955/J XXII. GP

Eingelangt am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

 

der Nationalräte Heinzl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Klagen gegen ÖBB-Mitarbeiter

Seit Mitte September 2003 wurden rund 100 Mitarbeiter der Österreichischen Bundesbahnen von den
ÖBB bei Bezirksgerichten angezeigt, weil diese Mitarbeiter während ihrer Dienstzeit bei den ÖBB
(z.B. als Schaffner oder Lokführer in Fernverkehrszügen etc.) die Fahrzeuge, mit denen sie den Ort
ihres Dienstantritts erreichen, während ihrer Dienstzeit (die sich je nach Diensteinteilung durchgehend
über mehrere Tage erstrecken kann) auf ÖBB Gelände abgestellt haben.

Neben jenen Mitarbeitern, die sich dienstlich auf ÖBB Gelände befunden haben, verfügen einige der
Beklagten sogar über bezahlte Parkplätze.

In der Klageschrift wird erwähnt, dass eine gleichartige Grundbenützung durch die beklagten Parteien
bereits mehrfach stattgefunden hat. Offensichtlich ist den ÖBB dieser Umstand also bereits länger
bekannt ist. Trotzdem wurden die betroffenen Mitarbeiter nicht intern darüber informiert, dass dies
nicht erwünscht ist, sondern es wird nun ohne innerbetriebliche Vorwarnungen Klage geführt.

Der Streitwert je betroffenem ÖBB-Mitarbeiter bewegt sich in der Höhe von mehreren tausend Euro
für Grundbenützungen in der Dauer von 2-3 Tagen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.    Was halten sie rein menschlich von der Art. mit der die ÖBB in diesem Fall mit ihren
Mitarbeitern umspringt?

2.    Unterstützen sie Vorgangsweise der für die Einreichung dieser Klagen verantwortlichen
ÖBB-Mitarbeiter oder ÖBB-Vorstandsmitglieder?

3.    Wer hat die Entscheidung für die Einreichung der Klagen getroffen?

4.    Sind diese Klagen eine direkte oder indirekte Folge einer Weisung, die Sie den ÖBB oder den
Eigentümervertretern im Aufsichtsrat der ÖBB erteilt haben?

5.    Halten Sie es für eine korrekte Vorgangsweise, dass die Klagen ohne vorhergehende
Vorwarnung den Mitarbeitern der ÖBB zugestellt wurden?

6.    Werden sie die Eigentümervertreter des Bundes im ÖBB-Aufsichtsrat anweisen, eine
Zurückziehung der angesprochenen Klagen durch die ÖBB zu veranlassen?

7.    Glauben Sie, dass diese Vorgangsweise zur Steigerung der Motivation der Mitarbeiter und
damit zur Steigerung der Produktivität der Mitarbeiter geeignet ist?

8.    Halten Sie einen Streitwert von mehreren tausend Euro für eine Parkzeit von 2 Tagen für
angemessen?