910/J XXII. GP

Eingelangt am 17.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr.StummvolI

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkungen des Konjunkturpaketes I und II der Bundesregierung

Auf Grund der im Jahre 2001 sich international abschwächenden Konjunktur und der damit einherge-
henden Beeinträchtigungen für die österreichische Wirtschaft hat die österreichische Bundesregierung
im Jahre 2001/2002 zwei Konjunkturpakete zur Absicherung der Standortqualität mit folgenden
Schwerpunkten verabschiedet:

Konjunkturpaket I vom Dezember 2001:

     Erweiterung der steuerlich begünstigten Forschungsaufwendungen (Frascati-Manual) und Einführung eines
Forschungsfreibetrags von 10 % und einer Forschungsprämie von 3 %.

     Anhebung des bestehenden Bildungsfreibetrags von 9 % auf 20 % oder alternativ dazu eine Bildungsprämie
von 6 %.

     Für den Neubau von Gebäuden wurde auf 2002 befristet eine vorzeitige Abschreibung von 7 % mit einem
Maximalbetrag von 3,8 Mill. 6 vorgesehen.

     Die bestehenden Steuerbegünstigungen für Betriebsneugründungen wurden auf Betriebsübertragungen aus-
geweitet. Zusätzlich wird eine Grunderwerbsteuerbefreiung bis zu einem maßgeblichen Grundstückswert
von 75.000 € gewährt.

     Weitere strukturpolitische Maßnahmen wie Novellierung des Wettbewerbs, Liberalisierung der Gewerbe-
ordnung und zusätzliche Schritte zur Verkürzung der Betriebsanlagenverfahren

Konjunkturpaket II vom September 2002

Die Maßnahmen des zweiten Konjunkturpakets zielten in erster Linie auf die Belebung des Arbeitsmarkts für
Jugendliche sowie auf Erleichterungen für Unternehmen ab:

     100 Mill. Euro werden 2003 für Forschung und Entwicklung zusätzlich vergeben (budgetwirksam werden
sie 2004).

     Für 5000 Jugendliche von 19 bis 24 Jahren, die arbeitslos sind, wird ein Weiterbildungsprogramm geschaf-
fen, das 18 Monate dauert. Es soll eine abgeschlossene Qualifizierung bringen. Diese Altersgruppe hatte zu-
letzt die höchste Steigerung an Arbeitslosen.

     Das bestehende Sonderprogramm für die Ausbildung von Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren wurde
um zwei Jahre verlängert. Die Zahl der erfassten Jugendlichen soll von 2000 auf 3000 ausgeweitet werden,
zudem werden auch Behinderte einbezogen.

     Eine Offensive für Pflege- und Betreuungsberufe soll die Zahl der Stellen auf 2000 verdoppeln, wobei be-
sonderer Bedacht auf Wiedereinsteigerinnen nach der Karenz gelegt werden soll.

     Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen (ein Jahr Weiterbildungsgeld) werden für Arbeitslose ab 45
Jahre gewährt.

     Für Lehrlinge wurden die Lohnnebenkosten durch Entfall des Unfallversicherungsbeitrags gesenkt und der
Arbeitslosen- sowie Krankenversicherungsbeitrag wird für zwei Jahre ausgesetzt. Für Unternehmen, die
Lehrlinge ausbilden, gibt es eine Lehrlings-Prämie von 1000 Euro pro Kopf und Jahr.

 

 

·     Für zusätzliche Investitionen wurde befristet bis Ende 2003 eine Investitionsprämie von zehn Prozent auf

       alle beweglichen Wirtschaftsgüter eingeführt. Wird in behindertengerechte Einrichtungen investiert, gilt die

       Prämie auch für unbewegliche Güter.

·     Für die Bauwirtschaft wurde der im Konjunkturpaket I eingeführte erhöhte Abschreibungssatz von sieben

       bzw. zehn Prozent bis Ende 2003 verlängert.

·     Der Forschungsfreibetrag nach dem Frascati – Manual wurde von 10 auf  15 % erhöht, die

       Alternative Forschungsprämie von 3 auf 5 %.

·     Der Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 % wird unter bestimmten Voraussetzungen auch für innerbetriebliche

       Bildungseinrichtungen gewährt und ist auch für Karenz- und Kindergeldbezieher anzuwenden, die vorher

       im Betrieb beschäftigt waren.

·     Es wurde eine steuerbegünstigte kapitalgedeckte Pensionsvorsorge geschaffen (bezogen auf das Jahr 2003

       Besteht eine Begünstigung bis zu 1.851 Euro jährlicher Prämie; diese wird mit der Höchstbemessungsgrundlage

       im ASVG fortgeschrieben).

 

Schließlich war es der Bundesregierung nach der Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr sehr wichtig,
rasch und unbürokratisch ein Hilfs- und Wiederaufbauprogramm mit einem Volumen von gut l Mrd.
Euro ins Leben zu rufen.

In einer Pressekonferenz am 11. September im BMF hat BM Mag. Grasser eine Studie des WIFO mit
dem Titel „Wirkungsanalyse der Konjunkturpakete" vorgestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1)      Wären die Budgets der Jahre 2002 bis 2004 Österreichs ohne die Maßnahmen der Bundesregie-
rung ähnlich katastrophal wie die Deutschlands und Frankreichs?

2)      Wie hoch waren die Steuerausfalle aus den beiden Konjunkturpakete I und II in den Jahren
2001 bis 2003?

3)      Welche Auswirkungen haben sie auf den österreichischen Arbeitsmarkt gehabt?

4)       Sind die beiden Konjunkturpakete von Nachhaltigkeit für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort
Österreich?

5)      Werden die befristeten Investitionsanreize über das Jahr 2003 verlängert bzw. sind Änderungen
- im Sinne eines „Feinschliffs" - geplant?

6)       Welche Bedeutungen zeigen diese beiden Wachstumspakete für den Infrastrukturbereich und
auf Anlageinvestitionen?

7)       Wie beurteilt das WIFO die Flexibilität des österreichischen Arbeitsmarktes?

8)       Welche zusätzlichen Maßnahmen im Bereich Forschung und Bildung werden vom WIFO
empfohlen?