1124/J XXII. GP
Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend Parteiwerbung und Pfusch bei Unfallrentenbesteuerung
In Inseraten, die das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und
Konsumentenschutz im September 2003 in österreichischen Tageszeitungen
geschaltet hat, heißt es:
,Sozialminister Haupt und Staatssekretärin Haubner: "Mit der
Aufhebung der
Unfallrentensteuer haben wir unser
Versprechen eingelöst. Ab 1.1.2004 sind Unfallrenten
steuerfrei, die Unfallrentensteuer für 2001 und 2002 wird auf Antrag
zurückbezahlt!" Für
2003 gibt es Unterstützungsmöglichkeiten.'
Die Inseratenkampagne des Sozialministers
und seiner Staatssekretärin war
offensichtlich dazu gedacht, kurz vor den Landtagswahlen in Oberösterreich und
Tirol noch guten Wind für die FPÖ und deren Parteivorsitzenden Haupt zu machen.
Denn weder der Sozialminister noch seine
Staatssekretärin haben in ihrer
Eigenschaft als Mitglieder der Bundesregierung ein Versprechen abgegeben oder
eingelöst, die Unfallrentenbesteuerung aufzuheben. Sozialminister Haupt, der am
24. 10. 2000 als Mitglied der Bundesregierung angelobt wurde, hat im Gegenteil
das
am 17.10.2000 im Ministerrat beschlossene Budgetbegleitgesetz mit der
Unfallrentenbesteuerung im Budgetausschuss und bei der Beschlussfassung im
Nationalrat Ende November vertreten.
Auch bei den Beratungen über das
Bundesbehindertengesetz am 27. Juni 2001, in
dessen Rahmen ein Härtefonds geschaffen wurde, gab der Sozialminister kein
Versprechen zur Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung ab, sondern erklärte im
Gegenteil:
„Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann also keinen Zweifel
darüber geben, dass
im Rahmen der Steuergerechtigkeit die Einführung der Besteuerung
der Unfallrenten
durchaus systemkonform war.....Die
Bundesregierung geht davon aus- was auch Kollege
Feurstein dankenswerterweise
ausgeführt hat-, dass unter Berücksichtigung der
eingebrachten Abänderungsanträge das
vorliegende Gesetzesvorhaben insgesamt jeder
Prüfung standhalten wird. Ich sage aber auch in aller Klarheit dazu:
Nicht jede - nicht
jede! - Anfechtung vor dem
Verfassungsgerichtshof ist eo ipso schon eine Aufhebung. "
Im Gegensatz zur Haltung des Sozialministers
hat der Verfassungsgerichtshof im
Erkenntnis vom 7.12. 2002 die Unfallrentenbesteuerung als verfassungswidrig
aufgehoben.
Das Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH), das schon im Dezember
2002 der Bundesregierung die Rückzahlung der Unfallrentensteuer für 2001 und
2002 und eine allfällige Neuregelung der Besteuerung bis Ende 2003 aufgetragen
hat, wird in den Inseraten vom September 2003 in ein Versprechen des
Sozialministers und seiner Staatssekretärin, die mittlerweile beide
kompetenzmäßig
nicht mehr für die Unfallrenten und schon gar nicht für deren Besteuerung
zuständig sind, umgedeutet. Es gibt weder einen Beschluss der Bundesregierung
noch des Sozialministers zur Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung, sondern die
Pflicht des Bundeskanzlers, den Entscheid des VfGH kundzumachen, und die
verfassungsmäßige Verpflichtung, den Entscheid umzusetzen.
Staatssekretärin Haubner konnte in ihrer Eigenschaft als Regierungsmitglied gar
kein
Versprechen zur Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung abgeben, weil sie erst
nach dem Erkenntnis des VfGH angelobt wurde.
Der Sozialminister und seine
Staatssekretärin haben daher offensichtlich mit der
Inseratenkampagne vom September 2003 Budgetmittel des Ministeriums dazu
verwendet, um ein bisschen Parteiwerbung für die FPÖ zu machen.
Zur Information der UnfallrentnerInnen waren diese Inserate weder gedacht noch
geeignet!
Mit dem Hinweis, dass für das Jahr 2003 in Härtefällen eine Unterstützung beantragt
werden könne, wurde im Gegenteil sogar eine teilweise unrichtige und
gesetzeswidrige Behauptung aufgestellt.
Die Bundesregierung hat nämlich durch ihr Nichtstun die vom
VfGH gesetzte Frist
für eine allfällige Neuregelung der Unfallrentenbesteuerung bisher verstreichen
und
damit für das Jahr 2003 die Unfallrentenbesteuerung wieder aufleben lassen.
Während Personen, deren Unfallrenten vor dem 1.7.2001 entstanden sind, unter
bestimmten Voraussetzungen für das Jahr 2003 aus dem Bundesbehindertengesetz
eine (teilweise) Abgeltung der Besteuerung erhalten, gibt es für Personen,
deren
Unfallrenten nach dem 30.6.2001 entstanden sind, diese Möglichkeit nicht. Der
Sozialminister informierte in seinen September-Inseraten nicht über diese
unterschiedliche Gesetzeslage für 2003.
Das Resultat: nach dem Pfusch mit der
Unfallrentenbesteuerung von 2000 nun ein
neuerlicher Pfusch 2003:
• Inserate auf Regierungskosten wurden zu
parteipolitischen Werbezwecken
missbraucht
• Inserate auf Regierungskosten haben Betroffene teilweise falsch informiert
• Versprechungen, welche
nicht gegeben und Maßnahmen, welche nicht von
den
angeführten Personen gesetzt wurden
• Eine Gesetzesmisere, die für das Jahr 2003
zur neuerlichen Besteuerung von
Unfallrenten
führt
• Eine Härtefondsregelung, welche in
dem einen relevanten Jahr die
BezieherInen
ungleich behandelt
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann haben Sie, Herr
Bundesminister, in Ihrer Eigenschaft als Mitglied der
Bundesregierung das Versprechen gemacht, die Unfallrenten ab 2004 wieder
steuerfrei zu stellen?
2. Wann hat Ihre Staatssekretärin,
Fr. Haubner, in ihrer Eigenschaft als Mitglied
der Bundesregierung das Versprechen gemacht, die Unfallrenten ab 2004
wieder steuerfrei zu stellen?
3. Die Bundesregierung hat in dem
Verfahren vor dem VfGH auch eine
ausführliche Stellungnahme abgegeben und die Besteuerung der Unfallrenten
begründet.
a) War Ihr Ressort in diese Stellungnahme eingebunden
? Wenn nein,
warum nicht?
b) Haben Sie in Ihrer Stellungnahme für die Position
der Bundesregierung
bzw. den VfGH die Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung
eingefordert? Wenn nein, warum nicht?
c) Wie lautet der Text der Stellungnahme ihres Ressorts?
4. Wodurch haben Sie in Ihrer
Kompetenz als Sozialminister das Versprechen
eingelöst, die Unfallrenten ab 2004 steuerfrei zu machen?
5. Wodurch hat Ihre
Staatssekretärin, Fr. Haubner, in ihrer Kompetenz als
Regierungsmitglied seit März 2003, ein Versprechen eingelöst, die
Unfallrenten ab 2004 steuerfrei zu halten?
6. Der Finanzminister hat in
Beantwortung der Anfrage 724/J der Abg. Lapp
erklärt, dass das Finanzministerium „umfassende Serviceaktionen zur
Rückzahlung der Unfallrentenbesteuerung" im August 2003 veranlasst habe.
So wurde den Personen, deren Unfallrenten besteuert wurden, das Formular
zur Arbeitnehmerveranlagung mit Informationen zum Entscheid des
Verfassungsgerichtshofes zugeschickt.
a) Waren sie von dieser Serviceaktion des
Finanzministeriums im August
2003 informiert?
b) Warum
informieren Sie im September 2003 darüber, dass die
Unfallrentensteuer für 2001/2002 auf Antrag rückerstattet wird, obwohl
Sie zu diesem Zeitpunkt weder für die Unfallrenten noch für deren
Besteuerung zuständig sind?
c) Warum haben Sie erst im
September 2003 und nach dem dafür
zuständigen Finanzministerium über die Aufhebung der
Unfallrentenbesteuerung in Inseraten informiert?
d) Haben
Sie die Zustimmung des Gesundheits- bzw. des
Finanzministeriums für Ihre Inseratenaktion eingeholt? Wenn nein,
warum nicht?
7. In den Inseraten Ihres
Ministeriums vom September 2003 wird davon
gesprochen, dass für 2003 „eine
Unterstützung bei der zuständigen
Landesstelle des Bundessozialamtes" beantragt werden kann". Für
weitere
Informationen
wird auf die Homepage des Bundessozialamtes verwiesen. Die
Information des Bundessozialamtes sagt korrekt, dass nur bei Unfallrenten,
die schon vor dem 30.6. 2001 anerkannt wurden, in sozialen Härtefällen eine
Entschädigung für 2003 beantragt werden kann.
Warum haben Sie in Ihren Inseraten unrichtig informiert?
8. Welche Kosten verursachte die
Inseratenkampagne vom September 2003?
(bitte detailliert nach Medien, Terminen und sonstigen Kosten aufgliedern)
9. Welche Kosten haben die
Informations- und Inseratenkampagnen zur
Unfallrentenbesteuerung bzw. zum Härtefonds seit 2000 verursacht? (bitte
detailliert nach Medien, Terminen und sonstigen Kosten aufgliedern)
10. Welche Mittel wurden in den Jahren 2001, 2002 und 2003
bisher durch
Anträge auf Unterstützung durch den Härtefonds nach dem
Bundesbehindertengesetz verbraucht (bitte um detaillierte Aufgliederung), wie
viele Anträge