1189/J XXII. GP

Eingelangt am 03.12.2003
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Anfrage

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Zukunft des offenen Hochschulzugangs

Die österreichischen Universitäten könnten sich sehr bald mit einem neuen Ansturm
von Studierenden konfrontiert sehen. Dies hängt vom Ausgang eines wegen
Ungleichbehandlung von EU-Ausländern bei der Studienplatzvergabe von der EU
angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich ab.
Wenn das im nächsten Jahr zu erwartende Urteil des Europäischen Gerichtshofes
zu Ungunsten Österreichs ausfällt, wird es nicht mehr zulässig sein, dass - dank
einer Bestimmung des Universitätsstudiengesetzes - (vor allem deutsche)
Studierende in ihrem Herkunftsland einen Studienplatz nachweisen müssen, um an
einer österreichischen Universität zu inskribieren. Den einzelnen Universitäten bliebe
dann mangels ausreichender Kapazitäten keine andere Wahl, als eine
Zugangsbeschränkung einzuführen, um den Lehrbetrieb bei den derzeit ohnehin
eingeschränkten personellen und budgetären Ressourcen nicht vollends zu
gefährden. Aus dem Wissenschaftsministerium wurde bereits bekannt gegeben,
dass für den Fall einer Aufhebung der Bestimmung eine rasche Gesetzesänderung
in Richtung Zugangsbeschränkung kommen werde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge im Vertragsverletzungverfahren?

2. Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass das Verfahren zu Ungunsten
Österreichs ausgehen wird?

3. Was gedenken Sie im Falle der Aufhebung der Bestimmung durch den EuGH
zu unternehmen?

4. Wie stehen Sie grundsätzlich zu einer Zugangsbeschränkung für
Universitäten?

 

5.  Stünde eine Zugangsbeschränkung aus Ihrer Sicht nicht der notwendigen
 Erhöhung der AkademikerInnenquote entgegen?

6. Welche Initiativen budgetärer Natur werden Sie ergreifen, um eine qualitativ
gute Ausstattung auch bei höheren St
udierendenzahlen zu garantieren?