899/J XXII. GP
Eingelangt am 14.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Pilz, Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Aktien und Unvereinbarkeit
Das
Unvereinbarkeitsgesetz lässt bezüglich der Meldepflicht von Aktien keine
Unklarheit zu:
§ 3.
(Verfassungsbestimmung) (1) Steht ein Unternehmen im Eigentum
eines Mitgliedes der
Bundesregierung, eines Staatssekretärs oder
eines Mitgliedes der Landesregierung
oder sind sie Eigentümer von
Anteilsrechten an einer Gesellschaft
oder sonstiger Anteilsrechte an
einem Unternehmen, so sind sie verpflichtet,
bei Antritt ihres Amtes
oder unverzüglich nach Erwerb solchen Eigentums dies dem
Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates (§ 6) oder dem nach der
Landesgesetzgebung zuständigen
Ausschuss des Landtages anzuzeigen;
dabei ist das Ausmaß bestehender
Anteilsrechte einschließlich der
des Ehegatten anzugeben.
Alle
Mitglieder einer Bundesregierung haben daher jede einzelne Aktie, die sich in
ihrem Besitz befindet, zu melden. Da der Finanzminister diese Meldepflicht und
damit das Gesetz verletzt hat, soll nun geklärt werden, ob er damit der einzige
war
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welche Beteiligungen an Unternehmen haben Sie dem
Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet ?
2.
Welche Beteiligungen an Unternehmen haben Sie dem
Unvereinbarkeitsausschuss nicht gemeldet ?