1081/J XXII. GP
Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm,
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
hinsichtlich der Förderung von Bildungseinrichtungen und Vereinen, welche
Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen (im besonderen Deutschkurse) durchführen
Die Bundesregierung hat im Rahmen der
„Integrationsvereinbarung" Migranten und
Migrantinnen, die seit 01.01.1998 in Österreich ihren rechtmäßigen Aufenthalt
haben, zur
Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse verpflichtet. Dieser Initiative folgend
boten zahlreiche
Bildungseinrichtungen Kurse zur Vermittlung der deutschen Sprache an, die aber
deshalb
kaum angenommen wurden und werden, weil es de facto kaum eine Zielgruppe gibt.
Von
780.000 Nicht-Österreicherinnen betrifft die Integrationsvereinbarung nur ein
paar Tausend
Personen.
Im Gegenzug gibt es aber Vereine, welche mittels des
Angebots spezieller Deutschkurse die
sozialen und beruflichen Bedürfnisse und die sprachlichen Kenntnisse von
Zehntausenden,
bereits länger in Österreich lebender Migranten und Migrantinnen besonders
berücksichtigen.
Unter den zuweilen seit langem in Österreich wohnhaften
Frauen ausländischer Herkunft, mit
oder ohne österreichische Staatsbürgerschaft, gibt es eine durchaus hohe
Nachfrage nach
finanziell leistbaren Deutschkursen. Verbesserte Deutschkenntnisse bedeuteten
gerade für die
zumeist
unter der patriarchal geprägten Dominanz ihrer Ehegatten leidenden Frauen eine
Zunahme von persönlicher Freiheit und einen wesentlichen Schritt zur
Selbstbestimmung und
sozialen Integration. Es müsste im Sinne einer ernst gemeinten sprachlichen
Integration allen
politischen Parteien ein Anliegen sein, den - den
Betroffenen mancherseits abgesprochenen -
aber tatsächlich vorhandenen Wunsch nach verbesserten Deutschkenntnissen zu
unterstützen.
Einige dieser Vereine, die 2002 noch gefördert wurden,
bekamen im Jahr 2003 keine
Förderungen mehr. Die offensichtlich massiven Kürzungen der Fördermittel im
Bereich
Bildung von Frauen bzw. Migrantinnen (unklar, wo genau) bedeuten einen immensen
Nachteil für jene Projekte, die aufgrund hoher Nachfrage von Migrantinnen
zumeist mit sehr
speziellem inhaltlichen Angebot arbeiten.
Zudem fördert eine im Oktober zugestellte Ablehnung von
bereits im Frühjahr gestellten
Ansuchen massiv die Rechtsunsicherheit der Projekte.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung.
Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage
1. In welcher Höhe belief sich das Budget 2002 zur
Förderung von Bildungsmaßnahmen im
Bereich der Bildungsprogramme für Frauen?
2. In welcher Höhe belief sich das Budget 2003 zur
Förderung von Bildungsmaßnahmen im
Bereich
der Bildungsprogramme für Frauen?
3.Wie viele Mittel waren 2002 zur spezifischen Förderung
von Bildungsmaßnahmen für
Migrantinnen
vorgesehen?
4. Wie viele Mittel waren 2003 zur spezifischen Förderung
von Bildungsmaßnahmen für
Migrantinnen
vorgesehen?
5. Welche im Bereich Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen
tätigen Vereine bzw.
Bildungseinrichtungen
wurden 2002 in welcher Höhe gefördert? (Bitte um Einzelauflistung!)
6. Welche im Bereich Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen
tätigen Vereine bzw.
Bildungseinrichtungen wurden 2003 in welcher Höhe gefördert? (Bitte um
Einzelauflistung!)
7. Welche im Bereich Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen
tätigen Vereine bzw.
Bildungseinrichtungen
wurden 2002 trotz Stellung eines Ansuchens nicht gefördert? (Bitte
um
Einzelauflistung!)
8. Welche im Bereich Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen
tätigen Vereine bzw.
Bildungseinrichtungen
wurden 2003 trotz Stellung eines Ansuchens nicht gefördert? (Bitte
um
Einzelauflistung!)
9. In welcher Höhe wird sich das Budget 2004 zur
Förderung von Bildungsmaßnahmen für
Frauen und im speziellen für Migrantinnen belaufen?
10. Wenn Punkt 9 noch nicht bekannt, werden Sie sich für
eine bedarfsdeckende Erhöhung
des Budgets einsetzen?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Existieren in ihrem Ressort Qualitätskriterien darüber, welche Bildungseinrichtungen
gefördert werden?
12.a. Wenn ja, welche?
12.b. Wenn nein, aufgrund welcher Kriterien erfolgt die Entscheidung
über die Gewährung
oder
Zurückweisung von Ansuchen?
13.Wie lange dauert derzeit gemäß Ihrem Informationsstand
die durchschnittliche
Bearbeitungszeit eines Ansuchens in Ihrem Ressort?
14. Ist dieser Zeitraum den Vereinen/Bildungseinrichtungen zumutbar?
15. Werden Sie Maßnahmen zu einer schnelleren
Bearbeitung von Ansuchen setzen?
15.a. Wenn nein, warum nicht?
16. Wie lange sollte die Bearbeitung eines Ansuchens im Idealfall dauern?
17. Ist es betreffend die Rechtssicherheit der Vereine
und Institutionen zumutbar, dass sich
selbst die negative Beantwortung von Ansuchen von Einrichtungen, die zu Beginn
des
Kalenderjahres
gestellt werden, sich oftmals bis zum Jahresende verzögert?