942/J XXII. GP

Eingelangt am 22.10.2003
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Broukal

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Definitivstellung von Universitätsbediensteten

Am 5. Juli 2001 wurde das neue Dienstrecht für Universitätsbedienstete vom Nationalrat
beschlossen, das „Pragmatisierungen" bzw. Definitivstellungen künftig nahezu abstellt. Die
meisten Bestimmungen des Gesetzes traten Ende September 2001 in Kraft. Laut „Profil"
Ausgabe Nr. 40 vom 29. September 2003 stellte die ÖVP-Wissenschaftssprecherin,
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek, teilkarenzierte Assistentin für Erziehungswissenschaft an
der Universität Wien, kurz davor noch einen Antrag, in dem sie um Definitivstellung als
provisorisch definitiv gestellte Assistenzprofessorin ansuchte. Wie „Profil" weiter berichtet,
wurde Brineks wissenschaftliche Qualifikation im Personalausschuss der Fakultät als höchst
problematisch eingestuft; die Ablehnung ihres Ansuchens fiel eindeutig aus. Auch im
übergeordneten Fakultätskollegium war die Beurteilung klar negativ (3 Pro-Stimmen, 2
ungültig, 27 Kontrastimmen). Das Gremium hatte jedoch nur beratende, keine entscheidende
Funktion. Mit Wirkung vom
1. Juli 2003 wurde Dr. Gertrude Brinek per Bescheid durch die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur pragmatisiert. Der Bescheid basierte
laut „Profil" auf Basis von Gutachten, unter anderem auf einem von Dr. Brinek selbst
eingebrachten Privatgutachten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.      Auf welcher Grundlage basiert der Bescheid zur Definitivstellung von
Dr. Gertrude Brinek?

2.      Wie viele Gutachten waren die Grundlage für diesen Bescheid?


3.      Von wem wurden die Gutachten in Auftrag gegeben?

4.      Wer waren die Gutachter? Und aus welchen (wissenschaftlichen) Bereichen kamen
        
diese?

5.   Welche Rolle spielte das von Dr. Brinek selbst beigebrachte Gutachten bei der
Bescheiderstellung?

6.      Wieviel der Gutachten, betreffend Brinek, waren negativ (oder wurden durch

         Expertinnen als negativ bewertet) und welches der Gutachten rechtfertigt eine positive
        
Erledigung der Causa Brinek?

7.      Wieviele Stunden an Lehrverpflichtung hat Dr. Brinek am Institut für

          Erziehungswissenschaften in der entscheidungsrelevanten Zeit abgehalten?

8.  Wie viele Definitivstellungen hat die Bildungsministerin seit in Kraft treten der
„Dienstrechtsnovelle - Universitäten", noch nach altem Dienstrecht (Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979) an Österreichs Universitäten bewilligt?

9.      Welche budgetären Auswirkungen waren mit diesen Definitivstellungen verbunden?

10.    Wie viele der Definitivgestellten waren Universitätsassistentinnen bzw. hatten keine
Habilitation vorzuweisen?

11.    Wieviele Definitvstellungen wurden insgesamt in der Zeit seit in Kraft treten des neuen
Dienstrechts bis heute durch die Bildungsministerin nach Beamtendienstrecht positiv
bescheinigt?

12.    Haben oder werden die in Zukunft vollrechtsfähigen Universitäten finanzielle

Mehrbelastungen durch die „Pragmatisierungswelle" in Folge des neuen Dienstrechts
erlitten bzw. erleiden?

13.    In welchem Alter waren die neu definitiv gestellten Wissenschafterinnen an den
Universitäten im Schnitt?

14.    Wie viele Menschen sind derzeit bereits nach neuem Dienstrecht an allen

österreichischen Universitäten beschäftigt? Und in welchen Bereichen sind diese
eingesetzt bzw. in welcher „Säule" des neuen Dienstrechts befinden sie sich?


15.    Wie viele „staff scientiests" nach neuem Dienstrecht gibt es an Österreichs
Universitäten? Und wo sind diese beschäftigt bzw. eingesetzt?

16.    Wie viele der vom Bundeministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bewilligten
Definitivstellungen nach Beamtendienstrecht sind trotz negativer Stellungnahmen des
Personalausschusses und/oder der Fakultäts- bzw. Universitätskollegien erfolgt?

17.    Auf welcher Grundlage wird entschieden, wenn das Ministerium entgegen der
Ablehnung der Universitätskollegien entscheidet? (Bringen die Betroffenen
„Privatgutachten" bei? Oder gibt das Ministerium Gutachten in Auftrag?)

18.    Hat die amtierende Ministerin Gehrer - neben Dr. Brinek - einer weiteren

Definitivstellung trotz negativer Universitätskollegien-Entscheidung stattgegeben?

19.    Wenn ,,ja" war der/die definitiv Gestellte ohne ius docendi?