931/J XXII. GP

Eingelangt am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend kriminelle ÖVP-Manipulationen im Internet -

Namensfälschung durch ÖVP-Salzburg

Anfang Oktober waren Gästebuch-Eintragungen auf den Homepages von SPÖ-
Ortsorganisationen im Flachgau und Tennengau mit dem Absender
„gabi.burgstaller
@salzburg.gv.at" zu finden. Die Wortwahl war obszön, sexistisch und
frauenfeindlich. Vier Einträge u.a. mit folgendem Text waren zu finden.

„Liebe Genossinnen und Genossen. Darf euch recht herzlich zu eurer Homepage gratulieren.
Finde es nur schade, dass keine geilen Fotos von mir zu finden sind."

Über den Anbieter des Gästebuches hat ein Vertreter einer SPÖ-Ortsorganisation die „Log-
Files", sprich die elektronischen Spuren eines der Mails, erhalten. Daraufhin wurde über eine
öffentliche Registrierungsstelle, die für jedermann zugänglich ist, die Herkunft der
betreffenden Adresse, die unter dem Namen Burgstallers aufgeschienen ist, recherchiert. Die
elektronischen Spuren des Absenders eines der Mails mit gleichlautendem Text weisen auf
die IP-Adresse 195.70.113.166 hin. Administrator dieser Adresse: Ein Mitarbeiter der
Landes-ÖVP in der Merian-Straße 13 in Salzburg. Die Protokolle liegen dem Büro von
Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Gabi Burgstaller vor.

Damit wurden nach Ansicht der Fragesteller mehrere Straf-Tatbestände verletzt.
Offensichtlich handelt es sich um die Vorspielung einer falschen Identität und u.a. um eine
mögliche strafbare Handlung gegen die Ehre. „Die politische Dimension ist eine andere,
vielleicht größere", erklärte dazu die Landeshauptmann-Stellvertreterin. Die ÖVP im Land
wird nicht müde, den Sozialdemokraten - ohne jeden Beweis und aufgrund der
Auseinandersetzung in Oberösterreich - einen „Schmutzkübel-Wahlkampf' zu unterstellen.
Der „Identitäts-Klau" im Internet ist der Beweis für das Gegenteil. Verunglimpfelungen,
Fälschungen, persönliche Diffamierungen haben im Salzburger Wahlkampfnichts verloren.
Die Salzburgerinnen und Salzburger wollen von der Politik Lösungen und
Zukunftsvorschläge - aber sicher keine Streitereien.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Bestimmungen im StGB und im Telekommunikationsgesetz werden verletzt,
wenn jemand widerrechtlich unter Vorspiegelung einer falschen Identität im Internet
Eintragungen vornimmt?

2.    Wie werden seitens des Ressorts die im Anfragetext zitierten Eintragungen zivil- und
strafrechtlich beurteilt?

3.     Liegt dabei eine strafbare Handlung gegen die Ehre bzw. eine Kreditschädigung vor?
Liegt allenfalls ein Mediendelikt vor?

4.        Liegt dabei die strafrechtliche Verantwortung bei der Geschäftsleitung der Landes-ÖVP oder beim Administrator der IP-Adresse?

5.       Wurde die Eintragung mit Wissen, Kenntnis oder im Auftrag der ÖVP-
Landesparteigeschäftsführung vorgenommen?

6.       Ist dieses Verhalten, welches offenbar im Sinne eines in der Wählergunst nur mäßig
liegenden Landeshauptmannes erfolgt und offenkundig den laufenden Wahlkampf auf
unsachlichste Weise durch Irreführung beeinflussen soll, auch ein Täuschungstatbestand
im Sinne des StGB?

7.       Wenn ja, ist diese Täuschung dem Landeshauptmann (ÖVP-Parteiobmann) oder

einzelnen Mitgliedern des ÖVP-Wahlkampfteams bzw. Geschäftsleitung zuzurechnen?

8.      Wenn nein, warum nicht?