1071/J XXII. GP
Eingelangt am 13.11.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heinzl
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Umbau der Gleisanlagen im Bahnhof St. Polten
Der
Umbau der Schienenanlagen des Hauptbahnhofes St. Polten und die Attraktivierung
des Bahnhofs
sind seit beinahe einem Jahrzehnt ein Dauerbrenner.
In
der 11. ÖBB-Übertragungsverordnung wurde nun die Attraktivierung des Bahnhots
mit einem
Finanzierungsvolumen von 13.3 Mio. Euro (also insgesamt knapp 6 Mio. Euro
weniger als im
ÖBB-Entwurf enthalten) zur Planung und zum Bau übertragen. Der Umbau der
Gleisanlagen, der Pur
den 4-spurigen Ausbau der Westbahn notwendig ist und der mit einem
Finanzierungsvolumen des
Bundes von mehr 102 Mio. Euro ebenfalls im ÖBB-Entwurf enthalten war, wurde den
ÖBB weder zur
Planung, noch zum
Bau übertragen.
In
der Anfragebeantwortung 729/AB (XXII. GP) haben sie ausgeführt, dass der
Umbau der
Gleisanlagen im Generalverkehrsplan im Infrastrukturpaket 1b enthalten ist und deshalb
dafür keine
Finanzierung
vorhanden ist (im Gegensatz zu
Projekten des Infrastrukturpaketes 1a). Diese
Argumentation
ist insofern nicht schlüssig, da die Güterzugumfahrung St. Polten sehr wohl im
Infrastrukturpaket
1a
enthalten ist, aber trotzdem nicht zum Weiterbau übertragen wurde.
Wie
sie weiter ausführen, ist der Gleisumbau notwendig, um die zu Planung und Bau
übertragene
„Bahnhofsoffensive
St. Polten Hauptbahnhof. Phase 2" überhaupt fertig stellen zu können (Wie soll
auch der Zugang zu einem Bahnsteig
gebaut werden, wenn es die dazugehörigen Geleise noch gar
nicht gibt).
Weiters
fuhren Sie aus, dass das Geld für den Gleisumbau aus Umschichtung von
Finanzmitteln aus
Projekten des Infrastrukturpakets 1a möglich WÄRE und in der nächsten
Übertragungsverordnung für
die HL-AG enthalten sein KÖNNTE.
In
diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wird das Projekt „Umbau St. Polten Hauptbahnhof´´ in der nächsten
Übertragungsverordnung für
die Eisenbahn-
Hochleistungsstrecken AG enthalten sein '.'
2. Wann werden Sie die nächste
Übertragungsverordnung für die Eisenbahn- Hochleistungsstrecken
AG erlassen ?
3. Was war der Grund für die Verringerung der zugesagten Finanzmittel für das Projekt
„Bahnhofsoffensive
St. Polten Hauptbahnhof, Phase 2" von 19 Mio. Euro (gemäß ÖBB-Entwurf)
auf nunmehr 13,3
Mio. Euro ?
4. Wie soll die 4-spurige Hochleistungs-Westbahn funktionieren, wenn der im Hauptbahnhof
St. Polten weder die Gleisanlagen angepasst werden, noch die Güterzugumfahrung errichtet wird ?