1077/J XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

hinsichtlich der Förderung von Opferschutzeinrichtungen und der Auswirkungen der

Strafprozessnovelle 1999

Opferschutzeinrichtungen stehen vor dramatischen finanziellen und personellen
Schwierigkeiten. Justizminister Böhmdorfer will hier bestehende und funktionierende
Strukturen zerschlagen. Dies bestätigt auch seine Aussage im Budgetausschuss vom
21.05.2003 bei der Behandlung des Kapitels „Justiz“, wo der Minister betonte, dass er 166
Opferschutzeinrichtungen für nicht gerechtfertigt halte, aufgrund langfristiger Verträge könne
er sie jedoch nicht abschaffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele und welche Opferschutzeinrichtungen in Österreich gibt es? (Bitte um genaue
Auflistung mit Namen und Adressen!)

2.a. Wie viele und

2.b. welche dieser Vereine werden vom BMJ gefördert?

3. Welche Vereine aus dem Spektrum der Opferschutzeinrichtungen werden nicht gefördert?

3.a. Warum nicht?

4. In welcher Höhe belaufen sich die Förderungen der oben genannten Vereine? (Bitte um
Einzelauflistung!)

5. Wie lauten die Daten der geförderten Vereine im Vergleichszeitraum von 1993 bis 2003?

6. Wofür werden die aus den im Rahmen der Strafprozessnovelle 1999, § 90 c erzielten

Geldmittel verwendet?

6.a. In welcher Höhe belaufen sich diese Geldbußen im Vergleichzeitraum von 2000 bis

2003?

8. Ist die Erstellung einer bundesweiten Landkarte über Opferschutzeinrichtungen geplant?
8.a. Wenn ja, wann und von wem?

8.b. Wenn nein, warum nicht?

9. Werden Ihrer Auffassung nach die Opferrechte auf der derzeitigen gesetzlichen Basis in
umfassendem Ausmaß gewahrt?

9.a. Wenn nein, in welchen Bereichen sehen Sie diese als nicht ausreichend an?

10. Planen Sie eine Erweiterung der Opferrechte?
10.a. Wenn ja, in welchen Bereichen?
10.b. Wenn nein, warum nicht?


11. Ist von Ihnen eine Studie betreffend die Beeinträchtigung von Opferrechten geplant?

12. Planen Sie unter Bedachtnahme auf die ungleich schwierigere Situation von Mädchen
gegenüber volljährigen Frauen zur Sicherung ihrer Opferschutzrechte
12.a. spezielle Einrichtungen anzuerkennen?

12.b. Und diese mit den notwendigen Mitteln zu fordern?

13. Ist Ihnen bekannt, dass Frauen in sehr häufigem Ausmaß die Möglichkeit zur Diversion
nur eingehen, um der unmittelbaren Gewalt-Situation zu entkommen?

13.a. Was planen Sie konkret zur weiteren Unterstützung der Betroffenen?

14. Planen Sie verpflichtende Schulungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen zum
Thema: Gewalt in der Familie ?
14.a. Wenn ja, wann und durch wen?

14.b. Wenn nein, warum nicht?

15. Planen Sie verpflichtende Schulungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen zum
Thema: Juristische und psychosoziale Problematik der Verbrechensopfer?
15.a. Wenn ja, wann und durch wen?
15.b. Wenn nein, warum nicht?