930/J XXII. GP
Eingelangt am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend kriminelle ÖVP-Manipulationen im Internet -
Namensfälschung durch ÖVP-Salzburg
Anfang Oktober waren Gästebuch-Eintragungen auf den
Homepages von SPÖ-
Ortsorganisationen im Flachgau und Tennengau mit dem Absender
„gabi.burgstaller@salzburg.gv.at" zu finden. Die
Wortwahl war obszön, sexistisch und
frauenfeindlich. Vier Einträge u.a. mit folgendem Text waren zu finden.
„Liebe Genossinnen und Genossen. Darf euch recht herzlich
zu eurer Homepage gratulieren.
Finde es nur schade, dass keine geilen Fotos von mir zu finden sind."
Über den Anbieter des Gästebuches hat ein Vertreter einer
SPÖ-Ortsorganisation die „Log-
Files",
sprich die elektronischen Spuren eines der Mails, erhalten. Daraufhin wurde
über eine
öffentliche Registrierungsstelle, die für jedermann zugänglich ist, die
Herkunft der
betreffenden
Adresse, die unter dem Namen Burgstallers aufgeschienen ist, recherchiert. Die
elektronischen Spuren des Absenders eines der Mails mit gleichlautendem Text
weisen auf
die IP-Adresse 195.70.113.166 hin. Administrator dieser Adresse: Ein
Mitarbeiter der
Landes-ÖVP
in der Merian-Straße 13 in Salzburg (ÖVP-Landesparteizentrale). Die
Protokolle
liegen dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Gabi Burgstaller
vor.
Damit wurden nach Ansicht der Fragesteller mehrere
Straf-Tatbestände verletzt.
Offensichtlich
handelt es sich um die Vorspielung einer falschen Identität und u.a. um eine
mögliche
strafbare Handlung gegen die Ehre. „Die politische Dimension ist eine andere,
vielleicht größere", erklärte dazu die Landeshauptmann-Stellvertreterin.
Die ÖVP im Land
wird nicht müde, den Sozialdemokraten - ohne jeden Beweis und aufgrund der
Auseinandersetzung
in Oberösterreich - einen „Schmutzkübel-Wahlkampf zu unterstellen.
Der
„Identitäts-Klau" im Internet ist der Beweis für das Gegenteil.
Verunglimpfelungen,
Fälschungen, persönliche Diffamierungen haben im Salzburger Wahlkampf nichts
verloren.
Die Salzburgerinnen und Salzburger wollen von der Politik Lösungen und
Zukunftsvorschläge
- aber sicher keine Streitereien.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Welche Bestimmungen im StGB und
im Telekommunikationsgesetz werden verletzt,
wenn
jemand widerrechtlich unter Vorspiegelung einer falschen Identität im Internet
Eintragungen
vornimmt?
2. Ist
dieses Verhalten, welches offenbar im Sinne eines in der Wählergunst nur mäßig
liegenden
Landeshauptmannes erfolgt und offenkundig den laufenden Wahlkampfauf
unsachlichste
Weise durch Irreführung beeinflussen soll, ein Straftatbestand im Sinne
des
TKG?
3. Wenn ja,
ist diese Täuschung dem Landeshauptmann (ÖVP-Parteiobmann) oder
einzelnen
Mitgliedern des ÖVP-Wahlkampfteams, der Geschäftsleitung oder dem
Administrator zuzurechnen?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Mit welchem
Strafsanktionen ist dies verbunden?
Halten
Sie diese für ausreichend?
6. Liegt
dabei die (verwaltungs)strafrechtliche Verantwortung dieser
Internetmanipulation
bei
der Geschäftsleitung der Landes-ÖVP oder beim Administrator der IP-Adresse?