1176/J XXII. GP
Eingelangt am 03.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen
und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Presseförderung 2003 für die
österreichische Bauernzeitung
Auf
der Homepage der Tageszeitung Der Standard (www.derstandard/etat) werden
die aktuellen genehmigten Förderanträge für Tages- und Wochenzeitungen für das
Jahr 2003 aufgelistet. Laut dieser Liste erhalten folgende Wochen-Zeitungen in
Summe 159 813,90 €:
Diese
drei Titel werden vom österreichischen Bauernbund herausgegeben und in
Österreich mit einer Gesamt-Auflage von etwa 160 000 Exemplaren vertrieben. Aus
der Selbstdarstellung dieser Zeitungen geht eindeutig hervor, dass es sich
dabei um
eine einzige Zeitung mit regionalen Mutationen handelt, die denselben
Herausgeber
haben:
1) Homepage des steirischen Bauernbundes: www.stbb.at/4000_196.htm
„NEUES
LAND ist die älteste und auflagenstärkste steirische Wochenzeitung für den
ländlichen Raum.
Jeden Freitag erhalten rund 33.000 Abonnenten die Zeitung des Steirischen
Bauernbundes. Als
Regionalteil der ÖSTERREICHISCHEN „BAUERNZEITUNG steht NEUES LAND im
Redaktionsverbund mit den jeweiligen Bauernbundredaktionen in Innsbruck, Linz
und St. Pölten.
Darüber hinaus werden die österreichweiten sowie EU-Themen von einer Wiener
Redaktion betreut.
Die Gesamtauflage der ÖSTERREICHISCHEN BAUERNZEITUNG liegt bei 160.000
Exemplaren, die
allwöchentlich 600.000 Leserinnen und Lesern erreichen."
Der Titel ist laut Impressum „österreichische
BauernZeitung - NEUES LAND“
2) Tiroler
Bauernbund: www.tiroler-bauernbund.at
Die
österreichische Bauernzeitung bietet Ihnen wöchentlich umfassende Informationen
über sämtliche
agrarpolitischen Themen aus EU, Bund und Land, über Gesellschaft, Wirtschaft
und Fachthemen. Im
Bundesländerteil finden Sie ausführliche Regionalberichte aus Tirol. 90.000
Leser in Tirol und
insgesamt 600.000 Leser in Österreich beziehen Ihre Informationen bereits aus
der österreichischen
Bauernzeitung
3) Homepage der
Bauernzeitung: www.ooe.bauernzeitung.at
Die
österreichische Bauernzeitung ist die größte landwirtschaftliche Wochenzeitung
im ländlichen
Raum. Jeden Donnerstag erreicht die Bauernzeitung mit 154.000 Auflage (geprüft
nach der
österreichischen Auflagenkontrolle ÖAK - www.oek.at) mehr als eine halbe
Million Leser in Österreich, flächendeckend in den Bundesländern Wien,
Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Tirol.
§5 (2) des
Presseförderungsgesetzes 1985 i.d.g.F. lautet:
„Kopfblätter,
Mutationen sowie andere Druckschriften, die von demselben Verleger
oder Herausgeber unter dem gleichen Namen oder unter einem nur durch eine
regionale Bezeichnung abweichenden Namen herausgebracht oder überwiegend
von derselben Redaktion gestaltet werden, sind nicht gesondert zu fördern; die
vom
Verleger hierfür aufgewendeten Zahlungen im Sinne des Abs. 1 sind vielmehr -
sofern hiefür eine Förderung begehrt wird - bei der Berechnung des
Förderungsbetrages für das Stammblatt zu berücksichtigen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Stimmen die in der
Begründung zitierten Angaben zu den Förderungsmitteln
für die Wochenzeitschriften „Die österreichische Bauernzeitung“, „österr.
Bauernzeitung/Tiroler Bauernzeitung“ und „österreichische Bauernzeitung -
Neues Land“? Sind diese Förderungsgelder nach dem
Presseförderungsgesetz für das Jahr 2003 tatsächlich ausbezahlt worden?
2) Wer ist laut Förderungsansuchen
Verleger und Herausgeber der
Wochenzeitschrift „österreichischen Bauernzeitung“?
3) Wer ist laut Förderungsansuchen
Verleger und Herausgeber der
Wochenzeitschrift „österreichische
Bauernzeitung - Tiroler Bauernzeitung“?
4) Wer ist laut Förderungsansuchen
Verleger und Herausgeber der
Wochenzeitschrift „österreichische Bauernzeitung - Neues Land“?
5) Ist Ihnen die Angabe im Impressum der
„österreichischen Bauernzeitung -
NEUES LAND“: österreichische BauernZeitung: 2001 aus dem
österreichischen Bauernbündler, der
Landwirtschaftszeitung, der Zeitschrift
NEUES LAND und der Tiroler Bauernzeitung hervorgegangen bekannt und
wir beurteilen Sie
diesen im Lichte des Presseförderungsgesetzes 1985?
6) Wann hat die Bundesregierung über die
Förderansuchen dieser drei
Wochenzeitschriften für das Jahr 2003 entschieden? Hat die
Bundesregierung ein Gutachten der Kommission gemäß § 4 Abs. 2
Presseförderungsgesetz 1985 über die Frage, ob die Voraussetzungen für die
Förderung vorliegen, eingeholt? Wenn ja, wie lautet dieses Gutachten? Wenn
nein, warum nicht?
7) Wie
rechtfertigen Sie die erteilten Förderungen an die drei genannten
Zeitschriften
im Lichte der jeweiligen Angaben auf den Internet-Sites und von
§ 5 Abs. 2 Presseförderungsgesetz 1985, wonach Kopfblätter und Mutationen
sowie Regionalausgaben derselben Druckschrift nicht gesondert gefördert
werden und Verleger mehrerer förderungswürdiger Wochen- bzw.
Tageszeitungen ab der zweiten Zeitung nur stark gekürzte
Förderungsbeiträge erhalten?