1070/J XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Lopatka

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gemeinnützigkeit der Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit

Ges.m.b.H.

Die Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit Ges.m.b.H. steht im 100%
Eigentum des Nord-Süd-Instituts für Entwicklungszusammenarbeit. Das Nord-Süd
Institut für Entwicklungszusammenarbeit wurde 1991 als Verein gegründet. Seit dem
Jahre 1996 wird die Projektarbeit des Nord-Süd Instituts für Entwicklungszusammen-
arbeit von der Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit-Gemeinnützigen
GmbH durchgeführt. Bis zum 1.
April 2000 war die Institutsleiterin Mag. Karin
Scheele. Seit diesem Zeitpunkt ist Mag. Norman Spitzegger Geschäftsführer.

Im Aufsichtsrat sitzen als Vorsitzender SPÖ-Nationalratsabgeordneter Dr. Christoph
Matznetter und die SPÖ-EU-Abgeordnete Mag. Karin Scheele.

Dr. Matznetter ist kein Unbekannter, spielt er doch im Netzwerk aus Firmen-
beteiligungen, Funktionären und Managern rund um die SPÖ die zentrale Schlüssel-
rolle.

So erstreckt sich das Netzwerk von Dr.Christoph Matznetter auf folgende
Gesellschaften bzw. Funktionen: Gesellschafter: Matznetter
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., STANDARD Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
m.b.H., Geschäftsführer: "Merkur-Treuhand" Wirtschaftstreuhand- und
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Matznetter Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.,
STANDARD Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Vorstand: PYROR
Privatstiftung, Roma Privatstiftung, Aufsichtsrat: "Merkur" Unternehmensbeteiligung,
Vermögensverwaltung und Finanzierungsvermittlung Gesellschaft m.b.H., Nord-Süd-
Institut für Entwicklungszusammenarbeit-Gemeinnützige GmbH, PromOcean
Werbeartikel AG.

Die Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit-Gemeinnützige GmbH,
beschäftigt sich mit der Förderung von Entwicklungsprojekten in der 3. Welt. In
diesem Zusammenhang ist sie sowohl Subventionsempfänger, als auch
steuerbegünstigt.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachfolgende

Anfrage:

1.  Die Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit-Gemeinnützige GmbH
wurde 1996 gegründet, wann wurde ihr die Gemeinnützigkeit zuerkannt?

2.  Auf welche Tätigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit-Gemeinnützigen GmbH
erstreckt sich die Gemeinnützigkeit?

3.  Wer überprüft die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft?

4.  Welche konkreten Steuervorteile hat die Entwicklungszusammenarbeit-
Gemeinnützige GmbH - aufgeteilt auf die einzelnen Jahre - erhalten?

5.  Wurden Steuervorteile an Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
weitergegeben?

6.  Wer vertritt die Entwicklungszusammenarbeit-Gemeinnützige GmbH gegenüber
den Finanzbehörden als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder?

7.  Sind die Jahresabschlüsse 2001 und 2002 im Firmenbuch einzureichen?
Wenn ja, wurden sie bereits eingereicht?

8.  Gemäß § 40 Abs. 1 Firmenbuchgesetz: Eine Kapitalgesellschaft, die kein
Vermögen besitzt, kann auf Antrag der nach dem Sitz der Gesellschaft
zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung oder der Steuerbehörde oder von
Amts wegen gelöscht werden; mit der Löschung gilt die Gesellschaft als
aufgelöst. Sofern das Vorhandensein von Vermögen nicht offenkundig ist, gilt
eine Kapitalgesellschaft bis zum Beweis des Gegenteils auch dann als
vermögenslos, wenn sie trotz Aufforderung durch das Gericht die
Jahresabschlüsse und gegebenenfalls die Lageberichte (§§ 277 ff HGB) von zwei
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht vollständig vorlegt.
Wurde von der Steuerbehörde ein derartiger Antrag bereits gestellt?

9.  Welche Förderung erhielt diese Gesellschaft von der öffentlichen Hand in den
letzten 10 Jahren?