1075/J XXII. GP
Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abg. DIng. Missethon
und Kollegen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Refundierung von Beförderungsentgelt auf Grund des ÖBB-Streiks
Auf
Grund des ÖBB-Streiks können viele Fahrgäste der ÖBB, die eine Wochen-,
Monats- oder Jahreskarte besitzen, die Bahn nicht benützen. Es ist nicht
einzusehen,
warum sich der Streik auch noch zum finanziellen Nachteil der Betroffenen
auswirken
soll.
Im
Morgenjournal des ORF vom 13.11.2003 wurde ausgeführt, dass zwar die AGB
eine Rückforderung ausschließen, dass aber trotzdem eine Rückforderung auf
Grund
von Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts möglich sei.
Die
unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.
Ist
es richtig, dass die AGB eine Rückforderung von Fahrpreisen wegen
Streiks ausschließen?
2.
Wenn ja, entspricht diese
Bestimmung der AGB der österreichischen
Rechtsordnung?
3.
Bestehen
für die Betroffenen rechtliche Möglichkeiten, die durch den ÖBB-
Streik entstandenen finanziellen Nachteile (aliquoter Anteil des
Beförderungsentgelts von Wochen-, Monats- und Jahreskarte) von den ÖBB
einzufordern?
4. Wenn
ja, auf welcher Rechtsgrundlage
(Konsumentenschutzgesetz,
Gewährleistungsrecht)?
5. Besteht
allenfalls auch die Möglichkeit eines Schadenersatzes für darüber
hinausgehende Schäden gegenüber der Gewerkschaft?
6. Wenn ja, auf Grund welcher Bestimmungen und unter welchen Bedingungen?