1007/J XXII. GP
Eingelangt am 23.10.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Binder und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Frauen in der öffentlichen Verwaltung
Vor allem in den Regionen außerhalb der größeren Städte
spielt die öffentliche Verwaltung
eine wichtige Rolle als Arbeitgeber. Abseits der lokalen Wirtschaftsstrukturen
bietet sie -
besonders für Frauen - die Möglichkeit, einem qualifizierten Beruf nachgehen zu
können. Aus
diesem Grund ist die öffentliche Verwaltung auch bezüglich der Gleichstellung
der Frauen in
den einzelnen Regionen von großer Bedeutung. Daher ist der Anteil der
beschäftigten Frauen
in
den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und Finanzämtern von großem
Interesse.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Wie hoch ist der
Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung in Österreich?
(Insgesamt und nach Bundesländern
und Bezirken aufgelistet)
2. Wie hoch ist der Frauenanteil in
den Gemeindeämtern?
(Aufgelistet nach Bundesländern
und Bezirken, ohne Wien)
3. Wie hoch ist der
Frauenanteil in den Bezirkshauptmannschaften (in Wien:
Bezirksämtern)?
(Aufgelistet nach Bundesländern und Bezirken)
4. Wie hoch ist der Frauenanteil in
den Finanzämtern?
(Aufgelistet nach Bundesländern
und Bezirken)
5. Welche Richtlinien für Frauenförderung, Gender Mainstreaming und
Geschlechtergleichheit liegen der Personalpolitik der
öffentliche Verwaltung auf
Gemeinde-, Bezirks-,
Landes-, und Bundesebene zu Grunde?
6. Welche Möglichkeiten stehen der
Bundespolitik zur Verfügung, die Frauenquote in
der öffentlichen
Verwaltung auf Gemeinde-, Bezirks-, Landes-, und Bundesebene zu
erhöhen?
7. Inwieweit werden derzeit diese Möglichkeiten erschöpft?
8. Welche weiteren Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um den Frauenanteil in der
öffentlichen Verwaltung zu erhöhern?
9. Um wie viele Prozentpunkte wird
sich, Ihren Berechnungen nach, der Frauenanteil
durch diese Maßnahmen erhöhen und innerhalb welchen Zeitraumes?