943/J XXII. GP
Eingelangt am 22.10.2003
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend den inakzeptablen EURATOM-Vertrag und Österreichs Beitrag zur
Förderung der Nuklearindustrie
Der EURATOM-Vertrag schreibt die
völlig ungerechtfertigte Vormachstellung der
Nuklearenergie
innerhalb der EU fest. EURATOM wirkt enorm wettbewerbsverzerrend und
widerspricht
grob den Regeln der freien Marktwirtschaft, die ansonsten in allen Bereichen
der
Union angewendet werden. Zudem hat
er enorme demokratiepolitische Mängel.
Nach dem Entwurf der EU-Verfassung
durch den EU-Konvent wird der EURATOM-Vertrag
unverändert der neuen Verfassung
angefügt. Diese Lösung ist völlig
unbefriedigend, eine
Revisionskonferenz für den
EURATOM-Vertrag ist unerlässlich. Dies fordert auch das EU-
Parlament. Auch die österreichische
Bundesregierung spricht sich in ihrer Grundsatzposition
zur Regierungskonferenz 2003 für eine
„gesonderte Revisionskonferenz zur Neugestaltung
von Euratom, die spätestens sein
Jahr nach Beendigung der Regierungskonferenz beginnen
soll", aus.
Die österreichische Bevölkerung lehnt
die Atomenergie mehrheitlich entschieden ab und will
nicht
weiterhin mit ihren Steuergeldern die Nuklearindustrie in der EU
mitfinanzieren. Es
müssen
endlich europaweit die Weichen für eine moderne, nachhaltige Energiepolitik
gestellt
werden.
Und Österreich muss dafür treibende Kraft werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1) Welche
konkreten Schritte haben Sie auf der am 4. Oktober beginnenden EU-
Regierungskonferenz
in Sachen EURATOM-Vertrag bisher unternommen?
2) Mit welchem Ergebnis?
3) Haben Sie EURATOM überhaupt thematisiert?
4) Falls nein, warum nicht?
5) Wer sind Ihrer Ansicht nach
Bündnispartner unter den anderen EU-Staaten, die
ebenfalls an einer Revision des Vertrags arbeiten?
6) Werden Sie im weiteren Verlauf der
Regierungskonferenz EURATOM zum Thema
machen?
7) War der EURATOM-Vertrag Thema bei
den Verhandlungen zur EU-Verfassung am
16./17. Oktober?
8) Wann wird die von der Bundesregierung in ihrer Grundsatzposition zur
Regierungskonferenz geforderte Revisionskonferenz zu EURATOM stattfinden?
9) Welche konkrete Schritte wird die
Bundesregierung unternehmen, damit es zu einer
politischen
Festlegung auf eine Revisionskonferenz zur Neugestaltung von
EURATOM
kommt?
10) Welche Maßnahmen
unternimmt Österreich, falls es zu keiner derartigen Konferenz
spätestens
ein Jahr nach Beendigung der Regierungskonferenz kommen sollte?
11) Ist für Sie ein einseitiger Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag denkbar?
12) Falls nein, warum nicht?
13) Falls ja, wie soll dieser Schritt konkret aussehen?
14) Wie beurteilen
Sie die rechtliche Möglichkeit innerhalb der Union zu solch einem
Schritt?
15) Gibt es
potentielle Bündnispartner innerhalb der Union, die ebenfalls derartige
Schritte
überlegen?
16) Falls ja, welche?
17) Auf welche Summe
belief sich der Nettobetrag, den Österreich insgesamt im Jahr
2002
an die EU zahlte?
18) Auch wenn es
kein eigenes EURATOM-Budget gibt: Können Sie angeben, welchen
Beitrag
Österreichs Steuerzahlerinnen für die Förderung der Nuklearindustrie jährlich
in
das EU-Budget bezahlen?
a)Welcher Betrag wird für die Phare- und Tacis-Programme von Österreich bezahlt?
b) Welcher Betrag wird für EURATOM-Kredite von Österreich beigesteuert?
c)Welche sonstigen Summen werden von Österreich für die
Förderung der
Nuklearindustrie (wie etwa Verwaltungskosten)
etc. bezahlt?
d) Wieviel Geld zahlt Österreich jährlich in das
EU-Rahmenprogramm für Forschung
und
Entwicklung ein?
19) Wie listen sich Österreichs an die EU bezahlte Beiträge generell auf?
20) Wie
stehen Sie zu einer Volksabstimmung zur neuen EU-Verfassung, wie sie in
etlichen EU-Staaten wie etwa Dänemark, Spanien, Irland, Portugal, Frankreich,
Holland
durchgeführt wird?
21) Wird es in
Österreich eine derartige Volksabstimmung über die Annahme der EU-
Verfassung
geben?
22) Falls nein, warum nicht?
23) Falls ja, wann?