1128/J XXII. GP

Eingelangt am 25.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Altersgrenzen beim Bezug von Studienbeihilfen

Dem Fragesteller ist folgendes e-mail zugegangen:

„Ich bin Krankenpfleger, 34 Jahre alt und wollte früher gerne Medizin studieren.

Doch wie das Leben eben so spielt „kam eine Familiengründung dazwischen".

Dann Wohnraumbeschaffung - Hausbau.

Meinem Wunsch zu studieren, legte ich jedoch trotzdem nicht ab. Ich kann aber

nur studieren, wenn mit der Staat mit einem Selbsterhalterstipendium hilft.

Das derzeitige gültige Gesetz verbietet mir dies aber, weil ich zu Zeitpunkt

des Studiumsbeginns 5 Monate zu alt für die magische Grenze von 35 Jahren

bin.

Ich bin daher ziemlich verzweifelt. Sämtliche Stellen, die ich bereits

abgeklappert habe, geben mir zwar Recht, dass hier Mängel und

Ungerechtigkeiten sind, verweisen aber auf das Gesetz.

Ich finde es insofern ungerecht, dass jemand der nur einige Monate jünger

ist, den vollen Anspruch für ein staatliches Stipendium bis zu 6 Jahre genießt,

ich jedoch auf gar nichts.

Ein gerechtes Gesetz wäre, wenn es hier eine Auslaufregel gäbe, zum Beispiel:

Jedes weiteres Lebensjahr ab 35 verkürzt den Anspruch um ein Jahr.

So könnte alle Bürger bis max. 41 Jahre ein Stipendium erhalten."

Bei der letzten Änderung des Studienbehilfengesetzes 2003 wurde von den
Regierungsparteien die Forderung der SPÖ nach Anhebung der Altersgrenze beim
Bezug der Studienbeihilfe abgelehnt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende


Anfrage

 

 

 

1.     Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?

2.     Halten Sie Ausschlüsse von der Studienbeihilfe - wie hier beispielhaft
geschildert - für gerechtfertigt?

3.     Beabsichtigen Sie eine Anhebung der Altersgrenze beim Bezug der
        Studienbeihilfen?

        a)    Wenn nein, warum nicht?

        b)    Wenn ja, wann und welche Altersgrenze neu werden Sie vorschlagen?

4.     Was würden Sie dem Betroffenen empfehlen?