1150/J XXII. GP
Eingelangt am 01.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des
Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend
Lagerhaltung oder Vernichtung von Altwaffen beim österreichischen
Bundesheer
Bezüglich
der Einleitung Ihrer Anfragebeantwortung vom 24.11.2003 (XXII.GP/850
AB) ist klarzulegen, dass in der Anfrage vom 24.September 2003 (XXII.GP/ 857/J)
keine strafrechtlichen Vorwürfe erhoben wurden. Offenbar fehlten der Justiz die
Sanktionsmöglichkeiten für die damalige Umgehung des Kriegsmaterialgesetzes
durch die Bundesregierung. Der Sachverhalt, dass 40.000 gebrauchte
Sturmgewehre aus Heeresbeständen an einen Schweizer Waffenhändler verkauft
wurden, hat jedoch nicht einmal Ihr Amtsvorgänger bestritten. Weiters blieb von
diesem unbestritten, dass der Zwischenhändler unter anderem auch an die Cote
d'lvoire weiterverkauft hat. Letztlich ist auch der Sachverhalt eines aktuell
herrschenden Bürgerkrieges in Cote d'lvoire, durch Ihr Ressort nicht zu
bestreiten.
Insofern bleibt dem Anfragesteller verschlossen, wie der Herr Verteidigungsminister
in seiner jetzt vorliegenden Anfragebeantwortung von „unrichtigen
Vorwürfen"
sprechen kann. Die Einleitung der Anfrage vom 24.09.2003 hat lediglich drei
Sachverhalte aufgezeigt, die nach wie vor
Gültigkeit haben:
1) dass nach wie vor keine Verordnung über
die Vernichtung von
ausgeschiedenen Hand- und Faustfeuerwaffen durch das
Verteidigungsressort erfolgte, wozu der § 42a Waffengesetz seit 2001
ermächtigt -;
2) dass Altwaffen konkret StG 58 durch Ihr Ressort verkauft wurden;
3) dass diese durch einen Zwischenhändler
auch in Krisenregionen verkauft
wurden, in denen inzwischen Krieg herrscht.
Um
die Interessen der Staatssicherheit nicht zu tangieren, werden in der nun
folgenden Anfrage nur noch Fragen bezüglich ausgeschiedener und nicht mehr für
den Einsatzdienst gerechneter Altwaffen gestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele ausgeschiedene und nicht mehr
für den Einsatzdienst gerechnete
Sturmgewehre StG 58 liegen in Lagern des österreichischen Bundesheeres?
2. Wieviele ausgeschiedene und nicht mehr
für den Einsatzdienst gerechnete
StG 77 liegen in Lagern des österreichischen Bundesheeres?
3. Wieviele ausgeschiedene und nicht mehr
für den Einsatzdienst gerechnete P
38, P 11, P 80 liegen in Lagern des österreichischen Bundesheeres?
4. Wieviele ausgeschiedene und nicht mehr
für den Einsatzdienst gerechnete
MG 42 liegen in Lagern des österreichischen Bundesheeres?
5. Wieviele ausgeschiedene und nicht mehr
für den Einsatzdienst gerechnete
MG 74 (eventuell auch aus dem military assistance programme) liegen in
Lagern des österreichischen Bundesheeres?
6. Wieviele ausgeschiedene und nicht mehr
für den Einsatzdienst gerechnete
PAR 70 liegen in Lagern des österreichischen Bundesheeres?
7. Was ist die Ursache für die Lagerung
der großen Zahl von Altwaffen, für die
nach den Milizreduktionen des öBH seit 1990 (und nicht nach der aktuell
anstehenden Reform 2004 wie Ihre Antwort nahe legt) keine Verwendung
mehr besteht?
8.
Hat das Ressort für die ausgeschiedenen Altwaffen genug Lagerraum oder
müssen Lagerräume angemietet werden?
9. Erachten Sie die Lagerung von großen Mengen von ausgeschiedenen
Altwaffenmaterials mit dem Gebot einer sparsamen Gebahrung für vereinbar?
10. Was soll nach Beendigung der Lagerung
des ausgeschiedenen Altmaterials
passieren?
11. Welche Wartungs- und Lagerungskosten
hat die Aufbewahrung der
ausgemusterten Altwaffen im
Budgetjahr 2001 bzw. 2002 verursacht?
12. Welche Wartungs- und Lagerungskosten
wird die Aufbewahrung der
ausgemusterten Altwaffen im
Budgetjahr 2003 verursachen?
13. Befürchten Sie keinen neuerlichen
Handel der Alt- und Kleinwaffen des
österreichischen Bundesheeres am
Weltwaffenmarkt und deren Einsatz in
Kriegsgebieten?
14. Unter welchen Umständen werden Sie den
„Bedarf anerkennen, den § 42 a
Waffengesetz dafür zu nützen, eine
Verordnung zu erlassen, die
ausgemusterten und nicht mehr in
Verwendung stehenden Kleinwaffen des
österreichischen Bundesheeres zu
vernichten?
15. Wieso haben die Vertreter Österreichs
die Gemeinsame Aktion der
Europäischen Union unterstützt,
wenn in Österreich keine entsprechenden
gesetzlichen Konsequenzen gezogen werden?