979/J XXII. GP
Eingelangt am 23.10.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Betriebs- und Bodendaten
Vergangenen
Juli wurde die Wasserrahmenrichtlinie der EU durch die Novellierung
des WRG umgesetzt. Darin ist auch die verpflichtende Erstellung von
Regionalprogrammen vorgesehen, die auch Aspekte der Grundwassersanierung
umfassen sollten. Voraussetzung für eine nachhaltige Grundwassersanierung sind
effizienten Maßnahmen von Seiten der Behörde. Diese muss deshalb über
landwirtschaftliches Datenmaterial verfügen, dh. Zugang zu Betriebs- und
Bodendaten erhalten. Diese sind in Österreich international beispielhaft zum
Zwecke
der Schätzung des Einheitswerts erhoben worden und stehen zur
Finanzbodenschätzung zur Verfügung. Im Sinne effizienter Grundwasser-
sanierungsmaßnahmen, die angepasste Bewirtschaftungsformen erfordern, wäre
eine erweiterte Anwendung dieses Datenbestand für Umweltfragen sinnvoll. Damit
würde den Behörden vor Ort eine solide Basis für ihren Handlungsauftrag im
Sinne
des WRG zur Verfügung gestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche
Betriebs- und Bodendaten wurden zum Zweck der Schätzung des
Einheitswerts erhoben?
2. In
welchen anderen Bereichen dienen diese Daten als
Entscheidungsgrundlage?
3. Werden
Sie sich für eine erweiterte Anwendung dieser Daten zum Zweck des
Grundwasserschutzes einsetzen und - falls nötig - die entsprechenden
gesetzlichen Novellierung vornehmen?
4. Wenn nicht, warum nicht?