965/J XXII. GP

Eingelangt am 23.10.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Muttonen

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend die Situation der österreichischen Popmusik

Der Stellenwert der Popmusik im kulturellen Geschehen hat sich in den letzten
Jahrzehnten nachhaltig verändert. Die Beschäftigung mit populärer Musik stellt
sowohl im passiven als auch aktiven Sinne weltweit eine der häufigsten kulturellen
Freizeitbeschäftigungen dar. Längst ist Popmusik kein ausschließliches Phänomen
der Jugendkultur mehr, sondern wird von einer breiten Bevölkerungsschicht
wahrgenommen und genutzt, womit sich generell die gesellschaftliche Akzeptanz
und Wertschätzung erhöht hat. In der Popmusik selbst hat ein Entwicklungs- und
Differenzierungsprozess stattgefunden, der eine Vielzahl unterschiedlichster
Musikstile entstehen ließ und einen Beweis musikalischer und textlicher Kreativität
darstellt. Trotz der zunehmenden Anerkennung spielt sich der Großteil des
popmusikalischen Geschehens abseits staatlicher Strukturen und Förderungen ab.

Des einfacheren Gebrauchs wegen, sei hier der Begriff Popmusik als Überbegriff
populärer Musikformen, bei denen der Verbreitung über die modernen
Massenmedien eine gewichtige Rolle zukommt, verwendet. Der Begriff umschließt
daher unterschiedlichste Musikstile wie: Rock, Heavy Metal, Reggae, House, Hip-
Hop, Techno, Dancefloor etc. Dezidiert ausgenommen sind: Schlager, Jazz,
volkstümliche und Volksmusik.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage

1.   Welche Rolle spielt die Popmusik im Rahmen des Musikunterrichts in den
unterschiedlichen Schultypen?

2.   Welche Möglichkeiten, sich zum „Popmusiker" ausbilden zu lassen, sind Ihnen
bekannt?

3.   Wie beurteilen sie prinzipiell die Bevorzugung vor allem auch der Jugend von
Popmusik gegenüber „ernster" Musik? Welche Auswirkungen sehen sie hierbei
für das „Musikland Österreich"?