1045/J XXII. GP
Eingelangt am 12.11.2003
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten G A S S N E R
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend
"Austrian College and High School Agreement" mit der Firma Microsoft
Im
September dieses Jahres verkündete die Bundesministerin für Bildung den Abschluss
eines Dreijahresvertrages über eine Generallizenz für die Nutzung von
Softwareprodukten
mit Microsoft. Mit diesem "Austrian College and High School
Agreement" (MS-ACH)
übernimmt das Bildungsministerium laut eigenen Angaben jährlich anfallende
Kosten für
Software-Lizenzen im Ausmaß von 2,58 Millionen Euro. Von diesem Vertrag würden
die
rund 46.500 PCs an den Bundesschulen erfasst, und die Budgets der einzelnen
Schulen
würden dadurch erleichtert, so die Ministerin in einer Presseaussendung.
Unterstützt werden mit diesem Vertrag
ausschließlich die allgemein- und berufsbildenden
höheren Schulen (darunter auch Land- und forstwirtschaftliche höhere Schulen)
und
Akademien des Bundes.
Pflichtschulen können von dem Abkommen
nicht profitieren. Seitens des
Bildungsministeriums wurde auf Anfrage einer Hauptschule mitgeteilt, dass
Länder und
Gemeinden in ihrer Funktion als Schulerhalter eigene Verträge mit Microsoft
abschließen
müssten.
Auch Pflichtschulen sollten jedoch die
gleichen Möglichkeiten haben, ihren Schülerinnen
optimale EDV-Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Die finanzielle Situation
der
entsprechenden Schulerhalter (Gemeinden und Länder) ist aber besonders
angespannt,
insbesondere auf Grund der rigorosen Sparmaßnahmen der Bundesregierung. Wenn
das
Bundesministerium schon einen Vertrag abschließt, der die Schulen finanziell
entlastet, dann
soll das für alle Schulen gleichermaßen gelten. Es ist nicht einzusehen,
dass das EDV-
Niveau z.B. der Hauptschulen hinter jenem der Gymnasien zurückbleiben muss. Zu
fordern
wäre ein Vertrag, der allen Schülerinnen in Österreich zugute kommt.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1. Wurden die Länder und Gemeinden in ihrer Funktion als
Pflichtschulerhalter im Vorfeld
über das Vorhaben, mit der Firma
Microsoft einen derartigen Vertrag abzuschließen,
informiert?
2. Wurden die Länder und Gemeinden in ihrer Funktion als
Pflichtschulerhalter im Vorfeld
als weitere Vertragspartner in
Betracht gezogen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, warum wurden sie nicht in den Vertrag mit aufgenommen?
5. Wurde den Ländern und Gemeinden
in ihrer Funktion als Pflichtschulerhalter ein Einstieg
in den Vertrag angeboten?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Ist es möglich, den bestehenden Vertrag auf Pflichtschulen auszuweiten?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wenn ja, werden Sie dies veranlassen?