungsbestimmung) (1) Steht ein Unternehmen im Eigentum
eines Mitgliedes der Bundesregierung, eines Staatssekretärs oder
eines Mitgliedes der Landesregierung oder sind sie Eigentümer von
Anteilsrechten an einer Gesellschaft oder sonstiger Anteilsrechte an
einem Unternehmen, so sind sie verpflichtet, bei Antritt ihres Amtes
oder unverzüglich nach Erwerb solchen Eigentums dies dem
Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates (§ 6) oder dem nach der
Landesgesetzgebung zuständigen Ausschuss des Landtages anzuzeigen;
dabei ist das Ausmaß bestehender Anteilsrechte einschließlich der
des Ehegatten anzugeben.

Alle Mitglieder einer Bundesregierung haben daher jede einzelne Aktie, die sich" in
ihrem Besitz befindet, zu melden. Da der Finanzminister diese Meldepflicht und
damit das Gesetz verletzt hat, soll nun geklärt werden, ob er damit der einzige war.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Beteiligungen an Unternehmen haben Sie dem
Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet ?

2.  Welche Beteiligungen an Unternehmen haben Sie dem
Unvereinbarkeitsausschuss nicht gemeldet ?