964/J XXII. GP
Eingelangt am 23.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Muttonen
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend die Situation der österreichischen Popmusik
Der
Stellenwert der Popmusik im kulturellen Geschehen hat sich in den letzten
Jahrzehnten nachhaltig verändert. Die Beschäftigung mit populärer Musik stellt
sowohl im passiven als auch aktiven Sinne weltweit eine der häufigsten
kulturellen
Freizeitbeschäftigungen dar. Längst ist Popmusik kein ausschließliches Phänomen
der Jugendkultur mehr, sondern wird von einer breiten Bevölkerungsschicht
wahrgenommen und genutzt, womit sich generell die gesellschaftliche Akzeptanz
und Wertschätzung erhöht hat. In der Popmusik selbst hat ein Entwicklungs- und
Differenzierungsprozess stattgefunden, der eine Vielzahl unterschiedlichster
Musikstile entstehen ließ und einen Beweis musikalischer und textlicher
Kreativität
darstellt. Trotz der zunehmenden Anerkennung spielt sich der Großteil des
popmusikalischen Geschehens abseits staatlicher Strukturen und Förderungen ab.
Des
einfacheren Gebrauchs wegen, sei hier der Begriff Popmusik als Überbegriff
populärer Musikformen, bei denen der Verbreitung über die modernen
Massenmedien eine gewichtige Rolle zukommt, verwendet. Der Begriff umschließt
daher unterschiedlichste Musikstile wie: Rock, Heavy Metal, Reggae, House, Hip-
Hop, Techno, Dancefloor etc. Dezidiert
ausgenommen sind: Schlager, Jazz,
volkstümliche und Volksmusik.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage
1.
Im Kunstbericht 2002 findet sich im Glossar auf Seite 151 unter dem
Stichwort
Musikförderung folgende Formulierung: „Die gesetzliche Verpflichtung zur
Förderung der Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen öffnet ein breites
Spektrum von der Pflege der Alten Musik bis hin zu elektroakustischen
Hörproben. Eine Abgrenzung nach Begriffen wie „E-Musik" oder sonstige
Spartenbeschränkungen werden bei der Qualitätsbeurteilung nicht
vorgenommen." Dazu ergeben sich folgende Fragen:
a) Warum
ist hier von der „Pflege" der Alten Musik, aber nur von
elektroakustischen „Hörproben" die Rede?
b) Impliziert diese Formulierung eine künstlerische Wertung?
c) Suggeriert
eine solche Formulierung nicht eine höhere Aufwendung von
Zeit und Geld für „Alte Musik"?
d) Wie
garantieren Sie, dass Spartenzugehörigkeit bei der Vergabe von
Fördermitteln keine Rolle spielt?
e) Wie
viele Personen, die ein Naheverhältnis zu dem Bereich Popmusik
haben, sitzen beispielsweise im Musikbeirat, in der Jury des
Förderungspreises für Musik oder des Staatsstipendiums für Komposition?
f)
Wie stellt sich das Verhältnis bei den Förderungsmaßnahmen konkret dar?
Welche Fördermittel gingen im Jahre 2002 an Personen, Organisationen
oder Institutionen, die im Bereich der Popmusik tätig waren? Von welchen
Abteilungen wurden sie jeweils vergeben?
2.
Da die
Koordinierungskompetenz zwischen den unterschiedlichen Ministerien im
Bundeskanzleramt liegt: Existieren Ihrer Kenntnis nach in anderen Ministerien
Förderungsmöglichkeiten für Popmusik?
3. Halten Sie prinzipiell
Popmusik für förderungswürdig? Wenn ja, welche konkreten
Maßnahmen wurden von Ihnen seit 2000 in Angriff genommen? Wenn nein,
warum nicht?
4. Welche
Gründe sehen Sie für Tatsache, dass das „Musikland Österreich" im
Bereich der Popmusik international keine und selbst im Inland nur eine geringe
Rolle spielt? Sehen Sie Möglichkeiten diese Tatsache positiv zu beeinflussen?
Wenn ja, welche?
5. Was halten Sie von
„Popbüros" (ähnliche Institutionen mit unterschiedlichen
Namen existieren in einigen deutschen Bundesländern), die sich ausschließlich
der Förderung von Popmusik widmen und auch die Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft sicherstellen? Können Sie sich die Errichtung einer solchen
Institution
in Österreich vorstellen?
6.
Hielten
Sie die Einführung einer Förderung von Plattenlabels ähnlich der
Verlagsförderung für sinnvoll? Warum, oder warum nicht?
7. Wie beurteilen Sie die
von Interessensvertretungen vorgebrachte Forderung nach
einer Quote für österreichische Musikprodukte im Rundfunk?
8.
Wie
beurteilen Sie die von Interessensvertretungen vorgebrachte Forderung nach
einer Reduzierung der Mehrwertsteuer für Tonträger (analog der auf Bücher) auf
10 Prozent? Welche Auswirkungen hätte eine derartige Reduzierung auf das
Steueraufkommen aber auch auf die Anzahl der verkauften Tonträger?