1085/J XXII. GP

Eingelangt am 13.11.2003
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Dr. Wittmann, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend die Teilanerkennung als Ausbildungsstätte im Sonderfach
Nuklearrnedizin (Krankenhaus Wiener Neustadt)

Der erste Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte im Sonderfach

Nuklearmedizin wurde vom Krankenhaus Wiener Neustadt im Jahre 2000 gestellt.

Auf Grund einer falschen Mitteilung der Ärztekammer für Niederösterreich vom

3. 4. 2002, in der fälschlich behauptet wurde, dass es im KH Wiener Neustadt

keinen Facharzt für Nuklearmedizin gäbe, wurde der Antrag vom Ministerium

abgelehnt, obwohl bereits seit 1999 ein Facharzt in eben diesem KH

angestellt ist.

Im Jahre 2002 wurde erneut ein Antrag auf Teilanerkennung als

Ausbildungsstätte gern § 10/Abs.4 Ärztegesetz an die nunmehr zuständige

Ärztekammer gestellt. Im August 2002 erfolgte die Visitation. In der Stellungnahme der

Fachgruppe wurde auf die Möglichkeit des Ministeriums verwiesen per Verordnung eine

eingeschränkte Anerkennung als Ausbildungsstätte zuzuerkennen. Es wurden darin jedoch

Bedenken geäußert, da nur ein Facharzt für Nuklearmedizin und mehrere Fachärzte für

Radiologie der alten Ausbildungsordnung (= diese dürfen Nuklearmedizin betreiben) in dieser

Abteilung beschäftigt waren. Jedoch jetzt liegt ein Schreiben seitens der Fachgruppe

Nuklearmedizin Niederösterreich vom November 2003 vor, in dem aus derzeitiger Sicht die

Teilzuerkennung unterstützt wird. Dieses Schreiben wurde bereits dem zuständigen

Ministerium übermittelt.

Daher stellen sich einige Fragen, die nach Antworten verlangen.

Anfrage

1) Wird das Zentralröntgeninstitut/Nuklearmedizin des Krankenhauses Wiener
Neustadt die Anerkennung als Ausbildungsstätte zum Facharzt für
Nuklearmedizin im Ausmaß von 3,5 Jahren erhalten?

2)        Wenn ja, wann?

3)    Wenn nein, warum?

4)          Warum wurde der Entscheidungsprozess so lange hinausgezogen?