982/J XXII. GP

Eingelangt am 23.10.2003
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend Urheberrecht

Durch das neue Urheberrecht wird den Schulen das Kopieren von Medien für den
Unterricht erschwert. Trotz bestehender Verträge etwa mit der Musik-Edition die das
Kopieren von Noten für den Schulunterricht regelten ist dies durch das neue
Urheberrechtsgesetz nun nicht mehr möglich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Für welche Medien gilt das Kopierverbot?

2.   Sind neben Musiknoten auch andere Bereiche wie Bücher oder Bilder von
diesem Kopierverbot betroffen?

3.            Welche Medien, Bücher, Musiknoten, Bilder etc. sind von diesem Kopierverbot
ausgenommen?

4.            Welche Konsequenzen müssen LehrerInnen befürchten die etwa Noten für ein
Schulkonzert oder Auszüge aus einem Buch für eine Schularbeit kopieren?