933/J XXII. GP

Eingelangt am 22.10.2003
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Anfrage

Der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend das Programm DAPHNE, das EU - Aktionsprogramm zur Unterstützung
vorbeugender Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und
Frauen.

DAPHNE, das EU-Förderprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche
und Frauen, soll fortgeführt und finanziell besser ausgestattet werden. Das beschlossen am 3.
September 2003 die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg. Die Erhöhung
des Budgets, die Abgeordneten haben sich für eine sofortige Budgetaufstockung auf 50 Mio
Euro ausgesprochen, ist wegen des großen Interesses an DAPHNE I unabdingbar.

Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass DAPHNE II eine Finanzierung in Höhe
von EUR 41 Mio erhalten soll. Darüber hinaus lässt die Kommission im Hinblick auf die
bevorstehende EU-Erweiterung die Möglichkeit einer weiteren Erhöhung der Mittel auf
insgesamt 49,2 Mio Euro offen.

Das Parlament hat sein Mitspracherecht genutzt und die Bedeutung des DAPHNE -
Programms klar unterstrichen. Nun ist der EU-Rat am Zug.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage

1.   Aufgrund der unklaren Kompetenzverteilung stellt sich die Frage nach der

Zuständigkeit. Fällt das Programm DAPHNE im Rahmen des EU - Rates, dessen
Umsetzung in Österreich in Ihren Zuständigkeitsbereich?

2.   Wie beurteilen Sie das Programm DAPHNE I ?

3.   Welche Projekte werden, wurden in Österreich gefördert?

4.  Hat Österreich im Rahmen des EU - Rates einen Vorbehalt betreffend das DAPHNE
II Programm angemeldet?

 

5.  Wenn ja, was waren die Gründe dafür?

6.  Was wird in Zukunft seitens der Bundesregierung unternommen werden um das
Programm DAPHNE
II durch - und später umzusetzen?