1008/J XXII. GP

Eingelangt am 23.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend die österreichische
Entwicklungshilfe.

Bei der Präsentation der Kampagne „Nullkommasieben Prozent" der
Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit betonte die UN-Koordinatorin für die
Erreichung der Millenniumsziele, Eveline Herfkens, dass einige Länder in Europa, vor
allem Österreich, ein Mehr an Entwicklungsgelder leisten solle. Nach wie vor ist ein
klares Konzept, wie Österreich die international zugesagten 0,33 % des BNE bis 2006
erreichen will, ausständig.

Ab 1.1.2004 wird die Entwicklungshilfeagentur (ADA) ihre Arbeit aufnehmen, eine klare
Struktur, Konzepte und zukünftige Schwerpunkte sind zwei Monate davor immer noch
nicht bekannt. Die zukünftige Einbindung des Parlaments in Fragen der
Entwicklungszusammenarbeit lässt mehr als zu wünschen übrig.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1. Wurde in BMaA in den letzten Jahren eine Evaluierung der bilateralen

Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt? Wenn ja, wer hat die Evaluierung
vorgenommen, was waren die Ergebnisse und welche Änderungen wurden
vorgeschlagen?

2.  Sind die Ergebnisse dieser Evaluierung der Öffentlichkeit zugänglich? Wenn ja, in
 welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

3. Wurde auch die Tätigkeit der Koordinationsbüros evaluiert? Wenn ja, welche
Ergebnisse gab es hier? Wenn nein, warum nicht?

4.  Sind Sie in der Lage, einen konkreten Zeitplan für die Erreichung der international
zugesagten 0,33 % des BNE für die ODA-Leistungen bis 2006 vorzulegen?

5.  Wenn ja, wie sieht dieser aus?


6.  Wenn nein, warum nicht?

7.  Bekennen Sie sich darüber hinaus zu einer weiteren Erhöhung der öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit (ODA) in einem Ausmaß von 0,7% des BNE?

8.  Wenn ja, wann sollte Ihrer Meinung nach dieses Ziel zu erreichen sein?

9.  Wenn nein, warum nicht?

10. Welche neuen Vereinbarungen in Hinblick auf die österreichische Meldepraxis
 der ODA wurden mit der OECD getroffen, was die Anrechenbarkeit von
 Exportkrediten und Entschuldungsmaßnahmen bei vergangenen und zukünftigen
 ODA-Meldungen Österreichs betrifft?

11. Welche Schuldennachlässe oder -reduktionen in Entwicklungsländern sind von
 Seiten Österreichs in den nächsten fünf Jahren geplant?

12. Welchen Anteil an der ODA wird die Schuldenreduktion in den nächsten Jahren
 ausmachen?

13. Welchen Anteil an der ODA dürfen Ihrer Meinung nach Schuldenerlässen
 maximal prozentuell ausmachen?

14. Wie werden Schuldenerlässe momentan und wie in Zukunft im Budget
 angerechnet werden?

15. Wie werden Schuldenerlässe momentan und wie in Zukunft an die ODA
 angerechnet werden?

16. Wofür wird die von Ihnen angekündigte Steigerung der EZA im Jahr 2004 in der
 Höhe von 30 Millionen Euro verwendet werden?

17. Welche konkreten Änderungen werden aufgrund der um 30 Millionen erhöhten
 EZA-Mittel bei der bilateralen, der multilateralen EZA und der OZA
 (Ostzusammenarbeit) zu erwarten sein?

18. Bedingt ein Mehr an Budget für Sie auch ein Mehr an inhaltlichen
 Schwerpunkten?

19. Was konkret ist unter dem von Ihnen im letzten außenpolitischen Ausschuss
 angekündigten Schwerpunkt „Wirtschaft und Entwicklung" zu verstehen?

20. Welchen inhaltlichen Schwerpunkten sollte Ihrer Meinung nach hinkünftig ein
 erhöhtes Ausmaß an Zuwendungen eingeräumt werden?

21. Welche EZA relevanten Budgetansätze des BMaA werden um insgesamt 30
 Millionen Euro erhöht?


22. Welche Auswirkungen wird die Erhöhung von 30 Millionen Büro auf den ODA
 Prozentsatz am BNE Österreichs haben?

23. Welche Struktur wird die ADA haben?

24. Wie viele Abteilungen wird es in der ADA geben und wie werden diese mit
 leitenden Funktionen besetzt werden?

25. Wie viele Beamte werden aus der Sektion VII in die ADA wechseln?

26. Wie viele Beamte werden aus dem BMaA außer von der Sektion VII in die ADA
 wechseln?

27. Wo wird künftig die inhaltliche Schwerpunktsetzung der ÖEZA liegen und wer
 wird diese wie festlegen?

28. Welche Aufgaben werden nach Jänner 2004 bei der Sektion VII liegen?

29. Wie wird die Sektion VII künftig personell ausgestattet sein (bitte Angabe nach
 Anzahl und Beschäftigungsgruppe)?

30. Ab wann wird in der ADA der volle Personalstand erreicht sein?
31. Ab wann wird die ADA voll arbeitsfähig sein?

32. Sie geben die Start-up-Kosten mit 670.000 Euro an. Wie setzen sich diese
 Kosten zusammen.

33. Aus welcher Budgetposition werden die Start-up-Kosten gedeckt?

34. Werden Teile der Infrastruktur der jetzigen Sektion VII in die ADA übernommen
 werden?

35. Wenn ja, welche?

36. Wenn nein, was wird mit den überbleibenden Einrichtungen geschehen?

37. Sie geben die laufenden Kosten der ADA mit 11,7 Millionen Euro an. Welche
 Einsparungen oder Verteuerungen ergeben sich beim Abwickeln der ÖEZA dabei
 im Vergleich zur jetzigen Struktur in der Sektion
VII.

38. Welche Unterschiede wird es im Vergleich zwischen ADA und bisheriger Sektion
 
VII in den Personalkosten ergeben?

39. Wie viele von externen Bereichen kommende Fachleute sollen in der ADA
 arbeiten und wie werden sie requiriert?


40. Welche Qualifikationen müssen externe Fachleute mitbringen, um in der ADA
 beschäftigt werden zu können?

41 .Wie viele Arbeitnehmerinnen sollen in der ADA im Vollausbau arbeiten?

42. Wie groß ist der Anteil der ÖEZA-Mittel, der in die künftigen Overheadkosten der
 ADA fließen wird?

43. Ihren Angaben zufolge wird die Agentur die Entwicklungszusammenarbeit sehr
 wirtschaftsnahe abwickeln. Welche qualitativen Änderungen werden sich zur
 bisherigen Praxis dadurch ergeben?

44. Ihren Angaben zufolge wird die ADA mehr mit der EU zusammenarbeiten, als das
 bisher in der Sektion
VII der Fall war. Welche qualitativen Änderungen werden
 sich zur bisherigen Praxis ergeben.

45. Welche finanziellen Auswirkungen wird die engere Zusammenarbeit mit der EU
 für die ÖEZA haben?

46. Bei der Novelle 2003 des EZA-Gesetzes wird der Berücksichtigung der
 Interessen von Kindern und Behinderten in der ÖEZA ein Schwerpunkt
 eingeräumt. Welche konkreten ersten Schritte sind in diesem Bereich von Ihnen
 geplant?

47. Mit welchen internationalen Institutionen planen Sie, im Bereich der wichtigen
 Arbeit mit Behinderten zusammenzuarbeiten?

48. Wird in der Agentur oder in der Sektion VII eine kompetente Ansprechperson für
 die Bedürfnisse Behinderter in Entwicklungsländern eingerichtet werden?

49. Mit welchen internationalen Institutionen planen Sie, im Bereich der wichtigen
 Arbeit mit Kindern zusammenzuarbeiten?

50. Wird in der Agentur oder in der Sektion VII eine kompetente Ansprechperson für
 die Bedürfnisse von Kindern in Entwicklungsländern eingerichtet werden?

51. Das letzte Dreijahresprogramm, das dem Nationalrat übermittelt wurde, war das
 Dreijahresprogramm 1996-1998. Weshalb sind Sie von der in der Vergangenheit
 geübten Praxis, dem Nationalrat ein Dreijahresprogramm zur Kenntnis
 vorzulegen, abgegangen?

52. Warum wurde dem Nationalrat bisher kein Dreijahresprogramm 2002 - 2004
 bzw. 2003 - 2004 zur Kenntnis vorgelegt, obwohl das im § 23 des EZA-Gesetzes
 jährlich vorgesehen ist (und es auch schon vor der Novellierung des Gesetzes,
 die im Juli 2003 erfolgte, vorgesehen war?

53. In der Fragestunde am 23. 10. 2003 haben Sie gemeint, dass Ihnen vor allem in
 Hinblick auf die Einrichtung der EZA-Agentur ein breiter parlamentarischer


Konsens und Transparenz wichtig ist und haben dies dadurch bekräftigt, dass Sie
das Dreijahresprogramm weiterhin dem Parlament zuleiten. Wie ernst ist diese
Aussage zu nehmen, wenn es bereits seit mehreren Jahren kein
Dreijahresprogramm mehr gibt?