1069/J XXII. GP
Eingelangt am 13.11.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Maria Fekter
und
Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Vollziehung des Rechtspraktikantengesetz
Ein Pensionist aus Niederösterreich
ist nach seinem erfolgreich abgeschlossenen
Jus-Studium
auf massive Probleme bei der Beantragung seines Gerichtsjahres
gestoßen.
Ihm wurde eine Ablehnung aus Altersgründen signalisiert. Nachdem er
auf eine Bezahlung verzichtet hat, wurde seinem Antrag plötzlich doch
zugestimmt
und er absolviert sein Gerichtsjahr in St. Polten zur vollsten
Zufriedenheit
seiner Vorgesetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten
richten an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1. Gibt es eine Altersklausel für Rechtspraktikanten?
Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung?
2. Können Senioren,
die ein Jus-Studium erfolgreich abgeschlossen haben, ein
Gerichtsjahr
machen?
3. Kann man auf
Entgelt verzichten (rechtsgültig) und trotzdem
das
Gerichtsjahr
absolvieren?
Wenn
ja, wie viele Fälle gibt es?
4. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Gerichtsjahr?
5. Gibt es die
Möglichkeit, unentgeltlich als Rechtshörer bei Gericht tätig zu
sein?
Wenn ja, wie viele Personen nutzen diese Möglichkeit?
Wenn
nein, warum nicht?