1143/J XXII. GP
Eingelangt am 27.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend
existenzbedrohende Subventionskürzung des Bundes beim Kärntner
Bildungswerk
Das Kärntner Bildungswerk ist mit
seinen rund 30.000 Mitgliedern und 700 Gruppen die
größte
Erwachsenenbildungsorganisation des Landes Kärnten. Jedes Jahr werden rund
5.000
Kurse,
Aktionen und Vortrage veranstaltet, das Jahresbudget beträgt 270.000 EUR, wobei
davon
rund 15.000 EUR aus Mitgliedsbeiträgen stammen, das restliche Budget wird über
Subventionen
abgedeckt. Das Kärntner Bildungswerk beschäftigt sechs Mitarbeiter, von
denen
drei das Land und (BISHER) drei der Bund subventioniert.
Durch verspätete Subventionszahlungen
sowie Subventionskürzungen des Bundes ist das
Kärntner
Bildungswerk nun in finanzielle Probleme geraten, laut Vereinsobmann Fillaffer
beträgt
der Schuldenstand rund 90.000 EUR. Nach uns vorliegenden Informationen hat der
Bund nicht nur seine Subventionen an das Kärntner Bildungswerk gekürzt sondern
ist auch
mit seinen Zahlungen
im Verzug! Daher habe das Bildungswerk eine Vorfinanzierung
aufnehmen müssen, um das Personal bezahlen
zu können. Da der Bund angekündigt hat, für
die drei von ihm finanzierten
MitarbeiterInnen keine Zahlungen mehr zu leisten, werden diese
ohne entsprechende Hilfe ab 2004
arbeitslos sein.
Diese
Subventionskürzung passt leider in das Bild des bundespolitischen Umgangs mit
der
Erwachsenenbildung: Bereits im September 2002 hat es eine parlamentarische
Anfrage der
SPÖ
zur „Liquidation der Förderstellen des Bundes für Erwachsenenbildung" (4321/J
-
XXI. GP) gegeben. In Beantwortung dieser
Anfrage kündigte Bundesministerin Gehrer an:
„Im Fall einer Umsetzung der Verwaltungsreform ergibt sich, dass die
bisherigen Aufgaben
der Förderungsstellen auf Landesebene wahrgenommen werden und daher die
Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung nicht mehr benötigt
werden.", der
Bund
sich also aus der Erwachsenenbildung zurückzieht. Diese Schließung der
Förderstellen
für Erwachsenenbildung ist mit Jahreswechsel 2002/2003 tatsächlich erfolgt -
und wurde mit
Artikel
23 des Budgetbegleitgesetzes 2003 auch formal beschlossen. Auf der bundesweiten
Homepage
der Förderstellen (www.erwachsenenbildung.at) findet sich statt jedweder Inhalte
nur
der lapidare Satz: „Die Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
beendeten
ihre Tätigkeit mit Ende Februar 2003". Nicht ganz 30 Jahre
nach Beschluss des
„Bundesgesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung und des
Volksbüchereiwesens aus
Bundesmitteln" wird die dort vorgesehene Einrichtung
Förderungsstelle wieder liquidiert.
Auch die Fördermittel für
Erwachsenenbildung werden konsequent gekürzt: Bereits mit
Antritt der
ÖVP/FPÖ-Regierung im Jahr 2000 wurde das Budget zur Förderung der
Erwachsenenbildung um 15 % gekürzt und für
drei Jahre auf diesem Stand „eingefroren". Der
Bundesvoranschlag 2003/2004 zeigt nun (im Vergleich zum Budgeterfolg 2002)
eine
nochmalige Kürzung um 25 % auf € 9,16 Mio.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Mit welchem Betrag wurde
das Kärntner Bildungswerk durch Ihr Ministerium in den
vergangenen
10 Jahren jeweils gefördert (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach
Jahren)?
2. Inwieweit
waren diese Förderungen zweckgebunden wie Sachaufwand,
Personalaufwand,
usw. (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Jahren)?
3. Welche
Förderung hat das Kärntner Bildungswerk 2003 erhalten und welche wird es ab
2004 erhalten (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung für die nächsten Jahre)?
4. Warum wird
nun die Förderung des Bundes bei der größten
Erwachsenenbildungseinrichtung Kärntens gekürzt und damit eine Überschuldung
dieser
wichtigen Organisation in Kauf genommen?
5. Stimmt es, dass durch den Wegfall der
Bundesförderung ab 1. Jänner 2004 drei
MitarbeiterInnen des Kärntner Bildungswerks
arbeitslos werden? Falls ja, warum
nehmen sie das in Kauf und wie soll
der weitere ordnungsgemäße Betrieb des Kärntner
Bildungswerks aufrechterhalten
werden?
6. Wie gedenken Sie, eine Überschuldung des Kärntner Bildungswerks zu verhindern?
7. Stimmt es, dass der
Bund mit seinen Zahlungen an das Kärntner Bildungswerk in
Verzug
ist, wodurch eine Zwischenfinanzierung der MitarbeiterInnen notwendig
geworden
ist? Wenn ja, warum wurden die Förderungen nicht fristgerecht ausgezahlt?