1065/J XXII. GP

Eingelangt am 12.11.2003
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ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Nichtigerklärung der Entscheidung der EU-Kommission zum Verbot des
Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in

Die Europäische Kommission hat entschieden, den Antrag Oberösterreichs auf
Genehmigung einzelstaatlicher Maßnahmen abzulehnen, mit denen ein dreijähriges
Verbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Land Oberösterreich
erlassen werden sollte. Mit der von der Landesregierung Oberösterreichs
eingereichten Gesetzesvorlage sollten die organische und herkömmliche
Landwirtschaft sowie die genetischen Ressourcen von Tieren und Pflanzen vor
Einkreuzungen von GVO geschützt werden. Insbesondere sollten offene Fragen
betreffend die Koexistenz einer ökologischen und konventionellen gentechnikfreien
Produktion mit dem GVO-Anbau geklärt werden.

Die Kommission begründet ihre Ablehnung damit, dass Österreich keine neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt
vorgelegt habe.

Inzwischen hat eine in England durchgeführte Langzeitstudie (L.G. Firbank u.a., The
Farm Scale Evaluations of spring-grown genetically modified crops,
publiziert in
Philosophical Transactions, Series B Vol 358, Issue 357, S. 1775) eindrucksvoll
bestätigt, dass der Einsatz von GVO schwerwiegende Auswirkungen und unwägbare
Risiken für die Biodiversität aufzeigt: So werden z.B. 24% weniger Schmetterlinge an
den Feldrändern gefunden, wenn herbizidresistenter (HR-) Raps angebaut wird.An
den HR-Raps-Feldrändern wurden 44% weniger Blüten und 39% weniger Samen
gezählt. Auch die Auskreuzungsdistanzen wurden bisher unterschätzt. So wurden
Raps-Fangpflanzen selbst in einer Entfernung von 26 km noch mit transgenem
Pollen bestäubt.

Als Reaktion auf die Ablehnung der Kommission hat das Land Oberösterreich eine
Nichtigkeitsklage beim EuGH eingebracht. Darin wird beantragt, dass die
Entscheidung der Kommission, mit der einzelstaatliche Bestimmungen zum Verbot
von GVO in Oberösterreich abgelehnt werden, für nichtig erklärt wird.

Da die angefochtene Entscheidung der Kommission an die Republik Österreich
gerichtet ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:


1.     Wird sich die Republik Österreich der oberösterreichischen Klage auf

Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission anschliessen? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, werden in der Begründung die neuen englischen
Studien Berücksichtigung finden?

2.     Gibt es ein Schreiben von Landeshauptmann Pühringer, worin der Bund
aufgefordert wird, Oberösterreich durch Einbringung einer Nichtigkeitsklage
durch die Republik Österreich zu unterstützen?

3.     Liegen zum Thema Gentechnikrecht und „Koexistenz" schon Ergebnisse der
Arbeitsgruppe Bund/Länder vor? Wenn ja, was sind die wesentlichen
Ergebnisse und wann werden sie präsentiert werden? Wenn nein, wann ist mit
Ergebnissen zu rechnen und werden sie veröffentlicht werden?

4.     Von Ihrem Ministerium wurden Studien zum Thema Koexistenz in Auftrag
gegeben. Was ist der Titel dieser Studien? Liegen diese Studien schon vor?
Wenn ja, wo sind sie veröffentlicht? Wenn nein, wann ist mit ihrer Fertigstellung
und Veröffentlichung zu rechnen?