978/J XXII. GP

Eingelangt am 23.10.2003
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Betriebs- und Bodendaten

Vergangenen Juli wurde die Wasserrahmenrichtlinie der EU durch die Novellierung
des WRG umgesetzt. Darin ist auch die verpflichtende Erstellung von
Regionalprogrammen vorgesehen, die auch Aspekte der Grundwassersanierung
umfassen sollten. Voraussetzung für eine nachhaltige Grundwassersanierung sind
effizienten Maßnahmen von Seiten der Behörde. Diese muss deshalb über
landwirtschaftliches Datenmaterial verfügen, dh. Zugang zu Betriebs- und
Bodendaten erhalten. Diese sind in Österreich international beispielhaft zum Zwecke
der Schätzung des Einheitswerts erhoben worden und stehen zur
Finanzbodenschätzung zur Verfügung. Im Sinne effizienter Grundwasser-
sanierungsmaßnahmen, die angepasste Bewirtschaftungsformen erfordern, wäre
eine erweiterte Anwendung dieses Datenbestand für Umweltfragen sinnvoll. Damit
würde den Behörden vor Ort eine solide Basis für ihren Handlungsauftrag im Sinne
des WRG zur Verfügung gestellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Welche Betriebs- und Bodendaten wurden zum Zweck der Schätzung des
Einheitswerts erhoben?

2.     In welchen anderen Bereichen dienen diese Daten als
Entscheidungsgrundlage?

3.           Werden Sie sich für eine erweiterte Anwendung dieser Daten zum Zweck des
Grundwasserschutzes einsetzen und - falls nötig - die entsprechende
gesetzlichen Novellierung vornehmen?

 

4.     Wenn nicht, warum nicht?