1074/J XXII. GP
Eingelangt am 13.11.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend Erarbeitung eines Gleichstellungsgesetzes
Am 26. Februar 2003 stimmte der Nationalrat einstimmig
einem Entschließungsantrag zu, der
die Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen verlangte.
Nach dem
die Behandlung dieses Themas vom Bundeskanzler an den damaligen Vizekanzler
weiterdelegiert
wurde, begannen im Frühjahr die ersten Gespräche. Es wurde eine Lenkungs-
und
zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre Tätigkeit aufnahmen. Die gesamte
Koordination
und Administration wurde dem Sozialressort überlassen. Am 24. Oktober 2003
mussten
die TeilnehmerInnen der
Arbeitsgruppe zur Kenntnis nehmen, dass BeamtInnen des
Sozialministeriums einen eigenen Entwurf für ein
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
erstellen
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an den Bundesminister
für
soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Wer erstellt nun den Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz ?
2.
Wie werden die bereits
vorhandenen Vorschläge von Interessensvertretungen und
Betroffenenorganisationen
eingearbeitet ?
3. Wie werden die anderen Ministerien an
der Erstellung des Gleichstellungsgesetzes
mitarbeiten ?
4.
Ist der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes bei der Erstellung des
Entwurfes
eingebunden ?
5. Wie lange werden die Arbeiten dazu dauern ?