1190/J XXII. GP

Eingelangt am 03.12.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Veräußerung von Grundflächen der Justizanstalt „Schwarzau“

Nach fachkundiger Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen gedenken Sie
nichtbenötigte Grundflächen der Justizanstalt Schwarzau zu veräußern. Den Akten
konnte entnommen werden, dass das Justizressort die Firma Plech & Plech damit
beauftragte (Vgl. 854 / AB). Auf meine Anfrage 646/J an Sie über diverse Tätigkeiten
von Kommerzialrat Ernst Karl Plech antworteten Sie mit dem Hinweis auf
Persönlichkeitsrechte und verweigerten die Angaben über weitere Tätigkeiten von
Kommerzialrat Plech. Damit verschwiegen Sie dem Parlament, dass Sie und Ihr
Ressort die Fa. Plech & Plech mit der Veräußerung von Grundflächen der
Justizanstalt Schwarzau beauftragen. Sie verstießen dadurch gegen das
parlamentarisches Interpellationsrecht. Auskünfte über Vermittlungstätigkeiten und
Provisionen stellen keine Missachtung der von Ihnen zitierte Persönlichkeitsrechte
oder des Datenschutzes dar. Dem öffentlichen Interesse an Information
(Interpellationsrecht) über Auftragsvergaben ist nachzukommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Welcher Art und wie umfangreich sind die Grundflächen der Justizanstalt
Schwarzau, die veräußert werden sollen? Warum werden diese veräußert?

2.     Gab es eine Ausschreibung der Tätigkeiten? Wenn nein, warum nicht?

3.     Aus welchen Gründen wurde der Auftrag an die Firma Plech & Plech vergeben?

4.      In welcher Form setzten Sie sich persönlich für eine Auftragsvergabe an Plech
& Plech ein ?

5.     Mit welchem Aufgabenbereich wurde die Firma Plech & Plech betraut?

6.     In welcher Höhe werden sich die Honorare bewegen und was kostet das dem
Bund?

7.     Wann wurde der Auftrag vergeben?