1069/J XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Maria Fekter
und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Vollziehung des Rechtspraktikantengesetz

Ein Pensionist aus Niederösterreich ist nach seinem erfolgreich abgeschlossenen
Jus-Studium auf massive Probleme bei der Beantragung seines Gerichtsjahres
gestoßen. Ihm wurde eine Ablehnung aus Altersgründen signalisiert. Nachdem er
auf eine Bezahlung verzichtet hat, wurde seinem Antrag plötzlich doch
zugestimmt und er absolviert sein Gerichtsjahr in St. Polten zur vollsten
Zufriedenheit seiner Vorgesetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
folgende

Anfrage:

1.         Gibt es eine Altersklausel für Rechtspraktikanten?

Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung?

2.      Können Senioren, die ein Jus-Studium erfolgreich abgeschlossen haben, ein
Gerichtsjahr machen?

3.      Kann   man   auf   Entgelt   verzichten   (rechtsgültig)   und   trotzdem   das
Gerichtsjahr absolvieren?
Wenn ja, wie viele Fälle gibt es?

4.       Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Gerichtsjahr?

5.      Gibt es die Möglichkeit, unentgeltlich als Rechtshörer bei Gericht tätig zu
sein?

Wenn ja, wie viele Personen nutzen diese Möglichkeit?
Wenn nein, warum nicht?