1076/J XXII. GP
Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm,
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
hinsichtlich der Förderung von Vereinen, welche Deutschkurse für Migranten und
Migrantinnen durchführen
Die Bundesregierung hat im Rahmen der
„Integrationsvereinbarung“ Migranten und
Migrantinnen,
die seit 01.01.1998 in Österreich ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, zur
Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse verpflichtet. Dieser Initiative folgend
boten zahlreiche
Bildungseinrichtungen Kurse zur Vermittlung der deutschen Sprache an, die aber
deshalb
kaum
angenommen wurden und werden, weil es de facto kaum eine Zielgruppe gibt. Von
780.000
Nicht-ÖsterreicherInnen betrifft die
Integrationsvereinbarung nur ein paar Tausend
Personen.
Im Gegenzug gibt es aber Vereine, welche mittels des Angebots
spezieller Deutschkurse die
sozialen und beruflichen Bedürfnisse und die sprachlichen Kenntnisse von
Zehntausenden,
bereits lange in Österreich lebender Migranten und Migrantinnen besonders
berücksichtigen.
Unter den zuweilen seit langem in Österreich wohnhaften
Frauen ausländischer Herkunft, mit
oder ohne österreichische Staatsbürgerschaft, gibt es eine durchaus hohe
Nachfrage nach
finanziell leistbaren Deutschkursen. Verbesserte Deutschkenntnisse bedeuteten
gerade für die
zumeist unter der patriarchal geprägten Dominanz ihrer Ehegatten leidenden
Frauen eine
Zunahme von persönlicher Freiheit und einen wesentlichen Schritt zur
Selbstbestimmung und
sozialen Integration. Es müsste im Sinne einer ernst gemeinten sprachlichen
Integration allen
politischen
Parteien ein Anliegen sein, den - den Betroffenen mancherseits abgesprochenen -
aber
tatsächlich vorhandenen Wunsch nach verbesserten Deutschkenntnissen zu
unterstützen.
Es gibt auch Vereine und Bildungseinrichtungen, welche
aus verschiedenen Gründen keine
Zertifizierung
durchführten und somit nicht nach den Bestimmungen des
„Integrationsvertrages“
gefördert werden. Diese Vereine arbeiten mit einer sprachlich und
sozial
vernachlässigten Klientel, oft vor allem mit Frauen, die bereits länger in
Österreich
leben
und trotzdem noch keine ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage
1. In welcher Höhe beläuft sich das Budget für 2003 zur
Förderung von Deutschkursen?
1.a. Für Vereine/Bildungseinrichtungen im
Rahmen der Integrationsvereinbarung?
1.b. Für Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung?
2. In welcher Höhe belief sich das Budget für 2002 zur Förderung
von Deutschkursen?
2.a.
Für Vereine/Bildungseinrichtungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung?
2.b. Für Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung?
3. Welche Vereine und Bildungseinrichtungen erhielten 2002 Bundeszuschüsse? (Bitte um
Einzelauflistung!)
3.a. Vereine/Bildungseinrichtungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung?
3.b. Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung?
4. In welcher Höhe beliefen sich 2002 die Förderungen für diese Institutionen? (Bitte um
Einzelauflistung!)
4.a. Vereine/Bildungseinrichtungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung?
4.b. Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung?
5. Welche Einrichtungen wurden 2002 trotz Stellung eines
Ansuchens nicht gefördert?
5.a. Welche Vereine/Bildungseinrichtungen im
Rahmen der Integrationsvereinbarung?
5.a.a. Warum nicht?
5.b.
Welche Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung?
5.b.a. Warum nicht?
6. Welche Vereine und Bildungseinrichtungen erhielten 2003 Bundeszuschüsse? (Bitte um
Einzelauflistung!)
6.a. Welche Vereine/Bildungseinrichtungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung?
6.b. Welche Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung?
7. In welcher Höhe beliefen sich 2003 die Förderungen für diese Institutionen? (Bitte um
Einzelauflistung!)
7.a. Welche Vereine/Bildungseinrichtungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung?
7.b. Welche Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung?
8. Welche Einrichtungen wurden 2003 trotz Stellung eines Ansuchens nicht gefördert? (Bitte
um Einzelauflistung!)
8.a. Welche Vereine/Bildungseinrichtungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung?
8.a.a. Warum nicht?
8.b. Welche Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung?
8.b.a. Warum nicht?
9. In welcher Höhe wird sich das Budget 2004 zur
Förderung von Deutschkursen belaufen?
9.a. Für Vereine/Bildungseinrichtungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung?
9.b. Für Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung?
10. Wenn Punkt 9 noch nicht bekannt, werden Sie sich für eine bedarfsdeckende Erhöhung
des Budgets
l0.a. für Vereine/Bildungseinrichtungen im Rahmen der Integrationsvereinbarung,
10.b. für Vereine/Bildungseinrichtungen außerhalb der Integrationsvereinbarung einsetzen?
11. Hinsichtlich Frage 10 bis 10.b.: Wenn nein, warum nicht?
12. Existieren in ihrem Ressort Qualitätskriterien
darüber, welche Vereine gefördert werden?
12.a.
Wenn ja, welche?
12.b. Wenn nein, aufgrund welcher Kriterien erfolgt die Entscheidung
über die Gewährung
oder
Zurückweisung von Ansuchen?
13.Wie lange dauert
derzeit gemäß Ihrem Informationsstand die durchschnittliche
Bearbeitungszeit
eines Ansuchens in Ihrem Ressort?
14. Ist dieser Zeitraum den Vereinen/Bildungseinrichtungen zumutbar?
15. Werden Sie Maßnahmen zu einer schnelleren Bearbeitung von Ansuchen setzen?
15.a. Wenn nein, warum nicht?
16. Wie lange sollte die Bearbeitung eines Ansuchens dauern?
17. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es 2004 ein dem
Bedarf ansuchender Vereine, die
nicht im Rahmen der „Integrationsvereinbarung“ Deutschkurse anbieten,
entsprechendes
Budget
gibt?
18. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es 2004 ein dem
Bedarf ansuchender Vereine,
welche
die besondere Förderung von Frauen vorsehen und nicht im Rahmen der
„Integrationsvereinbarung“
Deutschkurse anbieten, entsprechendes Budget gibt?