1085/J XXII. GP
Eingelangt am 13.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Wittmann, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend die Teilanerkennung als Ausbildungsstätte im
Sonderfach
Nuklearrnedizin
(Krankenhaus Wiener Neustadt)
Der erste Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte im Sonderfach
Nuklearmedizin wurde vom Krankenhaus Wiener Neustadt im Jahre 2000 gestellt.
Auf Grund einer falschen Mitteilung der Ärztekammer für Niederösterreich vom
3. 4. 2002, in der fälschlich behauptet wurde, dass es im KH Wiener Neustadt
keinen Facharzt für Nuklearmedizin gäbe, wurde der Antrag vom Ministerium
abgelehnt, obwohl bereits seit 1999 ein Facharzt in eben diesem KH
angestellt ist.
Im Jahre 2002 wurde erneut ein Antrag auf Teilanerkennung als
Ausbildungsstätte gern § 10/Abs.4 Ärztegesetz an die nunmehr zuständige
Ärztekammer gestellt. Im August 2002 erfolgte die Visitation. In der Stellungnahme der
Fachgruppe wurde auf die Möglichkeit des Ministeriums verwiesen per Verordnung eine
eingeschränkte Anerkennung als Ausbildungsstätte zuzuerkennen. Es wurden darin jedoch
Bedenken geäußert, da nur ein Facharzt für Nuklearmedizin und mehrere Fachärzte für
Radiologie der alten Ausbildungsordnung (= diese dürfen Nuklearmedizin betreiben) in dieser
Abteilung beschäftigt waren. Jedoch jetzt liegt ein Schreiben seitens der Fachgruppe
Nuklearmedizin Niederösterreich vom November 2003 vor, in dem aus derzeitiger Sicht die
Teilzuerkennung unterstützt wird. Dieses Schreiben wurde bereits dem zuständigen
Ministerium übermittelt.
Daher stellen sich einige Fragen, die nach Antworten verlangen.
Anfrage
1) Wird das
Zentralröntgeninstitut/Nuklearmedizin des Krankenhauses Wiener
Neustadt die Anerkennung als Ausbildungsstätte zum Facharzt für
Nuklearmedizin im Ausmaß von 3,5 Jahren erhalten?
2) Wenn ja, wann?
3) Wenn nein, warum?
4) Warum wurde der Entscheidungsprozess so lange hinausgezogen?