1148/J XXII. GP
Eingelangt am 01.12.2003
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
menschenrechtswidrige Behandlung eines österreichischen Tierschutz-
Aktivisten in Finnland
Laut
Medienberichten („Profil" 48/03) wurde der Obmann des Vereins gegen
Tierfabriken (VgT) im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt in Finnland, wo er
eine
filmische und fotografische Dokumentation über die Haltung von Pelztieren in
Finnland machen wollte, von der finnischen Polizei festgenommen.
Vor
seiner Festnahme war er laut eigenen Angaben von bewaffneten Pelztierhaltern
lebensgefährlich
bedroht worden. Erst geraume Zeit nach dem Notruf griff die
finnische Polizei ein, nahm den Österreicher mit und inhaftierte ihn. Von zwei
Verhören abgesehen, wurde er drei Tage in ständigem Neonlicht, ohne Nahrung und
Möglichkeit zu Außenweltkontakten in der
Zelle festgehalten.
Laut
Bericht im Profil wurde seitens der Angehörigen des Verhafteten Kontakt mit
der österreichischen Vertretung in Finnland aufgenommen. „Einen Elan, etwas zu
unternehmen, hat dort aber niemand gezeigt", berichtet das Profil. Der
österreichische Botschaftsrat Wolf Dietrich Heim hat gegenüber der APA
beteuert, er
stünde in laufendem Kontakt mit den Betroffenen und die finnischen Behörden
würden sich „angemessen verhalten". Erst gegenüber dem Profil räumte Hr.
Heim
ein, erst am dritten Tag der Haft mit dem Obmann des VgT gesprochen zu haben,
man habe aber keinen Zweifel gehabt, an den Aussagen der Finnen zu zweifeln.
Finnlands
Innenminister sprach davon, dass sich der Konflikt zwischen Tierschützern
und Züchtern radikalisiert habe und zuletzt sprach er sogar von
„terroristischen
Akten". Laut APA vom 20. November 03 haben Sie mit dem Innenminister
Finnlands
enge Kooperation vereinbart.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist aufgrund Ihrer Zusammenarbeit
mit dem finnischen Innenminister davon
auszugehen, dass Tierschutz-AktivistInnen mit Personen gleichgestellt werden,
die terroristische Angriffe planen oder ausführen und ist demnach davon
auszugehen, dass TierschützerInnen gleichartig wie „TerroristInnen"
behandelt
werden? Bitte um nähere Angaben über die diesbezüglich vereinbarte
Zusammenarbeit mit Finnland.
2. Setzen auch Sie die Recherche der
Tierschutz-AktivistInnen gleich mit
„terroristischen Akten" und wenn ja, wie begründen Sie das?
3. Werden auch in Österreich
Tierschutz-AktivistInnen ähnlich wie in Finnland
behandelt? Wenn ja, mit welcher Begründung?
4. Waren Sie über die Vorgangsweise der
finnischen Polizei informiert und wenn
ja, welche Maßnahmen haben Sie ergriffen?
5. Wie beurteilen Sie die Vorgehensweise (das späte Erscheinen und die
Haftbedingungen)
der finnischen Polizei und welche Maßnahmen werden Sie
ergreifen, um diese Vorgangsweise aufzuklären?