1147/J XXII. GP

Eingelangt am 01.12.2003
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend menschenrechtswidrige Behandlung eines österreichischen Tierschutz-
Aktivisten in Finnland

Laut Medienberichten („Profil" 48/03) wurde der Obmann des Vereins gegen
Tierfabriken (VgT) im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt in Finnland, wo er eine
filmische und fotografische Dokumentation über die Haltung von Pelztieren in
Finnland machen wollte, von der finnischen Polizei festgenommen.

Vor seiner Festnahme war er laut eigenen Angaben von bewaffneten Pelztierhaltern
lebensgefährlich bedroht worden. Erst geraume Zeit nach dem Notruf griff die
finnische Polizei ein, nahm den Österreicher mit und inhaftierte ihn. Von zwei
Verhören abgesehen, wurde er drei Tage in ständigem Neonlicht, ohne Nahrung und
Möglichkeit zu Außenweltkontakten in der Zelle festgehalten.

Laut Bericht im Profil wurde seitens der Angehörigen des Verhafteten Kontakt mit
der österreichischen Vertretung in Finnland aufgenommen. „Einen Elan, etwas zu
unternehmen, hat dort aber niemand gezeigt", berichtet das Magazin „Profil". Der
österreichische Botschaftsrat Wolf Dietrich Heim hat gegenüber der APA beteuert, er
stünde in laufendem Kontakt mit den Betroffenen und die finnischen Behörden
würden sich „angemessen verhalten". Erst gegenüber dem „Profil" räumte Hr. Heim
ein, erst am dritten Tag der Haft mit dem Obmann des VgT gesprochen zu haben,
man habe aber keinen Zweifel gehabt, an den Aussagen der Finnen zu zweifeln.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Was hat die österreichische Vertretung in Finnland für den betroffenen

        österreichischen Staatsbürger unternommen, nachdem sich die Angehörigen
        mit dem Ersuchen um Hilfe an diese Stelle gewandt hatten?

2.     Inwiefern wurde sichergestellt, dass der Betroffene Kontakt mit seinem Anwalt
        bzw. seinen Angehörigen aufnehmen konnte?

3.     Warum hat der österreichische Botschaftsrat erst am dritten Tag mit dem
        Betroffenen Kontakt aufgenommen?

4.     Wie oft hatte der Betroffene die Möglichkeit, seinen Anwalt zu konsultieren?


5.     Inwiefern und in welcher Weise wurde dem Betroffenen ermöglicht, mit seinen
       Angehörigen Kontakt aufzunehmen?

6.     Wie wird seitens der finnischen Polizei begründet,

a) dass erst so spät eingegriffen wurde?

b) dass dem Betroffenen während der gesamten Haft nichts oder kaum
etwas zu essen angeboten wurde

c) dass die Zelle ausgestattet war wie für einen Schwerverbrecher?

7.     Was werden Sie gegen diese menschenrechtswidrige Behandlung eines
        österreichischen Staatsbürgers in Finnland unternehmen?

8.     Sämtliches Film- und Fotomaterial des Betroffenen über die Pelztierhaltung in
        Finnland wurde von den finnischen Behörden konfisziert und soll angeblich
        vernichtet werden. Wenn es sich ausschliesslich um Material über die
        Pelztierhaltung handelt, inwiefern ist die Entwendung von Eigentum rechtlich zu
        beg
ründen, da es als Beweismaterial ja dupliziert werden könnte?