1081/J XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm,

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

hinsichtlich der Förderung von Bildungseinrichtungen und Vereinen, welche

Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen (im besonderen Deutschkurse) durchführen

Die Bundesregierung hat im Rahmen der „Integrationsvereinbarung" Migranten und
Migrantinnen, die seit 01.01.1998 in Österreich ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, zur
Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse verpflichtet. Dieser Initiative folgend boten zahlreiche
Bildungseinrichtungen Kurse zur Vermittlung der deutschen Sprache an, die aber deshalb
kaum angenommen wurden und werden, weil es de facto kaum eine Zielgruppe gibt. Von
780.000 Nicht-Österreicherinnen betrifft die Integrationsvereinbarung nur ein paar Tausend
Personen.

Im Gegenzug gibt es aber Vereine, welche mittels des Angebots spezieller Deutschkurse die
sozialen und beruflichen Bedürfnisse und die sprachlichen Kenntnisse von Zehntausenden,
bereits länger in Österreich lebender Migranten und Migrantinnen besonders berücksichtigen.

Unter den zuweilen seit langem in Österreich wohnhaften Frauen ausländischer Herkunft, mit
oder ohne österreichische Staatsbürgerschaft, gibt es eine durchaus hohe Nachfrage nach
finanziell leistbaren Deutschkursen. Verbesserte Deutschkenntnisse bedeuteten gerade für
die
zumeist unter der patriarchal geprägten Dominanz ihrer Ehegatten leidenden Frauen eine
Zunahme von persönlicher Freiheit und einen wesentlichen Schritt zur Selbstbestimmung und
sozialen Integration. Es müsste im Sinne einer ernst gemeinten sprachlichen Integration allen
politischen Parteien
ein Anliegen sein, den - den Betroffenen mancherseits abgesprochenen -
aber tatsächlich vorhandenen Wunsch nach verbesserten Deutschkenntnissen zu unterstützen.

Einige dieser Vereine, die 2002 noch gefördert wurden, bekamen im Jahr 2003 keine
Förderungen mehr. Die offensichtlich massiven Kürzungen der Fördermittel im Bereich
Bildung von Frauen bzw. Migrantinnen (unklar, wo genau) bedeuten einen immensen
Nachteil für jene Projekte, die aufgrund hoher Nachfrage von Migrantinnen zumeist mit sehr
speziellem inhaltlichen Angebot arbeiten.

Zudem fördert eine im Oktober zugestellte Ablehnung von bereits im Frühjahr gestellten
Ansuchen massiv die Rechtsunsicherheit der Projekte.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung.
Wissenschaft und Kultur nachstehende


 

 

Anfrage

1. In welcher Höhe belief sich das Budget 2002 zur Förderung von Bildungsmaßnahmen im
Bereich der Bildungsprogramme für Frauen?

2. In welcher Höhe belief sich das Budget 2003 zur Förderung von Bildungsmaßnahmen im
Bereich der Bildungsprogramme für Frauen?

3.Wie viele Mittel waren 2002 zur spezifischen Förderung von Bildungsmaßnahmen für
Migrantinnen vorgesehen?

4. Wie viele Mittel waren 2003 zur spezifischen Förderung von Bildungsmaßnahmen für
Migrantinnen vorgesehen?

5. Welche im Bereich Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen tätigen Vereine bzw.
Bildungseinrichtungen wurden 2002 in welcher Höhe gefördert? (Bitte um Einzelauflistung!)

6. Welche im Bereich Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen tätigen Vereine bzw.
Bildungseinrichtungen wurden 2003 in welcher Höhe gefördert? (Bitte um Einzelauflistung!)

7. Welche im Bereich Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen tätigen Vereine bzw.
Bildungseinrichtungen wurden 2002 trotz Stellung eines Ansuchens nicht gefördert? (Bitte
um Einzelauflistung!)

8. Welche im Bereich Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen tätigen Vereine bzw.
Bildungseinrichtungen wurden 2003 trotz Stellung eines Ansuchens nicht gefördert? (Bitte
um Einzelauflistung!)

9. In welcher Höhe wird sich das Budget 2004 zur Förderung von Bildungsmaßnahmen für
Frauen und im speziellen für Migrantinnen belaufen?

10. Wenn Punkt 9 noch nicht bekannt, werden Sie sich für eine bedarfsdeckende Erhöhung
des Budgets einsetzen?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Existieren in ihrem Ressort Qualitätskriterien darüber, welche Bildungseinrichtungen

gefördert werden?

12.a. Wenn ja, welche?

12.b. Wenn nein, aufgrund welcher Kriterien erfolgt die Entscheidung über die Gewährung
oder Zurückweisung von Ansuchen?

13.Wie lange dauert derzeit gemäß Ihrem Informationsstand die durchschnittliche
Bearbeitungszeit eines Ansuchens in Ihrem Ressort?

14. Ist dieser Zeitraum den Vereinen/Bildungseinrichtungen zumutbar?

15. Werden Sie Maßnahmen zu einer schnelleren Bearbeitung von Ansuchen setzen?
15.a. Wenn nein, warum nicht?


16. Wie lange sollte die Bearbeitung eines Ansuchens im Idealfall dauern?

17. Ist es betreffend die Rechtssicherheit der Vereine und Institutionen zumutbar, dass sich
selbst die negative Beantwortung von Ansuchen von Einrichtungen, die zu Beginn des
Kalenderjahres gestellt werden, sich oftmals bis zum Jahresende verzögert?