1176/J XXII. GP

Eingelangt am 03.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Presseförderung 2003 für die österreichische Bauernzeitung

Auf der Homepage der Tageszeitung Der Standard (www.derstandard/etat) werden
die aktuellen genehmigten Förderanträge für Tages- und Wochenzeitungen für das
Jahr 2003 aufgelistet. Laut dieser Liste erhalten folgende Wochen-Zeitungen in
Summe 159 813,90 €:

Diese drei Titel werden vom österreichischen Bauernbund herausgegeben und in
Österreich mit einer Gesamt-Auflage von etwa 160 000 Exemplaren vertrieben. Aus
der Selbstdarstellung dieser Zeitungen geht eindeutig hervor, dass es sich dabei um
eine einzige Zeitung mit regionalen Mutationen handelt, die denselben Herausgeber
haben:

1) Homepage des steirischen Bauernbundes: www.stbb.at/4000_196.htm

„NEUES LAND ist die älteste und auflagenstärkste steirische Wochenzeitung für den ländlichen Raum.
Jeden Freitag erhalten rund 33.000 Abonnenten die Zeitung des Steirischen Bauernbundes. Als
Regionalteil der ÖSTERREICHISCHEN „BAUERNZEITUNG steht NEUES LAND im
Redaktionsverbund mit den jeweiligen Bauernbundredaktionen in Innsbruck, Linz und St. P
ölten.
Darüber hinaus werden die österreichweiten sowie EU-Themen von einer Wiener Redaktion betreut.
Die Gesamtauflage der ÖSTERREICHISCHEN BAUERNZEITUNG liegt bei 160.000 Exemplaren, die
allwöchentlich 600.000 Leserinnen und Lesern erreichen."

Der Titel ist laut Impressum „österreichische BauernZeitung - NEUES LAND“

2) Tiroler Bauernbund: www.tiroler-bauernbund.at

Die österreichische Bauernzeitung bietet Ihnen wöchentlich umfassende Informationen über sämtliche
agrarpolitischen Themen aus EU, Bund und Land, über Gesellschaft, Wirtschaft und Fachthemen. Im
Bundesländerteil finden Sie ausführliche Regionalberichte aus Tirol. 90.000 Leser in Tirol und
insgesamt 600.000 Leser in Österreich beziehen Ihre Informationen bereits aus der österreichischen
Bauernzeitung

3) Homepage der Bauernzeitung: www.ooe.bauernzeitung.at

Die österreichische Bauernzeitung ist die größte landwirtschaftliche Wochenzeitung im ländlichen
Raum. Jeden Donnerstag erreicht die Bauernzeitung mit 154.000 Auflage (geprüft nach der
österreichischen Auflagenkontrolle ÖAK - www.oek.at) mehr als eine halbe Million Leser in Österreich, flächendeckend in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Tirol.

§5 (2) des Presseförderungsgesetzes 1985 i.d.g.F. lautet:

„Kopfblätter, Mutationen sowie andere Druckschriften, die von demselben Verleger
oder Herausgeber unter dem gleichen Namen oder unter einem nur durch eine
regionale Bezeichnung abweichenden Namen herausgebracht oder überwiegend
von derselben Redaktion gestaltet werden, sind nicht gesondert zu fördern; die vom
Verleger hierfür aufgewendeten Zahlungen im Sinne des Abs. 1 sind vielmehr -
sofern hiefür eine Förderung begehrt wird - bei der Berechnung des
Förderungsbetrages für das Stammblatt zu berücksichtigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Stimmen die in der Begründung zitierten Angaben zu den Förderungsmitteln
für die Wochenzeitschriften „Die österreichische Bauernzeitung“, „österr.
Bauernzeitung/Tiroler Bauernzeitung“ und „österreichische Bauernzeitung -
Neues Land“? Sind diese Förderungsgelder nach dem
Presseförderungsgesetz für das Jahr 2003 tatsächlich ausbezahlt worden?

2) Wer ist laut Förderungsansuchen Verleger und Herausgeber der
Wochenzeitschrift „österreichischen Bauernzeitung“?

3) Wer ist laut Förderungsansuchen Verleger und Herausgeber der

Wochenzeitschrift „österreichische Bauernzeitung - Tiroler Bauernzeitung“?

4) Wer ist laut Förderungsansuchen Verleger und Herausgeber der
Wochenzeitschrift „österreichische Bauernzeitung - Neues Land“?

5) Ist Ihnen die Angabe im Impressum der „österreichischen Bauernzeitung -
NEUES LAND“: österreichische Baue
rnZeitung: 2001 aus dem
österreichischen Bauernbündler, der Landwirtschaftszeitung, der Zeitschrift
NEUES LAND und der Tiroler Bauernzeitung hervorgegangen bekannt und
wir beurteilen Sie diesen im Lichte des Presseförderungsgesetzes 1985?

6) Wann hat die Bundesregierung über die Förderansuchen dieser drei
Wochenzeitschriften für das Jahr 2003 entschieden? Hat die
Bundesregierung ein Gutachten der Kommission gemäß § 4 Abs. 2
Presseförderungsgesetz 1985 über die Frage, ob die Voraussetzungen für die
Förderung vorliegen, eingeholt? Wenn ja, wie lautet dieses Gutachten? Wenn
nein, warum nicht?


7) Wie rechtfertigen Sie die erteilten Förderungen an die drei genannten

Zeitschriften im Lichte der jeweiligen Angaben auf den Internet-Sites und von
§ 5 Abs. 2 Presseförderungsgesetz 1985, wonach Kopfblätter und Mutationen
sowie Regionalausgaben derselben Druckschrift nicht gesondert gefördert
werden und Verleger mehrerer förderungswürdiger Wochen- bzw.
Tageszeitungen ab der zweiten Zeitung nur stark gekürzte
Förderungsbeiträge erhalten?