935/J XXII. GP
Eingelangt am 22.10.2003
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Anfrage
Der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend das Programm DAPHNE, das EU
- Aktionsprogramm zur Unterstützung
vorbeugender Maßnahmen zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und
Frauen.
DAPHNE, das EU-Förderprogramm zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche
und Frauen, soll fortgeführt und finanziell besser
ausgestattet werden. Das beschlossen am 3.
September 2003 die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg. Die
Erhöhung
des Budgets, die Abgeordneten haben sich für eine sofortige Budgetaufstockung
auf 50 Mio
Euro ausgesprochen, ist wegen des großen Interesses an
DAPHNE I unabdingbar.
Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht
vor, dass DAPHNE II eine Finanzierung in Höhe
von EUR 41 Mio erhalten soll. Darüber hinaus lässt die Kommission im Hinblick
auf die
bevorstehende EU-Erweiterung die Möglichkeit einer weiteren Erhöhung der Mittel
auf
insgesamt 49,2 Mio Euro offen.
Das Parlament hat sein Mitspracherecht
genutzt und die Bedeutung des DAPHNE -
Programms klar unterstrichen. Nun ist der EU-Rat am Zug.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage
1. Aufgrund der unklaren Kompetenzverteilung stellt sich
die Frage nach der
Zuständigkeit. Fällt das Programm
DAPHNE im Rahmen des EU - Rates, dessen
Umsetzung in Österreich in Ihren Zuständigkeitsbereich?
2. Wie beurteilen Sie das Programm
DAPHNE I ?
3. Welche Projekte werden, wurden in
Österreich gefördert?
4. Hat Österreich im Rahmen des EU - Rates
einen Vorbehalt betreffend das DAPHNE
II Programm
angemeldet?
5. Wenn ja, was waren die Gründe dafür?
6. Was wird in Zukunft seitens der
Bundesregierung unternommen werden um das
Programm DAPHNE II durch - und später
umzusetzen?