1075/J XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
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Anfrage

 

der Abg. DIng. Missethon

und Kollegen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Refundierung von Beförderungsentgelt auf Grund des ÖBB-Streiks

Auf Grund des ÖBB-Streiks können viele Fahrgäste der ÖBB, die eine Wochen-,
Monats- oder Jahreskarte besitzen, die Bahn nicht benützen. Es ist nicht einzusehen,
warum sich der Streik auch noch zum finanziellen Nachteil der Betroffenen auswirken
soll.

Im Morgenjournal des ORF vom 13.11.2003 wurde ausgeführt, dass zwar die AGB
eine Rückforderung ausschließen, dass aber trotzdem eine Rückforderung auf Grund
von Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts möglich sei.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.            Ist es richtig, dass die AGB eine Rückforderung von Fahrpreisen wegen
Streiks ausschließen?

2.  Wenn ja, entspricht diese Bestimmung der AGB der österreichischen
Rechtsordnung?

3.            Bestehen für die Betroffenen rechtliche Möglichkeiten, die durch den ÖBB-
Streik entstandenen finanziellen Nachteile (aliquoter Anteil des
Beförderungsentgelts von Wochen-, Monats- und Jahreskarte) von den ÖBB
einzufordern?

4. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage (Konsumentenschutzgesetz,
Gewährleistungsrecht)?

5.           Besteht allenfalls auch die Möglichkeit eines Schadenersatzes für darüber
hinausgehende Schäden gegenüber der Gewerkschaft?      

6. Wenn ja, auf Grund welcher Bestimmungen und unter welchen Bedingungen?