1008/J XXII. GP
Eingelangt am 23.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten betreffend die österreichische
Entwicklungshilfe.
Bei
der Präsentation der Kampagne „Nullkommasieben Prozent" der
Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit betonte die UN-Koordinatorin für
die
Erreichung der Millenniumsziele, Eveline Herfkens, dass einige Länder in
Europa, vor
allem Österreich, ein Mehr an Entwicklungsgelder leisten solle. Nach wie vor
ist ein
klares Konzept, wie Österreich die international zugesagten 0,33 % des BNE bis
2006
erreichen will, ausständig.
Ab 1.1.2004 wird die Entwicklungshilfeagentur (ADA) ihre
Arbeit aufnehmen, eine klare
Struktur, Konzepte und zukünftige Schwerpunkte sind zwei Monate davor immer
noch
nicht bekannt. Die zukünftige Einbindung des Parlaments in Fragen der
Entwicklungszusammenarbeit lässt mehr als zu wünschen übrig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1. Wurde in BMaA in den letzten Jahren eine Evaluierung der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit
durchgeführt? Wenn ja, wer hat die Evaluierung
vorgenommen, was waren die Ergebnisse und welche Änderungen wurden
vorgeschlagen?
2.
Sind die Ergebnisse dieser Evaluierung der Öffentlichkeit zugänglich?
Wenn ja, in
welcher Form? Wenn nein, warum
nicht?
3. Wurde auch die Tätigkeit der
Koordinationsbüros evaluiert? Wenn ja, welche
Ergebnisse gab es hier? Wenn nein, warum nicht?
4.
Sind Sie in der Lage, einen konkreten Zeitplan für die Erreichung der
international
zugesagten 0,33 % des BNE für die ODA-Leistungen bis 2006 vorzulegen?
5. Wenn ja, wie sieht dieser aus?
6. Wenn nein, warum nicht?
7.
Bekennen Sie sich darüber hinaus zu einer weiteren Erhöhung der
öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit (ODA) in einem Ausmaß von 0,7% des BNE?
8. Wenn ja, wann sollte Ihrer Meinung nach dieses Ziel zu erreichen sein?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Welche neuen Vereinbarungen in
Hinblick auf die österreichische Meldepraxis
der ODA wurden mit der OECD
getroffen, was die Anrechenbarkeit von
Exportkrediten und
Entschuldungsmaßnahmen bei vergangenen und zukünftigen
ODA-Meldungen Österreichs betrifft?
11. Welche Schuldennachlässe oder
-reduktionen in Entwicklungsländern sind von
Seiten Österreichs in den nächsten
fünf Jahren geplant?
12. Welchen Anteil an der ODA wird die
Schuldenreduktion in den nächsten Jahren
ausmachen?
13. Welchen Anteil an der ODA dürfen Ihrer
Meinung nach Schuldenerlässen
maximal prozentuell ausmachen?
14. Wie werden Schuldenerlässe momentan
und wie in Zukunft im Budget
angerechnet werden?
15. Wie werden Schuldenerlässe momentan
und wie in Zukunft an die ODA
angerechnet werden?
16. Wofür wird die von Ihnen angekündigte
Steigerung der EZA im Jahr 2004 in der
Höhe von 30 Millionen Euro
verwendet werden?
17. Welche konkreten Änderungen werden
aufgrund der um 30 Millionen erhöhten
EZA-Mittel bei der bilateralen,
der multilateralen EZA und der OZA
(Ostzusammenarbeit) zu erwarten
sein?
18. Bedingt ein Mehr an Budget für Sie
auch ein Mehr an inhaltlichen
Schwerpunkten?
19. Was konkret ist unter dem von Ihnen im
letzten außenpolitischen Ausschuss
angekündigten Schwerpunkt
„Wirtschaft und Entwicklung" zu verstehen?
20. Welchen inhaltlichen Schwerpunkten
sollte Ihrer Meinung nach hinkünftig ein
erhöhtes Ausmaß an Zuwendungen
eingeräumt werden?
21. Welche EZA relevanten Budgetansätze
des BMaA werden um insgesamt 30
Millionen Euro erhöht?
22. Welche Auswirkungen wird die Erhöhung
von 30 Millionen Büro auf den ODA
Prozentsatz am BNE Österreichs
haben?
23. Welche Struktur wird die ADA haben?
24. Wie viele Abteilungen wird es in der
ADA geben und wie werden diese mit
leitenden Funktionen besetzt
werden?
25. Wie viele Beamte werden aus der Sektion VII in die ADA wechseln?
26. Wie viele Beamte werden aus dem BMaA
außer von der Sektion VII in die ADA
wechseln?
27. Wo wird künftig die inhaltliche
Schwerpunktsetzung der ÖEZA liegen und wer
wird diese wie festlegen?
28. Welche Aufgaben werden nach Jänner 2004 bei der Sektion VII liegen?
29. Wie wird die Sektion VII künftig personell ausgestattet sein
(bitte Angabe nach
Anzahl und Beschäftigungsgruppe)?
30.
Ab wann wird in der ADA der volle Personalstand erreicht sein?
31. Ab wann wird die ADA voll arbeitsfähig sein?
32. Sie geben die Start-up-Kosten mit
670.000 Euro an. Wie setzen sich diese
Kosten
zusammen.
33. Aus welcher Budgetposition werden die Start-up-Kosten gedeckt?
34. Werden Teile der Infrastruktur der
jetzigen Sektion VII in die ADA übernommen
werden?
35. Wenn ja, welche?
36. Wenn nein, was wird mit den überbleibenden Einrichtungen geschehen?
37. Sie geben die laufenden Kosten der ADA
mit 11,7 Millionen Euro an. Welche
Einsparungen oder Verteuerungen
ergeben sich beim Abwickeln der ÖEZA dabei
im Vergleich zur jetzigen Struktur
in der Sektion VII.
38. Welche Unterschiede wird es im
Vergleich zwischen ADA und bisheriger Sektion
VII in den Personalkosten ergeben?
39. Wie viele von externen Bereichen
kommende Fachleute sollen in der ADA
arbeiten und wie werden sie
requiriert?
40. Welche Qualifikationen müssen externe
Fachleute mitbringen, um in der ADA
beschäftigt werden zu können?
41 .Wie viele Arbeitnehmerinnen sollen in der ADA im Vollausbau arbeiten?
42. Wie groß ist der Anteil der
ÖEZA-Mittel, der in die künftigen Overheadkosten der
ADA fließen wird?
43. Ihren Angaben zufolge wird die Agentur
die Entwicklungszusammenarbeit sehr
wirtschaftsnahe abwickeln. Welche
qualitativen Änderungen werden sich zur
bisherigen Praxis dadurch ergeben?
44. Ihren Angaben zufolge wird die ADA
mehr mit der EU zusammenarbeiten, als das
bisher in der Sektion VII der Fall war. Welche qualitativen
Änderungen werden
sich zur bisherigen Praxis
ergeben.
45. Welche finanziellen Auswirkungen wird
die engere Zusammenarbeit mit der EU
für die ÖEZA haben?
46. Bei der Novelle 2003 des EZA-Gesetzes
wird der Berücksichtigung der
Interessen von Kindern und
Behinderten in der ÖEZA ein Schwerpunkt
eingeräumt. Welche konkreten
ersten Schritte sind in diesem Bereich von Ihnen
geplant?
47. Mit welchen internationalen
Institutionen planen Sie, im Bereich der wichtigen
Arbeit mit Behinderten
zusammenzuarbeiten?
48. Wird in der Agentur oder in der
Sektion VII eine
kompetente Ansprechperson für
die Bedürfnisse Behinderter in
Entwicklungsländern eingerichtet werden?
49. Mit welchen internationalen
Institutionen planen Sie, im Bereich der wichtigen
Arbeit mit Kindern
zusammenzuarbeiten?
50. Wird in der Agentur oder in der
Sektion VII eine
kompetente Ansprechperson für
die Bedürfnisse von Kindern in
Entwicklungsländern eingerichtet werden?
51. Das letzte Dreijahresprogramm, das dem
Nationalrat übermittelt wurde, war das
Dreijahresprogramm 1996-1998.
Weshalb sind Sie von der in der Vergangenheit
geübten Praxis, dem Nationalrat
ein Dreijahresprogramm zur Kenntnis
vorzulegen,
abgegangen?
52. Warum wurde dem Nationalrat bisher
kein Dreijahresprogramm 2002 - 2004
bzw. 2003 - 2004 zur Kenntnis
vorgelegt, obwohl das im § 23 des EZA-Gesetzes
jährlich vorgesehen ist (und es
auch schon vor der Novellierung des Gesetzes,
die im Juli 2003 erfolgte,
vorgesehen war?
53. In der Fragestunde am 23. 10. 2003
haben Sie gemeint, dass Ihnen vor allem in
Hinblick auf die Einrichtung der
EZA-Agentur ein breiter parlamentarischer
Konsens
und Transparenz wichtig ist und haben dies dadurch bekräftigt, dass Sie
das Dreijahresprogramm weiterhin dem Parlament zuleiten. Wie ernst ist diese
Aussage zu nehmen, wenn es bereits seit mehreren Jahren kein
Dreijahresprogramm mehr gibt?