943/J XXII. GP

Eingelangt am 22.10.2003
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend   den   inakzeptablen   EURATOM-Vertrag   und   Österreichs   Beitrag   zur

Förderung der Nuklearindustrie

Der EURATOM-Vertrag schreibt die völlig ungerechtfertigte Vormachstellung der
Nuklearenergie innerhalb der EU fest. EURATOM wirkt enorm wettbewerbsverzerrend und
widerspricht grob den Regeln der freien Marktwirtschaft, die ansonsten in allen Bereichen der
Union angewendet werden. Zudem hat er enorme demokratiepolitische Mängel.
Nach dem Entwurf der EU-Verfassung durch den EU-Konvent wird der EURATOM-Vertrag
unverändert der neuen Verfassung angefügt. Diese Lösung ist völlig unbefriedigend, eine
Revisionskonferenz für den EURATOM-Vertrag ist unerlässlich. Dies fordert auch das EU-
Parlament. Auch die österreichische Bundesregierung spricht sich in ihrer Grundsatzposition
zur Regierungskonferenz 2003 für eine „gesonderte Revisionskonferenz zur Neugestaltung
von Euratom, die spätestens sein Jahr nach Beendigung der Regierungskonferenz beginnen
soll", aus.

Die österreichische Bevölkerung lehnt die Atomenergie mehrheitlich entschieden ab und will
nicht weiterhin mit ihren Steuergeldern die Nuklearindustrie in der EU mitfinanzieren. Es
müssen endlich europaweit die Weichen für eine moderne, nachhaltige Energiepolitik gestellt
werden. Und Österreich muss dafür treibende Kraft werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1)  Welche konkreten Schritte haben Sie auf der am 4. Oktober beginnenden EU-
    
Regierungskonferenz in Sachen EURATOM-Vertrag bisher unternommen?

2)  Mit welchem Ergebnis?

3)  Haben Sie EURATOM überhaupt thematisiert?

4)  Falls nein, warum nicht?

5)  Wer sind Ihrer Ansicht nach Bündnispartner unter den anderen EU-Staaten, die
ebenfalls an einer Revision des Vertrags arbeiten?

6)  Werden Sie im weiteren Verlauf der Regierungskonferenz EURATOM zum Thema
machen?

7)   War der EURATOM-Vertrag Thema bei den Verhandlungen zur EU-Verfassung am
16./17. Oktober?


8)  Wann wird die von der Bundesregierung in ihrer Grundsatzposition zur

Regierungskonferenz geforderte Revisionskonferenz zu EURATOM stattfinden?

9)  Welche konkrete Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit es zu einer
politischen Festlegung auf eine Revisionskonferenz zur Neugestaltung von
EURATOM kommt?

10) Welche Maßnahmen unternimmt Österreich, falls es zu keiner derartigen Konferenz
spätestens ein Jahr nach Beendigung der Regierungskonferenz kommen sollte?

11) Ist für Sie ein einseitiger Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag denkbar?

12) Falls nein, warum nicht?

13) Falls ja, wie soll dieser Schritt konkret aussehen?

14) Wie beurteilen Sie die rechtliche Möglichkeit innerhalb der Union zu solch einem
Schritt?

15) Gibt es potentielle Bündnispartner innerhalb der Union, die ebenfalls derartige Schritte
überlegen?

16) Falls ja, welche?

17) Auf welche Summe belief sich der Nettobetrag, den Österreich insgesamt im Jahr
2002 an die EU zahlte?

18) Auch wenn es kein eigenes EURATOM-Budget gibt: Können Sie angeben, welchen
Beitrag Österreichs Steuerzahlerinnen für die Förderung der Nuklearindustrie jährlich
in das EU-Budget bezahlen?

a)Welcher Betrag wird für die Phare- und Tacis-Programme von Österreich bezahlt?

b) Welcher Betrag wird für EURATOM-Kredite von Österreich beigesteuert?

c)Welche sonstigen Summen werden von Österreich für die Förderung der
Nuklearindustrie (wie etwa Verwa
ltungskosten) etc. bezahlt?

d) Wieviel Geld zahlt Österreich jährlich in das EU-Rahmenprogramm für Forschung
und Entwicklung ein?

19) Wie listen sich Österreichs an die EU bezahlte Beiträge generell auf?

20) Wie stehen Sie zu einer Volksabstimmung zur neuen EU-Verfassung, wie sie in
etlichen EU-Staaten wie etwa Dänemark, Spanien, Irland, Portugal, Frankreich,
Holland durchgeführt wird?

21) Wird es in Österreich eine derartige Volksabstimmung über die Annahme der EU-
Verfassung geben?

22) Falls nein, warum nicht?

23) Falls ja, wann?