1045/J XXII. GP

Eingelangt am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

der Abgeordneten G A S S N E R

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend "Austrian College and High School Agreement" mit der Firma Microsoft

Im September dieses Jahres verkündete die Bundesministerin für Bildung den Abschluss
eines Dreijahresvertrages über eine Generallizenz für die Nutzung von Softwareprodukten
mit Microsoft. Mit diesem "Austrian College and High School Agreement" (MS-ACH)
übernimmt das Bildungsministerium laut eigenen Angaben jährlich anfallende Kosten für
Software-Lizenzen im Ausmaß von 2,58 Millionen Euro. Von diesem Vertrag würden die
rund 46.500 PCs an den Bundesschulen erfasst, und die Budgets der einzelnen Schulen
würden dadurch erleichtert, so die Ministerin in einer Presseaussendung.

Unterstützt werden mit diesem Vertrag ausschließlich die allgemein- und berufsbildenden
höheren Schulen (darunter auch Land- und forstwirtschaftliche höhere Schulen) und
Akademien des Bundes.

Pflichtschulen können von dem Abkommen nicht profitieren. Seitens des
Bildungsministeriums wurde auf Anfrage einer Hauptschule mitgeteilt, dass Länder und
Gemeinden in ihrer Funktion als Schulerhalter eigene Verträge mit Microsoft abschließen
müssten.

Auch Pflichtschulen sollten jedoch die gleichen Möglichkeiten haben, ihren Schülerinnen
optimale EDV-Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Die finanzielle Situation der
entsprechenden Schulerhalter (Gemeinden und Länder) ist aber besonders angespannt,
insbesondere auf Grund der rigorosen Sparmaßnahmen der Bundesregierung. Wenn das
Bundesministerium schon einen Vertrag abschließt, der die Schulen finanziell entlastet, dann
soll das für alle Schulen gleichermaßen gelten. Es ist nicht einzusehen, dass das EDV-
Niveau z.B. der Hauptschulen hinter jenem der Gymnasien zurückbleiben muss. Zu fordern
wäre ein Vertrag, der allen Schülerinnen in Österreich zugute kommt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

1.  Wurden die Länder und Gemeinden in ihrer Funktion als Pflichtschulerhalter im Vorfeld
 über das Vorhaben, mit der Firma Microsoft einen derartigen Vertrag abzuschließen,
 informiert?

2.  Wurden die Länder und Gemeinden in ihrer Funktion als Pflichtschulerhalter im Vorfeld
 als weitere Vertragspartner in Betracht gezogen?


3.         Wenn nein, warum nicht?

4. Wenn ja, warum wurden sie nicht in den Vertrag mit aufgenommen?

5. Wurde den Ländern und Gemeinden in ihrer Funktion als Pflichtschulerhalter ein Einstieg
in den Vertrag angeboten?

6.  Wenn nein, warum nicht?

7. Ist es möglich, den bestehenden Vertrag auf Pflichtschulen auszuweiten?

8. Wenn nein, warum nicht?

9. Wenn ja, werden Sie dies veranlassen?