1125/J XXII. GP
Eingelangt am 24.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Leitung der Sektion für KonsumentInnenschutz
Seit
der zwangsweisen Pensionierung von Sektionschef Dr. Mayer, dem erfahrenen,
kompetenten und langjährigen Leiter der Abteilung und späteren Sektion
Konsumentschutz, im Vorjahr, galten für die Nachbesetzung fachliche Kriterien
und
die Berücksichtigung der Gleichbehandlungsgrundsätze bzw Gender-Aspekte als
ausschlaggebend. Gespräche mit der vormals zuständigen Staatssekretärin ließen
eine Entscheidung in dieser Richtung als sehr wahrscheinlich gelten. Nun ist
aus der
Kleinen Zeitung, Kärntner Ausgabe vom
13.11., S. 23, zu erfahren, dass der 48-
jährige Polizeijurist Dr. Arnulf Komposch Sektionsschef "aus
Verzweiflung" werde:
„Er
hatte sich gute Chancen auf den Posten des Sicherheitsdirektors von Kärnten
ausgerechnet - aber
den bekam im Jänner 2001 Albert Slamanig. Er hatte sich gute Chancen für den
Posten als Villacher
Polizeidirektor ausgerechnet. Aber den bekam im Janner 2003 schließlich eine
Kollegin: Esther Krug.
"Hier
in Kärnten habe ich also so gut wie keine Aussichten mehr auf einen beruflichen
Aufstieg",
lautete die Schlussfolgerung von Arnulf Komposch, der jetzt - endlich - doch
noch zu einem
Karrieresprung ansetzt. Der 48-jährige Polizeijurist aus Villach wird am 1.
Jänner 2004 Sektionschef
im Sozialministerium - und zwar in der Abteilung Konsumentenschutz.
Über
seinen Weg nach Wien ist der gebürtige Arnoldsteiner natürlich hoch erfreut:
"Ich habe mich
eigentlich aus reiner Verzweiflung beworben, weil mein eigener Minister meine
Qualifikationen
offenbar überhaupt nicht geschätzt hat", begründet Komposch seinen
Überraschenden Querumstieg in
das Sozialressort des Bundes.
Seine
persönlichen Lehren daraus: "Offenbar gilt das Sprichwort vom
Propheten, der im eigenen Lande nichts zählt, halt immer noch."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Form wurde die Stelle ausgeschrieben?
2. Wie lautete der Ausschreibungsinhalt?
3. Wie viele Bewerber und wie viele BewerberInnen gab es?
4. Welche Personen bildeten die entscheidende Personalkommission?
5. Wie lautete die
Reihung? Wie viele Frauen und wie viele Männer wurden
vorgeschlagen?
6. Hat es ein Hearing
der BewerberInnen gegeben? Wenn ja, was war das
Ergebnis des Hearings?
7. Was war das Ergebnis gemäß dem Bundesgleichbehandlungsgesetz?
8. Wie hoch ist im Sozialministerium der Frauenanteil in Führungspositionen?
9. Über welche
konsumentInnenpolitische Qualifikation verfügt Dr. Komposch und
worin liegt konkret seine Besserqualifizierung im Bereich des
KonsumentInnenschutzes insbesondere gegenüber den BewerberInnen?
10. Auf Grund welcher Kriterien wurde er ausgewählt?
11. Wie lautet die Begründung des Ministers?
12. In welcher Form erfolgte die Intervention des Ministers?
13. Aus welchen Gründen wurden Dr. Komposch die seinem
Karrierelauf näher
liegenden Aufstiegsmöglichkeiten verwehrt?
14. Welche konsumentInnenpolitischen Vorhaben vertritt Dr. Komposch?
15. Welche Vorteile und Synergien erwarten Sie für Ihre
konsumentInnenpolitische
Arbeit durch die Bestellung eines Polizeijuristen mit Erfahrungen im Asylrecht
zum Sektionschef für KonsumentInnenschutz?