1060/J XXII. GP
Eingelangt am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend der schwierige Weg zu einem Behindertengleichstellungsgesetz
Am
26. Februar 2003 stimmte der Nationalrat einstimmig einem
Entschließungsantrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Mag. Herbert Haupt,
Dr. Franz Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp und KollegInnen zu, der
folgendermaßen lautet:
„Der Bundeskanzler wird ersucht, zur Vorbereitung eines Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetzes beim Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Experten der
österreichischen Behindertenbewegung einzusetzen, wobei diese Arbeitsgruppe
einen derartigen Entwurf möglichst rasch erarbeiten soll, sodass dieser noch im
Jahre 2003 als Regierungsvorlage dem Nationalrat übergeben werden kann."
3
Monate lang waren
Sie nicht bereit, den einstimmigen Beschluss des Parlaments
umzusetzen. Erst am 20. Mai 2003 - fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe
statt.
Nicht wie vereinbart beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, sondern
beim damaligen Vizekanzler Mag. Herbert Haupt (FPÖ).
Am 10. Juni 2003 - fand die zweite Sitzung statt, bei der vereinbart wurde, nun
intensiv in Unter-Arbeitsgruppen gemeinsam am Text für ein Behindertengleich-
stellungsgesetz zu arbeiten.
Doch
auch diese Zusage wurde wieder nicht eingehalten. Die Beamten gingen in
eine 17 wöchige Sommerpause und die nächste Sitzung einer
Unter-Arbeitsgruppe
fand erst am 1. Oktober statt, eine weitere Sitzung am 2. Oktober.
Kaum
hatten die Arbeiten zur gemeinsamen Erstellung des Textes begonnen
(Sitzungen am 1. und 2. Oktober), brachen die Beamten schon die nächste
Vereinbarung!!.
Nicht
mehr die gemeinsame Arbeitsgruppe sollte einen Text erarbeiten, nein das
Sozialministerium gab bei einer Sitzung am 24. Oktober bekannt, es werde dies
ohne weitere Mitwirkung der Behindertenbewegung selbst erledigen. Wörtliches
Zitat: "Es muss bis Dezember irgendetwas vorliegen."
Weiters wurde gleich kundgetan, dass das Ministerium jene Texte streicht, die es als
nicht durchsetzbar bewertet, um dann gleich in eine Vorbegutachtung mit anderen
Ministerien zu treten.
An diesem Punkt wurde es der Behindertenbewegung zu viel. Die Sitzung wurde
unterbrochen. In der Sitzungspause wurde vom Forum Gleichstellung, der ÖAR, der
l:Ö und der SLIÖ beschlossen, gegen diese Vorgangsweise zu protestieren und den
Bruch der Vereinbarungen nicht kommentarlos hinzunehmen.
Die Sitzung, wie auch eine weitere wurde vertagt, weil eine Mitwirkung an einem
Text, der vom Sozialministerium nach Gutdünken umgeschrieben wird, für nicht
sinnvoll erachtet wird. Es wurde vereinbart, erst auf den vom Sozialministerium
angekündigten Text zu reagieren.
Diese
Verschleppungstaktik und das Brechen von Zusagen seitens der Regierung
blieben nicht ohne Folgen. Das Gesprächsklima ist derzeit sehr gestört und eine
gemeinsame Arbeit massiv behindert.
Man
gewinnt immer mehr den Eindruck, dass es dieser Regierung nicht Ernst ist, ein
GUTES Behindertengleichstellungsgesetz zu
beschließen; es reicht anscheinend
auch "irgendwas".
Die
Verhandlung für ein Behindertengleichstellungsgesetz sind massiv ins Stocken
geraten. Die Regierung hält sich nicht an ihre Zusagen und möchte möglichst
schnell ein zahnloses Gesetz beschließen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Warum wurde der obige Entschließungsantrag Monate lang nicht auf die
Tagesordnung des Verfassungsausschusses gesetzt wurde?
2.
Was war konkret der Grund dafür, dass Sie, nachdem endlich die
Beschluss-
fassung im obigen Ausschuss erfolgte, trotzdem keine Arbeitsgruppe beim
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zuließen?
3. Was war konkret der Grund für die 17-wöchige Sommerpause?
4.
Was ist konkret der Grund dafür, das die Vereinbarung, nämlich die
Erstellung
eines gemeinsamen Textes bereits am 24. Oktober 2003 gebrochen wurde,
d.h. der Entschließungsantrag nicht eingehalten wird?
5.
Wissen Sie, dass jetzt die Mitarbeiter der Ministerien, ohne die weitere
Mitwirkung der Behindertenbewegung einen eigenen Entwurf ausarbeitet?
Wenn ja: Was ist der Grund dafür, die Behindertenbewegung
auszuschließen?
Wenn nein: Warum nicht?
6.
Was werden Sie konkret bis wann tun, damit es wieder ein gemeinsames
Arbeiten gibt?
7.
Stimmen Sie mit der Aussage der Beamten - wörtliches Zitat: „Es muss bis
Dezember irgend etwas vorliegen", überein?
Wenn ja: Ist es nicht mehr Ihr Ziel, ein umfassendes
Behindertengleichstellungsgesetz im Sinne der behinderten Menschen zu
erarbeiten?
Wenn nein: Warum nicht?
8.
Sind Sie mit der Vorgangsweise der Beamten ( Sitzung am 24. Oktober
2003)
einverstanden, dass jene Texte gleich gestrichen werden, die sie als nicht
durchsetzbar bewerten, um dann gleich in eine Vorbegutachtung mit anderen
Ministerien zu treten?
Wenn ja: Was ist Ihre Begründung dafür?
Wenn
nein: Was haben Sie seither konkret getan, um diese Vorgangsweise
zu unterbinden?
9. Wie bewerten Sie den totalen Bruch des
Entschließungsantrages und damit
der Vereinbarung durch die Beamten?
10. Was werden Sie konkret bis wann tun,
damit dieser Bruch wieder rückgängig
gemacht
wird?
11. Unterstützen Sie die Vorgangsweise,
dass nach Gutdünken ein des
Sozialministeriums ein Text
umgeschrieben wird für sinnvoll und haben sie
konkret diesen Auftrag an das
Sozialministerium erteile?
Wenn ja: Was ist Ihre Begründung
dafür?
Wenn nein: Was werden Sie bis wann
konkret dagegen unternehmen?
12. Was ist Ihr Grund dafür, dass bis Dezember „irgend etwas" vorliegen muß?
13. Stehen Sie hinter den
Interesse der Menschen mit Behinderung , dass ein
anständiges
Behindertengleichstellungsgesetz unter nahtloser Mitarbeit der
Behindertenbewegung erstellt wird?
Wenn ja: Warum dann die Aushebelung des
Entschließungsantrages?
Wenn nein: Warum nicht?
14.
Ist es Ihnen wichtig, ein anständiges Behindertengleichstellungsgesetz
auf
den Weg zu bringen und nicht nur
„irgend etwas"?
Wenn ja: Welche Vorgangsweise
werden Sie bis wann vorgeben?
Wenn nein: Warum nicht?
15. Was ist Ihr Grund dafür, dass es nicht
erst im 1. Quartal 2004 ein
anständiges Behindertengleichstellungsgesetz,
an dem die
Behindertenbewegung Ihre
Interessen auch einbringt, gibt, sondern schon im
Dezember 2003 ein „irgend
etwas"?