1077/J XXII. GP
Eingelangt am 13.11.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
hinsichtlich der Förderung von Opferschutzeinrichtungen und der Auswirkungen der
Strafprozessnovelle 1999
Opferschutzeinrichtungen stehen vor dramatischen finanziellen
und personellen
Schwierigkeiten. Justizminister Böhmdorfer will hier bestehende und
funktionierende
Strukturen zerschlagen. Dies bestätigt auch seine Aussage im Budgetausschuss
vom
21.05.2003 bei der Behandlung des Kapitels „Justiz“, wo der Minister betonte,
dass er 166
Opferschutzeinrichtungen für nicht gerechtfertigt halte, aufgrund langfristiger
Verträge könne
er sie jedoch nicht abschaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele und welche Opferschutzeinrichtungen in
Österreich gibt es? (Bitte um genaue
Auflistung mit Namen und Adressen!)
2.a. Wie viele und
2.b. welche dieser
Vereine werden vom BMJ gefördert?
3. Welche Vereine aus
dem Spektrum der Opferschutzeinrichtungen werden nicht gefördert?
3.a. Warum nicht?
4. In welcher Höhe belaufen sich die Förderungen der oben
genannten Vereine? (Bitte um
Einzelauflistung!)
5. Wie lauten die Daten der geförderten Vereine im
Vergleichszeitraum von 1993 bis 2003?
6. Wofür werden die aus den im Rahmen der
Strafprozessnovelle 1999, § 90 c erzielten
Geldmittel verwendet?
6.a. In welcher Höhe belaufen sich diese Geldbußen im
Vergleichzeitraum von 2000 bis
2003?
8. Ist die Erstellung einer bundesweiten Landkarte über
Opferschutzeinrichtungen geplant?
8.a. Wenn ja, wann und von wem?
8.b. Wenn nein, warum nicht?
9. Werden Ihrer Auffassung nach die Opferrechte auf der
derzeitigen gesetzlichen Basis in
umfassendem Ausmaß gewahrt?
9.a. Wenn nein, in welchen Bereichen sehen Sie diese als
nicht ausreichend an?
10. Planen Sie eine Erweiterung der Opferrechte?
10.a. Wenn ja, in welchen Bereichen?
10.b. Wenn nein, warum nicht?
11. Ist von Ihnen eine Studie betreffend die Beeinträchtigung von Opferrechten geplant?
12. Planen Sie unter Bedachtnahme auf die ungleich
schwierigere Situation von Mädchen
gegenüber
volljährigen Frauen zur Sicherung ihrer Opferschutzrechte
12.a.
spezielle Einrichtungen anzuerkennen?
12.b. Und diese mit den notwendigen Mitteln zu fordern?
13. Ist Ihnen bekannt, dass Frauen in sehr häufigem
Ausmaß die Möglichkeit zur Diversion
nur
eingehen, um der unmittelbaren Gewalt-Situation zu entkommen?
13.a. Was planen Sie konkret zur weiteren Unterstützung der Betroffenen?
14. Planen Sie verpflichtende Schulungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen zum
Thema:
Gewalt in der Familie ?
14.a. Wenn ja, wann und durch wen?
14.b. Wenn nein, warum nicht?
15. Planen Sie verpflichtende Schulungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen zum
Thema:
Juristische und psychosoziale Problematik der Verbrechensopfer?
15.a.
Wenn ja, wann und durch wen?
15.b. Wenn nein, warum nicht?