1074/J XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen

betreffend Erarbeitung eines Gleichstellungsgesetzes

Am 26. Februar 2003 stimmte der Nationalrat einstimmig einem Entschließungsantrag zu, der
die Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen verlangte. Nach dem
die Behandlung dieses Themas vom Bundeskanzler an den damaligen Vizekanzler
weiterdelegiert wurde, begannen im Frühjahr die ersten Gespräche. Es wurde eine Lenkungs-
und zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre Tätigkeit aufnahmen. Die gesamte
Koordination und Administration wurde dem Sozialressort überlassen. Am 24. Oktober 2003
mussten die TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe zur Kenntnis nehmen, dass BeamtInnen des
Sozialministeriums einen eigenen Entwurf für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
erstellen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1. Wer erstellt nun den Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz ?

2.   Wie  werden  die  bereits  vorhandenen  Vorschläge  von  Interessensvertretungen  und
Betroffenenorganisationen eingearbeitet ?

3.  Wie werden die anderen Ministerien an der Erstellung des Gleichstellungsgesetzes
mitarbeiten ?

4. Ist der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes bei der Erstellung des Entwurfes
eingebunden ?

5. Wie lange werden die Arbeiten dazu dauern ?