1083/J XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Hygiene und Lebensmittelkontrollen in Speisewägen auf

österreichischem Gebiet“

aus der Anfragebeantwortung des BM für Verkehr, Innovation und Technologie ergibt sich,
dass dieser für Lebensmittelkontrollen nicht zuständig ist. Anlass für diese Anfrage war der
Bericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates.

Der Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorats für das Jahr 2002 gibt eine
Übersicht über Aufgaben, Tätigkeit Kontrollen und Beanstandungen. Unter anderem ist
diesem Bericht zu entnehmen, dass insgesamt 61 Schlaf- und Speisewagenunternehmen
mit 447 ArbeitnehmerInnen in den Wirkungsbereich des Verkehrs-Arbeitsinspektorates
fallen (Stand 31.12.2002).

Keine Zahlen finden sich aber zu den Kontrollen bei Schlaf- und

Speisewagenunternehmen.

In der Statistik der Beanstandungen (Seite 25 und 26 des Berichtes) ist unter jeder Rubrik

bei diesen Unternehmen eine Null-Beanstandung ausgewiesen.

In Anbetracht der immer wieder bekannt werdenden Beschwerdenfällen musste dies

hinterfragt werden.

Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sind den Fragestellern dazu
bislang keine Daten bekannt, auch im Proben- und Revisionsplans sind keine Vorgaben
enthalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen nachstehende

 

Anfrage:

1.          Werden die Speiswagenunternehmen - gleichgültig ob nationale oder ausländische
Unternehmen - auf Österreichs Eisenbahnstrecken von
Lebensmittelaufsichtsorganen überprüft?

2.  Wenn nein - warum nicht? Wer ist dann für die Kontrolle zuständig? Welche
(internationalen) Rechtsgrundlagen gibt es dazu?

3.   Wenn ja, wie viele Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 bei

Speisewagenbetrieben durch Lebensmittelaufsichtsorgane durchgeführt (Ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre)?

4.          Welche Beanstandungen und Probleme gab es in diesen Jahren? (Ersuche um
Aufschlüsselung)


5.  Fallen Kontrollen nach dem Lebensmittelgesetz (Verkehrsfähigkeit, Hygiene,
Arbeitsmittel, etc. verbunden mit Probenziehungen in Zügen) bei
Speisewagenunternehmen unter den Aufgabenbereich des BM für Gesundheit und
Frauen und zwar gleichgültig ob es sich um nationale oder internationale Züge bzw.
nationale oder ausländische Speisewagenunternehmen handelt?

6.  Wenn nein - warum nicht? Welche Rechtsgrundlagen stehen dem entgegen?
Welche Behörden sind dann für Hygiene und Lebensmittelsicherheit zuständig?

7.  Wenn ja, wie viele diesbezügliche Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 am
Standort von Speisewagenunternehmen durchgeführt (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre)?

8.   Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollen?

9.  Wie viele Lebensmittelproben wurden am Betriebsstandort von

Speisewagenunternehmen in Österreich in den Jahren 2000, 2001 und 2002
gezogen und untersucht (Aufschlüsselung auf Jahre)?

10.   Welches Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen in diesen Jahren? Welche
Beanstandungen und Probleme gab es in diesen Jahren?

11. Wie viele Lebensmittel-Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 in Speisewägen
durch LM-Aufsichtsorganen durchgeführt?

12. Welches Ergebnis erbrachten die Kontrollen in diesen Jahren?

13. Wie viele Lebensmittelproben wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 durch
LM-Aufsichtsorganen in Speisewägen gezogen?

14.   Welches Ergebnis erbrachten die Untersuchungen in diesen Jahren? Welche
Beanstandungen und Probleme gab es in diesen Jahren?

15. Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

16. Wie viele LM-Kontrollen von Speisewägen sind für 2003 geplant?

Wie viele wurden bereits durchgeführt?