1019/J XXII. GP
Eingelangt am 04.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Einsatz von Blumen mit
dem FLP-Gütesiegel im öffentlichen Beschaffungswesen.
Die Verwendung von Blumendekorationen, wie sie bei
offiziellen Anlässen auch im
öffentlichen Bereich in beachtenswertem Ausmaß zum Einsatz kommt, sollte wie
bei
Lebensmitteln, schon wegen des Vorbildcharakters, entweder aus heimischer
Erzeugung oder aus fair gehandelten Importen stammen und z.B. den
FLP-Gütesiegel
tragen.
Dieses "Flower-Label-Programm" (FLP-Gütesiegel)
legt Richtlinien für die
menschenwürdige und umweltschonende Blumenproduktion fest. Es umfasst soziale
und ökologische Standards und überwacht deren Einhaltung in der internationalen
Blumenproduktion. Blumenfarmen, die im Flower-Label-Programm mitwirken, müssen
u.a. folgende Standards erfüllen (die Punkte stammen aus dem internationalen
Verhaltenscodex für eine umwelt- und sozialverträgliche Schnittblumenproduktion):
• Gewerkschaftsfreiheit und Tarifverhandlungen
• Existenzsichernde Löhne
• Gleichbehandlung der Geschlechter
• Arbeitszeitregelung (maximal 48 Wochenstunden)
• Gesundheit und Sicherheit
• Pestizide und Chemikalien (Verbot des Einsatzes hochgiftiger Mittel)
• Beschäftigungssicherheit (Festarbeitsverträge)
• Umweltschutz
• Verbot von Kinderarbeit
• Verbot von Zwangsarbeit
Zudem besteht die Verpflichtung, die Konventionen der
internationalen
Arbeitsorganisation ILO, universelle Menschenrechte und internationale
Umweltstandards einzuhalten. Strengere Landesgesetze gehen vor.
FLP-Betriebe werden jährlich von einer unabhängigen Instanz kontrolliert.
Weitere
Informationen sind im Internet unter www.fian.at zu ersehen.
Auch am Wiener Opernball werden jährlich große Mengen an
Blumen zu
Dekorationszwecken verwendet. Da diese Blumen gespendet werden, wurde bislang
davon abgesehen, im Falle eines Imports (was in der angesprochenen Jahreszeit
wahrscheinlich ist) auf das FLP-Gütesiegel oder ein Äquivalent zu bestehen. Da
der
Opernball aber ein Aushängeschild Österreichs darstellt und großes mediales
Echo
auch im Ausland erfährt, wäre dies eine wichtige Gelegenheit, mit fair
gehandelten
Blumen Standpunkt zu beziehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
an die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen folgende
Anfrage:
1. Befürworten Sie die Förderung von ökologisch und fair
gehandelten Produkten
durch das öffentliche Beschaffungswesen?
2. Welche Menge an Blumen wird
durch Ihr Ressort jährlich eingekauft? Wie viele
davon sind aus heimischer Produktion, wie viele importiert?
3. Wird bei der Beschaffung von Blumen durch Ihr Ressort
bereits auf fair
gehandelte Blumen mit dem FLP-Gütesiegel oder einem Äquivalent geachtet?
4. Wenn die importierten Blumen nicht das FLP-Gütesiegel
tragen, welches andere
Gütezeichen tragen sie dann?
5. Wenn bei der Beschaffung von
Blumen durch Ihr Ressort noch nicht auf FLP-
Gütesiegel oder Äquivalent im Falle des Imports geachtet wurde, werden Sie
diese Anfrage zum Anlass nehmen, um den Einkauf Ihres Ministeriums auf
Blumen mit dem FLP-Gütesiegel oder einem Äquivalent umzustellen?
6. Werden Sie von der Möglichkeit
Gebrauch machen, an Opernballchefin Elisabeth
Gürtler mit der oben angeführten Begründung heranzutreten, um Sie für die
Verwendung von Blumen mit dem FLP-Gütesiegel oder einem Äquivalent zu
gewinnen?
7. Wenn nein, warum nicht?