942/J XXII. GP
Eingelangt am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Broukal
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Definitivstellung von Universitätsbediensteten
Am 5. Juli 2001 wurde das neue Dienstrecht für
Universitätsbedienstete vom Nationalrat
beschlossen, das „Pragmatisierungen" bzw. Definitivstellungen künftig
nahezu abstellt. Die
meisten Bestimmungen des Gesetzes traten Ende September 2001 in Kraft. Laut
„Profil"
Ausgabe
Nr. 40 vom 29. September 2003 stellte die ÖVP-Wissenschaftssprecherin,
Abgeordnete
Dr. Gertrude Brinek, teilkarenzierte Assistentin für Erziehungswissenschaft an
der Universität Wien, kurz davor noch einen Antrag, in dem sie um
Definitivstellung als
provisorisch
definitiv gestellte Assistenzprofessorin ansuchte. Wie „Profil" weiter
berichtet,
wurde
Brineks wissenschaftliche Qualifikation im Personalausschuss der Fakultät als
höchst
problematisch eingestuft; die Ablehnung ihres Ansuchens fiel eindeutig aus.
Auch im
übergeordneten Fakultätskollegium war die Beurteilung klar negativ (3
Pro-Stimmen, 2
ungültig, 27 Kontrastimmen). Das Gremium hatte jedoch nur beratende, keine
entscheidende
Funktion. Mit Wirkung vom 1. Juli 2003
wurde Dr. Gertrude Brinek per Bescheid durch die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur pragmatisiert. Der
Bescheid basierte
laut „Profil" auf Basis von Gutachten, unter anderem auf einem von Dr.
Brinek selbst
eingebrachten
Privatgutachten.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Auf welcher
Grundlage basiert der Bescheid zur Definitivstellung von
Dr.
Gertrude Brinek?
2. Wie viele Gutachten waren die Grundlage für diesen Bescheid?
3. Von wem wurden
die Gutachten in Auftrag gegeben?
4.
Wer waren die
Gutachter? Und aus welchen (wissenschaftlichen) Bereichen kamen
diese?
5. Welche Rolle spielte das von Dr.
Brinek selbst beigebrachte Gutachten bei der
Bescheiderstellung?
6. Wieviel der Gutachten, betreffend
Brinek, waren negativ (oder wurden durch
Expertinnen als
negativ bewertet) und welches der Gutachten rechtfertigt eine positive
Erledigung
der Causa Brinek?
7. Wieviele
Stunden an Lehrverpflichtung hat Dr. Brinek am Institut für
Erziehungswissenschaften in der entscheidungsrelevanten Zeit abgehalten?
8. Wie viele Definitivstellungen hat die
Bildungsministerin seit in Kraft treten der
„Dienstrechtsnovelle
- Universitäten", noch nach altem Dienstrecht (Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979) an Österreichs Universitäten bewilligt?
9. Welche
budgetären Auswirkungen waren mit diesen Definitivstellungen verbunden?
10. Wie viele der
Definitivgestellten waren Universitätsassistentinnen bzw. hatten keine
Habilitation
vorzuweisen?
11. Wieviele Definitvstellungen
wurden insgesamt in der Zeit seit in Kraft treten des neuen
Dienstrechts bis heute durch die Bildungsministerin nach Beamtendienstrecht
positiv
bescheinigt?
12. Haben oder werden die in
Zukunft vollrechtsfähigen Universitäten finanzielle
Mehrbelastungen durch die „Pragmatisierungswelle"
in Folge des neuen Dienstrechts
erlitten
bzw. erleiden?
13. In welchem Alter waren die
neu definitiv gestellten Wissenschafterinnen an den
Universitäten
im Schnitt?
14.
Wie viele Menschen sind derzeit bereits nach neuem Dienstrecht an allen
österreichischen Universitäten beschäftigt? Und in
welchen Bereichen sind diese
eingesetzt bzw. in welcher „Säule" des neuen Dienstrechts befinden sie
sich?
15. Wie viele „staff
scientiests" nach neuem Dienstrecht gibt es an Österreichs
Universitäten?
Und wo sind diese beschäftigt bzw. eingesetzt?
16. Wie viele der vom
Bundeministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bewilligten
Definitivstellungen nach Beamtendienstrecht sind trotz negativer Stellungnahmen
des
Personalausschusses und/oder der Fakultäts- bzw. Universitätskollegien erfolgt?
17. Auf welcher Grundlage wird
entschieden, wenn das Ministerium entgegen der
Ablehnung
der Universitätskollegien entscheidet? (Bringen die Betroffenen
„Privatgutachten"
bei? Oder gibt das Ministerium Gutachten in Auftrag?)
18. Hat die amtierende
Ministerin Gehrer - neben Dr. Brinek - einer weiteren
Definitivstellung trotz negativer Universitätskollegien-Entscheidung stattgegeben?
19. Wenn ,,ja" war der/die definitiv Gestellte
ohne ius docendi?