982/J XXII. GP
Eingelangt am 23.10.2003
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ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Urheberrecht
Durch
das neue Urheberrecht wird den Schulen das Kopieren von Medien für den
Unterricht erschwert. Trotz bestehender Verträge etwa mit der Musik-Edition die
das
Kopieren von Noten für den Schulunterricht regelten ist dies durch das neue
Urheberrechtsgesetz nun nicht mehr möglich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Für welche Medien gilt das Kopierverbot?
2. Sind
neben Musiknoten auch andere Bereiche wie Bücher oder Bilder von
diesem Kopierverbot betroffen?
3. Welche
Medien, Bücher, Musiknoten, Bilder etc. sind von diesem Kopierverbot
ausgenommen?
4. Welche
Konsequenzen müssen LehrerInnen befürchten die etwa Noten für ein
Schulkonzert oder Auszüge aus einem Buch für eine Schularbeit kopieren?