1043/J XXII. GP

Eingelangt am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend keine Freigabe für einen Mitarbeiter des Ministers nach dem Militärbefugnisgesetz

Laut dem Militärbefugnisgesetz und der dazugehörigen Verordnung, „Verordnung des
Bundesministers für Landesverteidigung über die Verlässlichkeitserklärung“, ist klar, dass
MitarbeiterInnen die Zugang zu hoch sensiblen militärischen Daten bekommen sollen einer
„Verlässlichkeitsprüfung nach dem Militärbefugnisgesetz „ unterzogen werden..

Die Verordnung regelt dabei insbesondere:

„§ 1. (1) Eine Verlässlichkeitserklärung dient der Durchführung einer Verlässlichkeitsprüfung hinsichtlich
Personen, die Zugang zu militärischen Bereichen oder Heeresgut oder militärischen Geheimnissen haben
oder erlangen sollen. Nach Maßgabe der möglichen Gefahr für die militärische Sicherheit sind vorgesehen

1. eine einfache Verlässlichkeitserklärung und

2. eine erweiterte Verlässlichkeitserklärung.

Eine Verlässlichkeitserklärung hat Angaben über das Vorleben und die gegenwärtigen Lebensumstände des

Betroffenen zu umfassen.

(2) Eine Verlässlichkeitsprüfung nach Abs. l ist nur mit Zustimmung des Betroffenen zulässig. Diese
Zustimmung ist nachweislich einzuholen..

(3) Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in

Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen..

§ 2. (1) Die Verlässlichkeitsprüfung ist, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, auf Grund einer

einfachen Verlässlichkeitserklärung durchzuführen.

(2) Im Rahmen einer einfachen Verlässlichkeitserklärung dürfen ausschließlich Angaben über folgende

Themenbereiche verlangt werden:

1. Name, Amts- und Berufsbezeichnung, Titel und akademischer Grad,

2. Sozialversicherungsnummer, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft, Geburtsort und -datum,

3. Geschlecht und Familienstand,

4. finanzielle Verbindlichkeiten mit Relevanz für die militärische Sicherheit,

5. anhängige gerichtliche Strafverfahren, noch nicht getilgte gerichtliche Verurteilungen, vorbeugende
Maßnahmen und sonstige strafgerichtliche Maßnahmen, jeweils mit Relevanz für die militärische Sicherheit,

6. anhängige Verwaltungsstrafverfahren, verwaltungsbehördliche Strafen und verwaltungsbehördliche
Maßnahmen, jeweils mit Relevanz für die militärische Sicherheit,

7. Kontakte zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen sowie zu ausländischen Nachrichten- und
Sicherheitsdiensten,

8. Wehrdienstleistungen im Ausland sowie Wehrersatzdienstleistungen im In- und Ausland,

9. besondere Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, jeweils mit Relevanz für die militärische Sicherheit,

10. Ausbildung und Erwerbstätigkeit, jeweils mit Relevanz für die militärische Sicherheit,

11. Mitgliedschaften mit Relevanz für die militärische Sicherheit und

12. Name, Geburtsort und -datum der Eltern und des gegenwärtigen Ehegatten oder Lebensgefährten.

§3. (1) Die Verlässlichkeitsprüfung ist auf Grund einer erweiterten Verlässlichkeitserklärung
durchzuführen, wenn der Betroffene Zugang zu militärischen Bereichen oder Heeresgut oder militärischen
Geheimnissen haben oder erlangen soll, deren Beeinträchtigung einen erheblichen Nachteil für die
militärische Sicherheit darstellt. 1164 BGBl.
II-Ausgegeben am 29. Mai 2001 - Nr. 195

(2) Im Rahmen der erweiterten Verlässlichkeitserklärung dürfen zusätzlich zu den Themenbereichen nach § 2
Abs. 2 ausschließlich Angaben über folgende Themenbereiche verlangt werden:


1. Erkrankungen sowie Abhängigkeiten von Alkohol und Suchtmitteln, jeweils mit Relevanz für die militärische
Sicherheit,

2. Staatsbürgerschaft, Beruf und Wohnsitz der Eltern und des gegenwärtigen Ehegatten oder Lebensgefährten,

3. Name, Geburtsort und -datum, Staatsbürgerschaft, Beruf und Wohnsitz von

a) Kindern, Geschwistern, früheren Ehegatten oder Lebensgefährten und

b) sonstigen näher verwandten oder näher verschwägerten oder näher bekannten Personen jeweils mit Relevanz
für die militärische Sicherheit,

4. Art und Häufigkeit der Kontakte zu Personen nach den Z 2 und 3,

5. Vermögensverhältnisse mit Relevanz für die militärische Sicherheit und

6. in großem Umfang ausgeübte Tätigkeiten, sofern von ihnen eine erhebliche Gefahr für die militärische
Sicherheit ausgehen kann."

Es steht somit außer Streit, dass MitarbeiterInnen des Kabinetts des Herrn Bundesministers,
nach der vorliegenden Rechtslage, einer solchen „Verlässlichkeitsprüfung nach dem
Militärbefugnisgesetz " unterzogen werden, bevor sie Zugang zu solchen Informationen
bekommen.

Die unterfertigten Abgeordneten mussten aber im "News", Ausgabe Nr. 43/03 vom
23.10.2003, auf der Seite 45 folgendes lesen:

„Affäre

Aufregung im Abwehramt

Keine Freigabe für hohen Ministeriumsmitarbeiter

Das Büro von Verteidigungsminister Günther Platter ließ nach umfangreichen NEWS-Recherchen
am Dienstag erst gar keine Missverständnisse aufkommen: Ja, es sei richtig, dass das Heeres-
Abwehramt für einen Mitarbeiter des Ministers bisher keine "Freigabe" erteilt habe, weil man bei der
äußerst aufwendigen Sicherheitsüberprüfung auf ein Jahre zurückliegendes Delikt des Überprüften
gestoßen sei, das allerdings wegen Geringfügigkeit nicht im regulären Strafregisterauszug vermerkt
sei.

Der Haken: Nach NEWS-Recherchen hat der überprüfte Mitarbeiter Einsicht in äußerst brisante
Heeresakten - und das, obwohl für ihn bisher keine Freigabe des Abwehramtes vorliegt.

Dazu Platters Büro: Der angesprochene Mitarbeiter sei extrem zuverlässig, arbeite sehr fleißig und
genieße das volle Vertrauen seines direkten Vorgesetzten. Dass er trotzdem Zugang zu überaus
heiklen Akten hat, sei nach juristischer Überprüfung auch nicht gesetzeswidrig, da der Umgang mit
Verschlussakten eine ausschließlich heeresinterne Angelegenheit sei.

Bild: Unter Beschuss. Nach umfangreichen Personalrochaden sickern Details über Platters Personal
durch ".

Die unterzeichneten Abgeordneten fordern Verteidigungsminister Platter auf darzustellen
warum, wie von seinem Büro bestätigt wurde, für einen seiner persönlichen Mitarbeiter vom
Heeres-Abwehramt bisher keine "Freigabe" erteilt wurde und ob dieser persönliche
Mitarbeiter trotzdem Einblick in äußerst brisante Heeresakten hat.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende


Anfrage:

1.   Ist es nach der gültigen Rechtslage zwingend, dass MitarbeiterInnen des Kabinetts des
Herrn Bundesministers, die Zugang zu militärischen Bereichen oder Heeresgut oder
militärischen Geheimnissen haben, einer Verlässlichkeitsprüfung nach dem
Militärbefugnisgesetz unterzogen werden?

2.   Wurden alle MitarbeiterInnen des Kabinetts des Herrn Bundesministers einer
Verlässlichkeitsprüfung nach dem Militärbefugnisgesetz unterzogen?
Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

3.   Ist es richtig, dass ein Mitarbeiter des Kabinetts des Herrn Bundesministers, der
extrem zuverlässig sei, der sehr fleißig arbeite und der das volle Vertrauen seines
direkten Vorgesetzten genieße“
zum 23.10.2003 keine Freigabe nach dem
Militärbefugnisgesetz erhalten hat?

Wenn ja, aus welchem Grund wurde die Freigabe nicht gegeben, war es wegen eines
anhängigen gerichtlichen Strafverfahrens, einer noch nicht getilgten gerichtlichen
Verurteilung oder wegen vorbeugender Maßnahmen und sonstiger strafgerichtlicher
Maßnahmen?
Wenn nein, wie erklären sie sich die Aussage eines Mitarbeiters gegenüber „NEWS"?

4.   Hat der Mitarbeiter des Kabinetts des Herrn Bundesministers, der „extrem zuverlässig
sei, der sehr fleißig arbeite und der das volle Vertrauen seines direkten Vorgesetzten
genieße“ 
jetzt schon die entsprechende Freigabe?

Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Freigabe nicht gegeben, war es wegen
eines anhängigen gerichtlichen Strafverfahrens, einer noch nicht getilgten
gerichtlichen Verurteilung oder wegen vorbeugender Maßnahmen und sonstiger
strafgerichtlicher Maßnahmen?

5.   Hat dieser Mitarbeiter, obwohl er keine Freigabe hat, Zugang zu militärischen
Bereichen oder Heeresgut oder militärischen Geheimnissen?
Wenn ja, wie werden Sie diesen Gesetzesbruch ahnden?