1128/J XXII. GP
Eingelangt am 25.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Altersgrenzen beim Bezug von Studienbeihilfen
Dem Fragesteller ist folgendes e-mail zugegangen:
„Ich bin Krankenpfleger, 34 Jahre alt und wollte früher gerne Medizin studieren.
Doch wie das Leben eben so spielt „kam eine Familiengründung dazwischen".
Dann Wohnraumbeschaffung - Hausbau.
Meinem Wunsch zu studieren, legte ich jedoch trotzdem nicht ab. Ich kann aber
nur studieren, wenn mit der Staat mit einem Selbsterhalterstipendium hilft.
Das derzeitige gültige Gesetz verbietet mir dies aber, weil ich zu Zeitpunkt
des Studiumsbeginns 5 Monate zu alt für die magische Grenze von 35 Jahren
bin.
Ich bin daher ziemlich verzweifelt. Sämtliche Stellen, die ich bereits
abgeklappert habe, geben mir zwar Recht, dass hier Mängel und
Ungerechtigkeiten sind, verweisen aber auf das Gesetz.
Ich finde es insofern ungerecht, dass jemand der nur einige Monate jünger
ist, den vollen Anspruch für ein staatliches Stipendium bis zu 6 Jahre genießt,
ich jedoch auf gar nichts.
Ein gerechtes Gesetz wäre, wenn es hier eine Auslaufregel gäbe, zum Beispiel:
Jedes weiteres Lebensjahr ab 35 verkürzt den Anspruch um ein Jahr.
So könnte alle Bürger bis max. 41 Jahre ein Stipendium erhalten."
Bei
der letzten Änderung des Studienbehilfengesetzes 2003 wurde von den
Regierungsparteien die Forderung der SPÖ nach Anhebung der Altersgrenze beim
Bezug der Studienbeihilfe abgelehnt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?
2. Halten Sie Ausschlüsse von der
Studienbeihilfe - wie hier beispielhaft
geschildert - für gerechtfertigt?
3. Beabsichtigen Sie
eine Anhebung der Altersgrenze beim Bezug der
Studienbeihilfen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann und welche Altersgrenze neu werden Sie vorschlagen?
4. Was würden Sie dem Betroffenen empfehlen?