955/J XXII. GP
Eingelangt am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Nationalräte Heinzl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Klagen gegen ÖBB-Mitarbeiter
Seit Mitte September 2003 wurden rund 100 Mitarbeiter
der Österreichischen Bundesbahnen von den
ÖBB bei Bezirksgerichten angezeigt, weil diese Mitarbeiter während ihrer
Dienstzeit bei den ÖBB
(z.B. als Schaffner oder Lokführer in Fernverkehrszügen etc.) die Fahrzeuge,
mit denen sie den Ort
ihres
Dienstantritts erreichen, während ihrer Dienstzeit (die sich
je nach Diensteinteilung durchgehend
über mehrere Tage erstrecken kann) auf ÖBB Gelände abgestellt haben.
Neben jenen Mitarbeitern, die sich dienstlich auf ÖBB
Gelände befunden haben, verfügen einige der
Beklagten
sogar über bezahlte Parkplätze.
In der Klageschrift wird erwähnt, dass eine gleichartige
Grundbenützung durch die beklagten Parteien
bereits mehrfach stattgefunden hat. Offensichtlich ist den ÖBB dieser Umstand
also bereits länger
bekannt ist. Trotzdem wurden die betroffenen Mitarbeiter nicht intern darüber
informiert, dass dies
nicht
erwünscht ist, sondern es wird nun ohne innerbetriebliche Vorwarnungen Klage
geführt.
Der Streitwert je betroffenem ÖBB-Mitarbeiter bewegt sich
in der Höhe von mehreren tausend Euro
für
Grundbenützungen in der Dauer von 2-3 Tagen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Was halten sie rein
menschlich von der Art. mit der die ÖBB in diesem Fall mit ihren
Mitarbeitern
umspringt?
2. Unterstützen sie Vorgangsweise der für die
Einreichung dieser Klagen verantwortlichen
ÖBB-Mitarbeiter
oder ÖBB-Vorstandsmitglieder?
3. Wer hat die Entscheidung für die Einreichung der Klagen getroffen?
4. Sind diese Klagen eine
direkte oder indirekte Folge einer Weisung, die Sie den ÖBB oder den
Eigentümervertretern
im Aufsichtsrat der ÖBB erteilt haben?
5. Halten Sie es für eine korrekte Vorgangsweise,
dass die Klagen ohne vorhergehende
Vorwarnung
den Mitarbeitern der ÖBB zugestellt wurden?
6. Werden sie die Eigentümervertreter des Bundes im
ÖBB-Aufsichtsrat anweisen, eine
Zurückziehung der angesprochenen Klagen durch die ÖBB zu veranlassen?
7. Glauben Sie, dass diese
Vorgangsweise zur Steigerung der Motivation der Mitarbeiter und
damit zur Steigerung der Produktivität der Mitarbeiter geeignet ist?
8. Halten Sie einen Streitwert
von mehreren tausend Euro für eine Parkzeit von 2 Tagen für
angemessen?