1007/J XXII. GP

Eingelangt am 23.10.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Binder und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Frauen in der öffentlichen Verwaltung

Vor allem in den Regionen außerhalb der größeren Städte spielt die öffentliche Verwaltung
eine wichtige Rolle als Arbeitgeber. Abseits der lokalen Wirtschaftsstrukturen bietet sie -
besonders für Frauen - die Möglichkeit, einem qualifizierten Beruf nachgehen zu können. Aus
diesem Grund ist die öffentliche Verwaltung auch bezüglich der Gleichstellung der Frauen in
den einzelnen Regionen von großer Bedeutung. Daher ist der Anteil der beschäftigten Frauen
in den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und Finanzämtern von großem Interesse.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.   Wie hoch ist der Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung in Österreich?
 (Insgesamt und nach Bundesländern und Bezirken aufgelistet)

2.   Wie hoch ist der Frauenanteil in den Gemeindeämtern?
 (Aufgelistet nach Bundesländern und Bezirken, ohne Wien)

3.   Wie hoch ist der Frauenanteil in den Bezirkshauptmannschaften (in Wien:
 
Bezirksämtern)?
 
(Aufgelistet nach Bundesländern und Bezirken)

4.   Wie hoch ist der Frauenanteil in den Finanzämtern?
 (Aufgelistet nach Bundesländern und Bezirken)

5.   Welche Richtlinien für Frauenförderung, Gender Mainstreaming und

 Geschlechtergleichheit liegen der Personalpolitik der öffentliche Verwaltung auf
 
Gemeinde-, Bezirks-, Landes-, und Bundesebene zu Grunde?

6.   Welche Möglichkeiten stehen der Bundespolitik zur Verfügung, die Frauenquote in
 
der öffentlichen Verwaltung auf Gemeinde-, Bezirks-, Landes-, und Bundesebene zu

erhöhen?

7.   Inwieweit werden derzeit diese Möglichkeiten erschöpft?

8.   Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Frauenanteil in der
öffentlichen Verwaltung zu erhöhern?

9.   Um wie viele Prozentpunkte wird sich, Ihren Berechnungen nach, der Frauenanteil
durch diese Maßnahmen erhöhen und innerhalb welchen Zeitraumes?